Anwaltskosten wg. Beteiligungen wo eintragen?

  • Hallo,

    im Rahmen einer geschlossenen Beteiligung (Schiffsfond) sind mir Rechtsanwaltskosten entstanden. Die Hilfe sagt dazu: "Die Kosten für einen Rechtsanwalt sind Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft."

    Dummerweise finde ich jetzt bei den Beteiligungen oder allgemein bei den Betrieben nichts, was so aussieht, als ob da Betriebsausgaben hinpassen würden. Hätte jemand einen Tipp für mich? Oder kann ich das auch unter den allgemeinen Werbungskosten für Arbeitnehmer aufführen?


    Grüße aus Köln,

    Thorsten

  • Da sind diese Kosten ja auch Teil der Anschaffungskosten und kommen erst bei einem Verkauf zum Tragen. Vorher nicht. Und wie willst du hier Werbungskosten für deine nichtselbständige Tätigkeit begründen? Der Schiffsfonds ist bestimmt nicht Voraussetzung für deine nichtselbständige Tätigkeit. Das sagt auch der von dir zitierte Text.

  • Wie gesagt, da handelt es sich um einen Schiffsfond - der wird nicht verkauft, sondern aufgelöst. Und wenn zwischendurch Einkünfte anfallen, muss ich die ja auch versteuern und nicht erst am Schluss.

    Daher wollte ich ja wissen, wo ich Betriebskosten ansetzen kann.

    • Offizieller Beitrag

    im Rahmen einer geschlossenen Beteiligung (Schiffsfond) sind mir Rechtsanwaltskosten entstanden.

    Aber geht es da nicht eher um Schadenersatz? ?(


    Dann wäre das im Zeitpunkt der Veräußerung ggf. im Rahmen des Veräußerungsgewinns/- bzw. -verlustes zu berücksichtigen. So zumindest meine Meinung.


    Ansonsten gilt eigentlich das übliche: Sonder-Betriebsausgaben eines Beteiligten wären über die Feststellungserklärung der Gesellschaft zu erklären.