Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe folgende Frage zum Verlustrücktrag/vortrag bei privaten Veräußerungsgeschäften (Cryptowährungen):
Beispiel:
Gewinn 2017: 10.000
Verlust 2018: 20.000
Wie stelle ich sicher, dass
1. Der Verlustrücktrag richtig eingetragen und vom Finanzamt entsprechend festgestellt wird.
2. Das Finanzamt automatisch einen Verlustvortrag für das Steuerjahr 2019 feststellt.
3. der steuer-optimale Betrag angesetzt wird. Stichwort: Begrenzung des Verlustrücktrags. Muss ich mir abseits der 599 Freigrenze im Hinblick auf die Begrenzung Gedanken machen? Sonderabgaben, etc. dürften hier keine Rolle spielen, da die Verluste exklusiv horizontal verrechnet werden?
Meine geplante Vorgehensweise:
> Eintrag des Verlusts unter "Private Veräußerungsgeschäfte"
> Angabe zum Verlustausgleich: Soll die 2017 vorzunehmende Verrechnung der nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte aus 2018 begrenzt werden?
> Ja, Begrenzung auf 10.000 - 599 (Freigrenze) = 9.401
Unter "Sonstige Angaben" gibt es ebenfalls das Feld Verlustrücktrag. Meinem Verständnis nach geht es hier aber um die Rückverrechnung der (bereits) festgestellten Verluste 2019 auf das aktuelle Steuerjahr 2018. Und spiel somit für meine Zwecke keine Rolle.
Ich danke Euch ganz herzlich für die Hilfe!
Mit den besten Grüßen
Trin