Wie erfolgt Verrechnung ausländischer Kapitalerträge mit nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag

  • Neuerdings habe ich Geldanlagen über Weltsparen für deren Kapitalerträge keine Quellensteuer einbehalten wird. Wenn ich korrekt arbeiten möchte, muss ich diese Kapitalerträge nach Zeile 15 KAP angeben. Gleichzeitig nutze ich aber weder den Betrag der möglichen Freistellungsauufträge aus, noch nutze ich bei den banken die Freistellungsaufträge aus.

    Ich habe daher unter Zinsen und andere Kapitalerträge die auf den einzelnen Steuerbescheinigungen ausgewiesenen Kapitalerträge angegeben.

    Das Programm berechnet nun den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag, der deutlich unter der Grenze liegt.

    Nun habe ich unter übrige Kapitalerträge die im Inland ausgezahlten Kapitalerträge der ausländischen Bank gemäß Zeile 15 KAP erfasst.

    Nach meinem Verständnis dürfte dieser Betrag jetzt nicht zu einer Reduzierung des Auszahlungsbetrags führen, da ja der in Anspruch genommene Sparer-Freibetrag nicht ausgeschöpft ist.

    Das Programm reduziert aber sofort den Auszahlungsbetrag um den 25% Einbehalt der Quellensteuer oder so ähnlich. Was kann ich tun, um einerseits die Erträge aus dem Ausland anzugeben, die aber nicht meine Steuer-Rückzahlung reduzieren?

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm berechnet nun den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag, der deutlich unter der Grenze liegt.

    Das Programm errechnet keinen in Anspruch genommenen Sparerfreibetrag, den hast Du nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Beträgen selber einzutragen.


    Nach meinem Verständnis dürfte dieser Betrag jetzt nicht zu einer Reduzierung des Auszahlungsbetrags führen, da ja der in Anspruch genommene Sparer-Freibetrag nicht ausgeschöpft ist.

    Das Programm reduziert aber sofort den Auszahlungsbetrag um den 25% Einbehalt der Quellensteuer oder so ähnlich. Was kann ich tun, um einerseits die Erträge aus dem Ausland anzugeben, die aber nicht meine Steuer-Rückzahlung reduzieren?

    Dann hast Du an irgendeiner Stelle einen Eintragungsfehler, den man aber hier ohne angehängte bereinigte Screens nicht nachvollziehen kann.


    Du kannst alles vom Programm errechnete in der Steuerberechnung nebst Erläuterungen nachvollziehen. Insbesondere da mal in die Erläuterungen zur Ermittlung des Betrags i.S.d. § 32d EStG schauen.

  • Steuern nach §32d werden keine ausgegeben. Wenn ich aber die ausländischen Einnahmen aus Kapitalvermögen angebe, tauchen sie in der Steuerberechnung auf und erhöhen die Summer der Einkünfte. Dadurch erhöht sich die Steuerlast.

    Habe ich einen Denkfehler? Sind nicht die Einkünfte aus Kapitalvermögen solange Steuerfrau, solange der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist? Wo wird angegeben, wie viel ausgeschöpft ist.

    Ich habe dazu die Steuerbescheinigungen ausgegeben und dachte das würde jetzt korrekt berechnet.

    Wo liegt mein Fehler?

  • Sobald du Kapitaleinkünfte hast, die nicht der Abzugsteuer unterlegen haben, musst du sämtliche Einkünfte in der Anlage KAP angeben, auch wenn in Summe unterhalb des Freibetrages. Für die deutschen Einkünfte tippst du die Steuerbescheinigungen deiner Bank/en ab, für die ausländischen musst du die Abrechnungsbelege nehmen. Die Angaben zum in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag dienen der Plausibilisierung der Abzugsteuer. Erst bei der Berechnung der Einkünfte wird dann der gesamte Freibetrag (Sparerpauschbetrag) berücksichtigt.

  • Und in der Berechnung steht doch auch "maßgebliche Einkünfte nach § 32d EStG" Null!

  • Warum erhöhen sich aber dann die Summe der Einkünfte und die Steuerlast wird größer. Durch die Eingabe der einzelnen Steuerbescheinigungen sollte das Programm doch berücksichtigen, dass der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

    • Offizieller Beitrag

    Man muss die Masken mit Deinen jeweiligen Eintragungen sehen, insbesondere auch die ausländischen Beträge. Und natürlich auch die Kreuzchen oben. Das Ergebnis alleine wie oben sagt nichts. Bei mir bleibt es bei 0€ ESt.

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest Du mal diese Angabe in deiner Steuerbescheinigung überprüfen und ggf. ändern:




    Auch solltest Du das Kreuzchen bei der Angabe setzen, dass alle Kapitalerträge erklärt werden und entsprechend alle im Veranlagungszeitraum erzielten Kapitalerträge erklären, also auch die nicht mit ZASt belasteten Erträge. Zudem sind die tatsächlich in Anspruch genommenen Sparerfreibeträge in jeder Maske konkret einzugeben. Da weisen wir immer drauf hin und das Programm tut es auch.

    Sobald du Kapitaleinkünfte hast, die nicht der Abzugsteuer unterlegen haben, musst du sämtliche Einkünfte in der Anlage KAP angeben, auch wenn in Summe unterhalb des Freibetrages.

    Das Programm errechnet keinen in Anspruch genommenen Sparerfreibetrag, den hast Du nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Beträgen selber einzutragen.