Bearbeitungsfrist für Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid

  • am 26.01.2019 habe ich fristgerecht gegen meinen Steuerbescheid vom 11.01.2019 Einspruch beim Finanzamt eingelegt. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.


    Gibt es eine Frist, innerhalb der das Finanzamt auf meinen Einspruch antworten muss?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt da keine feste Frist, nur allgemeine Regeln. Auch kann der RB vielleicht direkt an die Rechtsbehelfsstelle abgegeben worden sein.


    Aber nach den Schilderungen in Deinem vorherigen Thread stelle ich mir die Frage, ob vielleicht nicht ein Schreiben der Finanzverwaltung "verloren" gegangen sein könnte. Bevor Du da jetzt ein Fass aufmachst, solltest Du mal kurz zum Telefon greifen und dort freundlich nach dem Sachstand fragen.


    Warum wartet man damit nach den früheren Erfahrungen eigentlich wieder fast drei Monate?

  • Es gibt da keine feste Frist, nur allgemeine Regeln. Auch kann der RB vielleicht direkt an die Rechtsbehelfsstelle abgegeben worden sein.


    Aber nach den Schilderungen in Deinem vorherigen Thread stelle ich mir die Frage, ob vielleicht nicht ein Schreiben der Finanzverwaltung "verloren" gegangen sein könnte. Bevor Du da jetzt ein Fass aufmachst, solltest Du mal kurz zum Telefon greifen und dort freundlich nach dem Sachstand fragen.


    Warum wartet man damit nach den früheren Erfahrungen eigentlich wieder fast drei Monate?

    Vielen Dank für den Hinweis.


    Die früheren Erfahrungen haben gezeigt, dass es sich lohnt zu warten ...... ich habe alles bekommen was ich erwartet hatte.