Suche nach der Eingabemaske für Vertriebsentschädigungen (Kickbacks).
Eintragen von Vertriebsentschädigungen (Kickbacks)
- matheputz
- Unerledigt
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Dann solltest Du vielleicht etwas mehr Infos zum Sachverhalt preisgeben.
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Meine ausländische Bank reicht Vertriebsentschädigungen an die Kunden weiter. Habe herausgefunden, dass diese Zahlungen kapitalertragsteuerpflichtig sind. Finde nur die passende Maske im Programm nicht.
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Ich würde mal vermuten, so wie die "normalen" Kapitalerträge auch einzutragen wären.
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Da bin ich wieder. Immer noch das leidige Thema: Wo erfasse ich Vertriebsentschädigungen?
Meines Erachtens gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Anlage KAP Zeile 152. Anlage KAP-INV unter "Laufende Erträge"
3. Anlage KAP-INV unter "Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen"
Tendiere zu Variante 1. Sicher bin ich aber nicht. Die Bank selbst weist in den zur Verfügung gestellten Steuerformularen Vertriebsentschädigungen nicht aus, sondern weist daraufhin, dass "eine abschließende Einordnung im Veranlagungsverfahren durch den Steuerpflichtigen selbst zu erfolgen hat".
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Meines Erachtens nach sind das Anschaffungskostenminderungen! Kickbacks werden gezahlt, wenn du etwas kaufst. Dann sind sie aber eine Minderung deines Kaufpreises. Bei einem Verkauf wären Sie insofern gewinnerhöhend, weil der Verkaufspreis entsprechend erhöht wird.
Dies sind m. E. nach keine "gewöhnlichen" Erträge. Ein Steuerberater kann hier aber mehr sagen.
Wenn es allerdings laufende Bestandsprovisionen sind (bei Investmentfonds häufiger) sind es Erträge und hier müsste Zeile 15 dann richtig sein, da keine KErtSt abgezogen.
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Vielen Dank,
ich hab das so verstanden. Die Bank kauft für mich Papiere und der Emittent zeigt sich "erkenntlich", indem er einen Teil des Kaufpreises an die Bank zurück erstattet. Bis noch vor wenigen Jahren haben die Banken diese Retros schlicht einbehalten bis gerichtlich entschieden worden ist, dass die Banken diese Retros an ihre Kunden weiter geben müssen.
Steuerberater wil ich mit diesem schönen Programm ja gerade vermeiden. Kann mir gut vorstellen, dass diese Retros fondspezifisch in der KAP-INV bei Veräußerung zu berücksichtigen sind. Das ist mir aber zu aufwendig, ergo werde ich wohl doch über die KAP Zeile 15 gehen. Oder schneide ich mir da ins eigene Fleisch, weil eine Teilfreistellung dann unberücksichtigt bleibt?
Ganz schön kompliziert. Vielleicht doch der Weg zum Steuerberater?
Grüße aus dem sonnigen Norden
matheputz -
Da kann man dir nur zum Steuerberater raten