Hallo,
ich habe in meiner Steuererklärung mit WISO eine Entfernung zur Dienststelle von über 100km angegeben (ca. 7.000€ Entfernungspauschale). Dies ist in meinem Fall die verkehrsgünstigste Strecke, jedoch nicht die Kürzeste. Ich fahre allerdings hauptsächlich mit der Bahn und habe das scheinbar falsch verstanden bzgl. der Entfernungsangabe. Man kann trotz Bahnfahrt offensichtlich die Entfernungspauschale nutzen, muss dann aber die kürzeste Strecke angeben, oder? Ich habe nun jedoch die verkehrsgünstigste Strecke (etwa 30km mehr) angegeben und bekam nun Post vom Finanzamt, dass ich meine Fahrten mit dem Auto nachweisen soll.
Weiß jemand, ob ich den Bearbeiter einfach anrufen und das ändern lassen kann, oder ob ich ggf. doch mit der verkehrsgünstigsten Strecke richtig liege?
Vielen Dank für informative und hilfreiche Antworten.