2 Lohnsteuerbescheinigungen vom selben Arbeitgeber für gleichen Zeitraum

  • Hallo,


    ich habe bereits die Suche benutzt, aber kein Thema mit einer eindeutigen Antwort gefunden.


    Ich habe die Steuererklärung für 2018 angefangen und die Lohnsteuerbescheinigungen per steuer:Abruf abgerufen.


    Es wurden 4 Lohnsteuerbescheinigungen vom Finanzamt abgerufen, von meinem letzten Arbeitgeber, den ich letztes Jahr in der Insolvenz verlassen musste.


    Jetzt beschwert sich WISO steuer:Web mit Mehrere Arbeitsverhältnisse mit einer Lohnsteuerklasse zwischen 1 und 5 gleichzeitig?


    Die Lohnsteuerbescheinigungen sind für folgende Zeiträume:


    01.01.-30.04.

    01.01.-30.04.

    01.05.-31.07.

    01.08.-30.09.


    Das Problem dürften also die ersten beiden Bescheinigungen sein. Diese haben unterschiedliche Werte. Ich vermute also das Sie erst die eine Bescheinigung abgegeben und dann eine weitere als Korrektur abgegeben haben. Wie gehe ich nun vor um es richtig zu machen? Die erste löschen und nur mit den letzten 3 arbeiten?


    Oder alle 4 drin lassen und den Fehler ignorieren?


    Ich wäre für schnelle Hilfe dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Oder alle 4 drin lassen und den Fehler ignorieren?

    Wenn die zweite nur eine Korrektur der ersten ist, dann würden deren Werte ja zusammen in die Rechnung eingehen und das wäre falsch.

    Ich vermute also das Sie erst die eine Bescheinigung abgegeben und dann eine weitere als Korrektur abgegeben haben.

    Das sollte man aber schon genau wissen/sehen.

  • Das Problem ist das ich es nicht genau weiß.


    Ebenso habe ich die 2. Bescheinigung nie erhalten. Was an für sich für mich keine große Überraschung ist, da man von diesem Arbeitgeber permanent falsche oder keine Unterlagen bekam. Die letzten 2 Jahre wurden permanent falsche Lohnabrechnungen erstellt und dann nach Protest in anderen Monaten wieder korrigiert.


    Nach der Kündigung waren zudem Unterlagen vom Arbeitgeber nur noch über Aufforderungen durch einen Anwalt nach Wochen zu bekommen.


    Ich würde hingehen und die Summen der Lohnabrechnungen addieren und sehen ob die Summen zum 2. Bescheid passen. Leider ist das nicht so einfach da mir für Januar - April ganze 12 Lohnabrechnungen vorliegen... Zum Beispiel 2 für April mit unterschiedlichen Werten.


    Ich bin da etwas ratlos wie ich hier nun vorgehen kann. Denn eine brauchbare Aussage des Arbeitgebers werde ich nicht erhalten, höchstens in einigen Wochen nach mehrfacher Aufforderung durch einen Anwalt der mich wieder Geld kostet. Zur Abgabe der Steuererklärung bin ich allerdings verpflichtet u.a. durch Bezüge von Arbeitslosengeld I.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde hingehen und die Summen der Lohnabrechnungen addieren und sehen ob die Summen zum 2. Bescheid passen. Leider ist das nicht so einfach da mir für Januar - April ganze 12 Lohnabrechnungen vorliegen... Zum Beispiel 2 für April mit unterschiedlichen Werten.

    Im Prinzip bleibt doch nur, diese 12 Gehaltsmitteilungen zusätzlich mit den Geldeingängen abzugleichen.


    Zur Vollständigkeit bitte noch das genutzte Programm benennen, damit wir entsprechend verschieben können. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem ist das ich es nicht genau weiß.


    Ebenso habe ich die 2. Bescheinigung nie erhalten. Was an für sich für mich keine große Überraschung ist, da man von diesem Arbeitgeber permanent falsche oder keine Unterlagen bekam.

    Ich bilde mir ein auch schon mal einen korrigierten Beleg gehabt zu haben. Muß ich am WE mal nachsehen, ob ich das noch finde und ob mal da irgendwo sieht, ob Korrektur oder so.

  • Moin,


    Du sprichst unterschiedliche Steuerklassen an - hast Du in diesem Jahr geheiratet - eventuell lässt sich hier ein Anhaltspunkt finden, wann die die Korrektur Abrechnungen erfolgten ( Sendedatum) :/ ?


    Viele Grüße

    Maulwurf


  • Hast du vielleicht noch nachträglich eine weitere Zahlung erhalten? Ausstehendes Gehalt, Urlaubsanspruch oder eine Abfindung? Das kann ein Grund für die Korrektur sein. Sollte das der Fall sein, kannst du die erste Bescheinigung ignorieren und nur mit der Korrektur arbeiten. So war es bei mir auch. Aber wie bereits von Billy erwähnt: Auf jeden Fall vergleichen mit dem Geld, was bei dir auf dem Konto eingegangen ist. Dann sollte sich die richtige herausfinden lassen - wobei ich davon ausgehe, dass das Finanzamt erst einmal nur die aktueere berücksichtigen wird.