Hallo,
im Rahmen einer geschlossenen Beteiligung (Schiffsfond) sind mir Rechtsanwaltskosten entstanden. Die Hilfe sagt dazu: "Die Kosten für einen Rechtsanwalt sind Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft."
Dummerweise finde ich jetzt bei den Beteiligungen oder allgemein bei den Betrieben nichts, was so aussieht, als ob da Betriebsausgaben hinpassen würden. Hätte jemand einen Tipp für mich? Oder kann ich das auch unter den allgemeinen Werbungskosten für Arbeitnehmer aufführen?
Grüße aus Köln,
Thorsten