WMZ und HKV richtig anlegen

  • Hallo,


    ich möchte jetzt nach Jahren der Nutzung eines externen Dienstleisters, die Heizkostenabrechnung selbst mit dem HV erstellen.

    Doch ich tue mir schon schwer damit, die WMZ und HKV für das Objekt richtig anzulegen.


    In dem Objekt gibt es eine Heizung an der mehrere WMZ den Verbrauch einzelner Parteien messen. Die WMZ wiederum messen entweder den direkten Verbrauch oder ihnen "nachgeschaltet" sind HKV in Wohnungen die den Verbrauch des WMZ aufteilen:


    1 Heizung -> WMZ1 -> WHG1 (3 HKV)
    ..................................-> WHG2 (3 HKV)

    ..................................-> WHG3 (2 HKV)

    ..................-> WMZ2 -> WHG4 (3 HKV)

    ..................................-> Ladenlokal1 (2 HKV)

    .................-> WMZ3 -> Ladenlokal1

    .................-> WMZ4 -> Bürogebäude (Büros mit jeweils eigenen HKV und dazu Allgemeinflächen (Flure) mit HKV (diese sollen nach qm auf die einzelnen Büros umgelegt werden))

    Wie kann ich die HKV den einzelnen WMZ zuordnen und das ganze in die Heizkostenabrechnung einfließen lassen?


    Danke und einen schönen Gruß

  • Es geht nur mit einer Einheit. Entweder WMZ (kWh) oder HKV (Einheiten). Im Ladenlokal 1 ist dann noch ein oder mehr HKV anzubringen. Kost auch nicht die Welt.

    Wie hat der Externe-Abrechner das hinbekommen ?

    Sehe ich gerade, der WMZ 3 kann entfallen, da Ladenlokal 1 ja HKV hat. Also, alles hat HKV !

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • ..................................-> Ladenlokal1 (2 HKV)

    .................-> WMZ3 -> Ladenlokal1

    Gehe davon aus, dass da ein Fehler enthalten ist. Sind das 2 Ladenlokale? Denn einer mit WMZ, das andere - oder gleiche - mit 2 HKV.

    Sollte das eine Einheit sein, dann so wie blumenmeer beschrieben.

  • Hä? Wozu brauche ich die Heizkostenverteiler denn überhaupt, wenn es überall Wärmemengenzähler gibt? Anders herum: Wozu brauche ich die Wärmemengenzähler, wenn es überall Heizkostenverteiler gibt? Es reicht doch vollkommen, den Verbrauch pro Wohneinheit zu kennen. Es sei denn, Zimmer sind untervermietet.

  • Also,


    bei dem Objekt ist es bautechnisch bedingt etwas „komplizierter“.

    Es ist nur ein Ladenlokal, welches im vorderen Bereich einen Heizstrang hat der nur über den WMZ3 gemessen wird. Der hintere Teil ist mit einer Wohnung an einem anderen Heizstrang angeschlossen über WMZ2 und den entsprechenden HKV um die Werte des WMZ2 aufzuteilen.

    Es wäre zu aufwändig überall HKV nachzurüsten.

    Es ist halt so, das manche Einheiten direkt an einem WMZ hängen andere Einheiten gemeinsam an einem anderen, dessen Verbrauch über HKV entsprechend aufgeteilt wird.


    Ich war jetzt so blauäugig und bin davon ausgegangen, dass wenn die Fernwärmeenergie in kWh angegeben wird und ich alle WMZ als sinnbildlich „Allgemeinzähler“ anlegen könnte, die Verbräuche vom Programm bei den Einheiten mit HKV automatisch aufgeteilt und den Einheiten als kWh-Wert zugeordnet werden. Das scheint aber nicht möglich zu sein.


    Ich müsste also die HKV-Verteilung selbst für die entsprechenden WMZ berechnen und bei allen Einheiten WMZ bzw. virtuelle WMZ anlegen und die entsprechenden Werte eintragen.

    Hab ich das so richtig verstanden?


    Wobei ich mir jetzt die Frage stelle, ob dieser komplizierte Aufbau mit mehreren WMZ und HKV überhaupt Sinn macht? Es wäre doch einfacher und günstiger überall nur HKV zu haben und man könnte sich die zwischengeschalteten WMZ sparen? Ich habe diesen Installationsaufbau nie hinterfragt, war halt so alles vom Eigentümer installiert worden.

  • Eine ähnliche Frage gab‘s schon, und da war die Antwort, dass man da ein Excel benötigt und selber aufteilen muss. Die Heizkostenverordnung sieht ja vor, nach Nutzergruppen aufzuteilen und dann ggf. eine Gruppe mit HKV, die andere mit WMZ zu messen. Ob das mit dem Hausverwalter geht, weiß ich nicht.

    Aber Vorsicht: Deine WMZ sind definitiv keine Allgemeinzähler, denn Du willst ja nicht nach allgemeinen Schlüsseln aufteilen, sondern die Verbräuche den Wohneinheiten zuweisen.


