Arbeitszimmer bei IT Rufbereitschaft und Wochenendarbeiten

  • Hallo Forum :thumbsup:,


    Meine Ausgangslage ist folgende:

    - Ich bin IT Administrator

    - Im Durchschnitt leiste ich 2 von 4 Wochen im Monat eine Rufbereitschaft mit unregelmäßigen Einsätzen (Mo-Fr 18:00-07:00; Sa,So,Feiertage 24 Stunden)

    - Hinzu kommen vereinzelte Arbeitseinsätze unabhängig der Rufbereitschaft

    - Ich nutze hierfür mein privates Arbeitszimmer als auch meinen Internetanschluss, meinen Dienstlaptop, aber auch meinen eigenen Bildschirm, Tastatur und sonst. Peripherie wie Drucker

    - Mein Arbeitgeber hat mir eine Bescheinigung ausgestellt, dass ich für das Jahr 2018 die Rufbereitschaft geleistet habe und dafür meine privaten Räumlichkeiten sowie Internetanschluss nutze ohne eine gesonderte Entschädigung zu erhalten.


    Nun meine Fragen


    1) Kann ich aufgrund der o.g. Umstände das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen?

    2) Falls JA: Wie wird richtig gerechnet?

    - Ich habe sowohl Infos im Netz gefunden die besagen, dass jeder einzelne Einsastz/Rufbereitschaftstag (ob eine Satz oder nicht) gelistet sein muss bzw aber auch, dass dann über das volle Jahr gerechnet werden kann !?

    - Ebenso ist mir nicht klar was genau gegengerechnet wird? Kaltmiete, Warmmiete (entsprechend anteilig der Quadratmeter)


    Vielen Dank für Eure Antworten schon mal! :)

    Wer anderen eine Bratwurst brät, der braucht ein Bratwurstbratgerät 8)

  • Ob du ansetzen kannst und in welcher Höhe, muss dir eine dazu befugte Person sagen. Dies wäre Steuerberatung und ist dem Forum untersagt vom StBG. Auch wie hier "richtig" gerechnet wird, wäre schon Beratung. Ich würde dir vorschlagen, dem von dir verwendeten Programm zu folgen, die Eingaben zum Arbeitszimmer wahrheitsgemäß beantworten und mögliche Hinweise aufmerksam zu lesen.