Frage bzgl. Ersatzleistungen und Zeiträumen ohne Beschäftigung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu „Ersatzleistungen und Zeiträumen ohne Beschäftigung“. Folgende Situation:


    - Meine Frau ist das Ganze Jahr 2018 in Elternzeit gewesen

    - Ich habe 2 getrennte Monate genommen


    Sind folgende Annahmen meinerseits korrekt:


    - Für meine Frau würde ich „Gab es 2018 einen Zeitraum ohne Beschäftigung“ mit „Ja“ beantworten und dies vom 01.01 - 31.12 eintragen. Elterngeld gab es zwischen 22.03.2018 und 04.10.2018.


    - Der Automatische Steuer Abruf erzeugt bei mir einen Eintrag für beide Monate. Da ich so nicht die Möglichkeit habe die abwesenden Monate korrekt einzutragen, habe ich diesen gelöscht und zwei Einträge erstellt mit jeweils den Monaten in welchen ich in Elternzeit war und das Elterngeld, dass ich erhalten habe.


    Ist diese Vorgehensweise so korrekt? Ich erhalte bei der Prüfung folgende Warnung für mich und meine Frau:


    „Laut Ihren Angaben war X lohnsteuerpflichtig beschäftigt und im selben Zeitraum ohne Beschäftigung“


    Viele Grüße,


    kuku