Wechselnde Arbeitgeber mit Überschneidung

  • Guten Tag,

    Ich gäbe ein Problem beim eingeben meiner Steuer in das WISO Program.

    Ich habe im letzten Jahr vom

    01.01.2018 bis 30.06 2018

    Bei einem Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet in Steuerklasse 1. Die Stelle lief im Sommer aus und vorausschauend habe ich ab dem

    01.02.2018 eine weitere Teilzeitstelle angenommen welche vom 01.02-30.06.2018 mit Steuerklasse 6 vermerkt war. Ab dem 01.07. bis Ende des Jahres dann aber wieder mit Steuerklasse 1.


    Im Programm muss ich für die Zeiträume mit passenden Steuerklassen aber dann einen dritten Arbeitgeber einfügen und das Programm sagt ich müsste jetzt 400€ nachzahlen||. Dabei wurden mir durch die Klasse 6 schon deutlich mehr abgezogen und mein Arbeitgeber meinte es müsste eine Rückzahlung entstehen.

    Bin jetzt wirklich überfordert. Das wäre fast mein halbes Monatsgehalt und wie unfair ist das denn, dass ich doppelt bestraft werde dafür das ich mehr gearbeitet habe.

    • Offizieller Beitrag

    WISO Program

    Welches?

    Dabei wurden mir durch die Klasse 6 schon deutlich mehr abgezogen und mein Arbeitgeber meinte es müsste eine Rückzahlung entstehen.

    So, meint er... :/ Hat er Dir auch gesagt, wie er zu dem Urteil kommt?

    Bin jetzt wirklich überfordert. Das wäre fast mein halbes Monatsgehalt und wie unfair ist das denn, dass ich doppelt bestraft werde dafür das ich mehr gearbeitet habe.

    Wie schon oft erklärt ist entscheidend, was man insgesamt im Jahr verdient hat. Und da kann die Progression schon mal unerwartet zuschlagen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gäbe ein Problem beim eingeben meiner Steuer in das WISO Program.

    Dann sollte man das Programm auch mit genauem Namen und Version benennen, da Buhl mehrere Programme im Angebot hat. ;)


    Im Programm muss ich für die Zeiträume mit passenden Steuerklassen aber dann einen dritten Arbeitgeber einfügen und das Programm sagt ich müsste jetzt 400€ nachzahlen.

    .....

    Bin jetzt wirklich überfordert. Das wäre fast mein halbes Monatsgehalt und wie unfair ist das denn, dass ich doppelt bestraft werde dafür das ich mehr gearbeitet habe.

    Das nennt sich Progression. Und genau das ist der Grund, warum Steuerklasse 1 und 6 in demselben Veranlagungszeitraum als Pflichtveranlagung behandelt wird. Die Lohnsteuer ist ja nur eine Art Vorauszahlung auf die festzusetzende ESt. Und die festzusetzende ESt ermittelt sich dann nach der maßgeblichen Steuertabelle. Und das funktioniert nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit.

  • Bexi - bleibt immer noch die Frage, die Billy gestellt hat:

    Hat er Dir auch gesagt, wie er zu dem Urteil kommt?

    Überschlagsweise kannst Du ja die drei Jahreseinkommen addieren und in eine Online-Berechnung eingeben, dann hast Du schon einmal einen Überschlag.


    ... gearbeitet in Steuerklasse 1. ... welche vom 01.02-30.06.2018 mit Steuerklasse 6 vermerkt war. Ab dem 01.07. bis Ende des Jahres dann aber wieder mit Steuerklasse 1.

    Die Steuerklassen sind für die Berechnung der Jahressteuer nicht von Belang, wie miwe4 schon schrieb:

    Die Lohnsteuer ist ja nur eine Art Vorauszahlung auf die festzusetzende ESt. Und die festzusetzende ESt ermittelt sich dann nach der maßgeblichen Steuertabelle.

    Vielleicht kannst Du ja bereinigte Screenshots einstellen, dann kann man sich ein besseres Bild machen.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht kannst Du ja bereinigte Screenshots einstellen, dann kann man sich ein besseres Bild machen.

    Wozu? Bei zwei parallelen Arbeitsverhältnissen mit der Kombination 1/6 ist eine Nachzahlung nicht wirklich selten. Genau deshalb eben Pflichtveranlagung. Mehr muss man nicht wissen.

    • Offizieller Beitrag

    Wozu? Bei zwei parallelen Arbeitsverhältnissen mit der Kombination 1/6 ist eine Nachzahlung nicht wirklich selten. Genau deshalb eben Pflichtveranlagung. Mehr muss man nicht wissen.

    Sehe ich auch so. Es ist wie es ist und die Auskunft des einen AG erfolgte vermutlich in totaler Unkenntnis der Gesamtverhältnisse auf Basis von hier nicht zutreffenden Voraussetzungen.

  • Wozu? Bei zwei parallelen Arbeitsverhältnissen mit der Kombination 1/6 ist eine Nachzahlung nicht wirklich selten. Genau deshalb eben Pflichtveranlagung. Mehr muss man nicht wissen.

    Der/die TE vertraut dem Wissen der Fachleute hier (sonst wäre ja die Frage nicht gestellt worden). Insofern denke ich, daß es ihm/ihr noch mehr einleuchtet, wenn neben den pauschalen Aussagen eventuell auch fallbezogene kommen. Er/sie muß es ja nicht machen, es war halt ein Vorschlag.