    Du schreibst, es wäre teuer, überall HKV nachzurüsten. Aber Wärmemengenzähler sind doch ebenfalls teuer (wenngleich man mit 1 Einheit pro WE auskommt). Jedenfalls ist die doppelte Erfassung mit HKV und WMZ sicher kaum wirtschaftlich, und ich würde als Mieter nicht akzeptieren, hier für diese doppelte Erfassung draufzuzahlen, nur weil der Eigentümer sich weigert, hier entsprechende Zähler so einzubauen, dass man mit einer Art auskommt. Und wenn man da für ein paar Tausender die Wände aufreißen muss. Es geht ja dabei auch um den Wert bzw. Nutzwert der Immobilie. Am Ende würde ich tatsächlich eher auf WMZ umstellen, weil die viel genauer messen, und Du brauchst nicht so viele.

  • Wobei ich mir jetzt die Frage stelle, ob dieser komplizierte Aufbau mit mehreren WMZ und HKV überhaupt Sinn macht?

    Das macht wirklich nicht nur keinen Sinn, sondern geht auch nicht abzurechnen. Wärmemengenzähler messen in kWh und die HKV in Einheiten, das sind zwei verschiedene Abrechnungseinheiten. Der HKV fängt zum 1.1. wieder mit null EH an, der WMZ zählt weiter.

    Weiterhin muss bei der Heizkostenabrechnung ja eingegeben werden, welche Geräte du hast, entweder WMZ oder HKV also geht das nicht.


    In deinem Fall wäre es sicherlich sehr einfach, den einen oder anderen HKV nachträglich anbauen zu lassen (muss aber die gleichen Geräte wie angebracht sein, denn sonst gibt es u. U. Fehlberechnungen) und die WMZ außen vor zu lassen.

    Da war scheinbar einer dran, der sehr viel Ahnung von der Technik hatte, nämlich keine.


    Die WMZ müssen alle 5 Jahre ausgewechselt weren, die HKV nach 10 Jahren. Für mich gibt es keine andere sinnvolle Art, als HKV nachzurüsten.

  • Ich werde die wenigen noch fehlenden HKV nachrüsten und alles darüber abrechnen. Die WMZ sind ja völlig überflüssig und wer sich da was dabei gedacht hat werde ich wohl nie erfahren.

    Da die Heizkostenabrechnung immer über einen Dienstleister gemacht wurde habe ich das nie genauer betrachtet, jetzt wo ich dies aber selbst übernehmen wollte fällt einem sowas direkt auf. Da hätte der Dienstleister aber auch mal einen Kommentar fallen lassen können, dass das alles wenig Sinn macht. Aber so kann man den ein oder anderen Euro noch mit ein paar unnötigen Zählern verdienen.


    Danke euch für die erhellenden Hinweise.


    Eine Frage hätte ich jetzt noch, das Bürogebäude betreffend.

    Ich müsste den Verbrauch von 3 HKV (Heizkörper in den Fluren des Bürogebäudes) per qm bzw. Büroeinheiten auf alle Büromieter verteilen.

  • Zitat

    Ich müsste den Verbrauch von 3 HKV (Heizkörper in den Fluren des Bürogebäudes) per qm bzw. Büroeinheiten auf alle Büromieter verteilen.

    Dann sind es Allgemeinzähler. Natürlich werden sie nur auf die gemieteten Büroräume umgelegt, die Du hoffentlich als Wohnungen einzeln angelegt hast. Den Umlageschlüssel müsstest Du dann selber anlegen, ist aber ja kein Problem, wenn man die qm-Zahlen zugrunde legt.

  • Ja, so habe ich die Büros angelegt und so lege ich schon jetzt den Wasserverbrauch des Bürogebäudes auf die Büromieter um.

    Ich werde also wie bei den Wasserzählern Allgemeinzähler pro Heizkörper anlegen, als Umlageschlüssel "HKV-Zähler (Verb. Einh.)" und bei Verbrauch umlegen nach auf meine erstellte "Bürohausfläche (qm)".

    So sollte es dann hoffentlich funktionieren.

    Danke.

  • Zur Info:

    "Der Einbau von Erfassungsgeräten ist eine gesetzliche Pflicht, die der Mieter nicht verhindern kann. Allerdings gilt die Pflicht nicht für alle Räume. So sind zum Beispiel Gemeinschaftsräume wie Treppenhäuser, Flure und Trockenräume von der Verpflichtung zur Verbrauchserfassung befreit, Saunen oder Schwimmbäder und zur Wohnung gehörende Nebenräume, die mit Heizkörpern ausgestattet sind, werden hingegen nicht befreit."

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  • Das gilt aber nur, wenn diese Gemeinschaftsräume von allen Mietern genutzt werden. Bei mir sind die Büromieter aber räumlich vom Rest getrennt, würde ich da in den Gemeinschaftsflächen die HKV weglassen müssten alle Mieter für diesen Verbrauch geradestehen.