Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter wird nicht angenommen

  • Hallo,


    habe ein Problem und habe im Forum und bei Google keine Lösung gefunden.


    Bin Arbeitnehmer und Gewerbe. Möchte gerade die EÜR für 2018 fertigstellen.
    Ich habe im Februar 2018 ein neues MacBook gekauft und aufgrund der hohen Anschaffungskosten abgeschrieben. Das MacBook ist auch richtig unter Betriebsvermögen -> Anlagevermögen eingerichtet.

    Ich habe (natürlich) schon die USt-Voranmeldung für Dezember abgegeben. Jetzt habe ich gesehen, dass ich bei dem MacBook die Abschreibung noch buchen muss, habe ich also nachträglich gemacht.

    Es kam zwar eine Meldung, dass ich ggf. die Steuer-Voranmeldung erneut verschicken muss, aber als ich die neu generierte USt-Voranmeldung durchgeschaut hab, konnte ich keinerlei Änderung zur alten sehen.


    Mein Problem an sich ist: Ich möchte wie gesagt die EÜR fertig machen. Im Berreich Betriebsausgaben gibt es "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Kfz). Hier muss ich eigentlich den Abschreibungswert eintragen. Dann kommt aber sofort die Fehlermeldung "Negative Eintragungen bei der AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter sind bei der ausgewählten Einkunftsart nicht zulässig)".


    Wenn ich den Betrag löschen würde, und auf 0 setze, kann ich die EÜR nicht abschicken, weil der Wert der Abschreibung nicht mit dem im Anlagevermögen übereinstimmt.



    Kann mir irgendjemand helfen und sagen, was ich wo einstellen muss, damit das klappt?
    Ich weiß nicht mehr weiter bei dem Problem – wäre wirklich dankbar!!


    Lieben Gruß
    und ein schönes Osterwochenende


    #Marina

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir irgendjemand helfen und sagen, was ich wo einstellen muss, damit das klappt?
    Ich weiß nicht mehr weiter bei dem Problem – wäre wirklich dankbar!!

    Wie soll Dir da jemand helfen, ohne zu wissen, was Du an welcher Stelle des Programms eingegeben hast bzw., welche Buchungen Du getätigt hast. Bereinigte Screens wären da wohl zumindest hilfreich.

  • Ich habe (natürlich) schon die USt-Voranmeldung für Dezember abgegeben.

    und die USt.-Erklärung?


    Die wäre ja die letzte Möglichkeit "Unstimmigkeiten" bei den Va´s zu bereinigen. (meist wird hier eine Nachzahlung für Sachbezüge/geldwerter Vorteil fällig)

    Aber wie miwe4 schon schrieb. Ohne Angaben was wo wie mit welchen % Anteilen privat/ geschäftlich eingetragen wurde, ist eine Beurteilung schwerlich.

  • Ich frage mich die ganze Zeit, was eine fehlende/fehlerhafte AfA-Buchung mit der UStVA/UStE zu tun hat. Bei AfA wird doch keine Umsatzsteuer/Vorsteuer gerechnet!

    Im Übrigen bin ich mit meinen Vorrednern einig - ohne (bereinigte) Screens wird man nicht sagen können, wo hier etwas anders (oder neu) eingegeben werden muss.

  • Es geht hier aber um die AfA und nicht um Eigenverbrauch - zumindest nach der Eingangsfrage zu urteilen. Wenn du hier den Eigenverbrauch hineininterpretierst, ist das deine Sache.

  • Es geht hier aber um die AfA

    so ist es.

    Und bei dieser Konstellation:

    Bin Arbeitnehmer und Gewerbe.
    Ich habe im Februar 2018 ein neues MacBook gekauft und aufgrund der hohen Anschaffungskosten abgeschrieben. Das MacBook ist auch richtig unter Betriebsvermögen -> Anlagevermögen eingerichtet.

    braucht man nicht viel hineininterpretieren.


    Nicht nur bei Kfz. wird davon ausgegangen dass es privat genutzt wird und von daher auch die AfA zum jeweiligen Anteil als private USt.-pflichtige Nutzungsentnahme zählt.

  • Ich würde euch gerne die bereinigten Screens zeigen. Was genau braucht ihr da denn? Bevor ich das komplette Programm Screenshotte.. :)
    Danke schonmal für eure Hilfe!

    und die USt.-Erklärung?

    Ich möchte gerade die Umsatzsteuererklärung machen, da muss ich ja UST-Erklärung, EÜR, Gewerbesteuererklärung und die Einkommensteuererklärung machen. Liegt es daran, weil ich als erstes die EÜR mache? Denke, das sollte die erste sein, damit ich den daraus errechneten Gewinn/Verlust in die anderen Erklärungen übernehmen kann..

  • Denke, das sollte die erste sein

    Und vorher sollten jedoch die Ausgaben (u.a. Abschreibungen, USt.-zahlungen) und Einnahmen (Erlöse aus privater Nutzungsentnahme Kfz/Tele/BetriebsGeschäftsausstattung, nebst anteiliger privater AfA und der daraus resultuierenden USt., USt.-VSt.-Erstattung, ge/verbucht werden, um eben eine EÜR zu erhalten.


    d.h. erst die USt.-Erklärung. (hier fallen z.B. auch die oben erwähnten privaten zu zahlenden 19% USt. auf AfA - privatnutzung an) ,damit geklärt ist ob noch Ausgaben oder Einnahmen anfallen und das Jahr nebst Abschreibungen abgeschlossen werden kann.


    Dann die EÜR mit Anlage AVEÜR für die Einkommensteuererkl. sowie die GewStErkl. (mit den Zahlen aus der EÜR )


    Screens.......Was genau braucht ihr da denn?

    wichtig wäre zu wissen ob Du mit dem Sparbuch-Eigenen Modul EÜR arbeitest, und wie dort das Anlagegut eingebucht dann abgeschrieben wurde.

  • Hallo, wie es scheint bin ich auch unfähig ein Laptop abzuschreiben und habe weder im Forum noch in der Hilfe zu wiso Steuersparbuch 2019 was gefunden das mir weiterhilft.

    Ich bin Arbeitnehmer mit einem Nebengewerbe (Kleinunternehmer) und möchte für das Nebengewerbe ein im Dezember für ca. 1270,- € angeschafftes Notebook über drei Jahre abschreiben. Die Erfassung und programmtechnisch vorgeschlagene Abschreibung scheint mir plausibel.

    Beim Versuch die EÜR abzuschliessen wird aber der Abschreibungsbetrag angemeckert. Nach vier Stunden und mehreren Versuchen nun meine Frage, Programmfehler oder klassisches 40cm (Desktop - Chair) Problem?



  • Ich bin Arbeitnehmer mit einem Nebengewerbe (Kleinunternehmer) und möchte für das Nebengewerbe ein im Dezember für ca. 1270,- € angeschafftes Notebook über drei Jahre abschreiben. Die Erfassung und programmtechnisch vorgeschlagene Abschreibung scheint mir plausibel.

    Aus deinen vielen Screenshots wird man nicht ganz schlau.

    Sieh einmal in den Buchungen nach, dort müsste die Buchung schon erfasst sein - das ist die Fehlermeldung in deinem zweiten Screenshot.

    Beim dritten Screenshots handelt es sich um einen anderen Sachverhalt. Hier ist nämlich von der privaten Nutzung eines Kfz die Rede und die gehört nicht in die Abschreibungen!.


    Etwas mehr Informationen zum gesamten Sachverhalt wären angebracht.

  • Hier ist nämlich von der privaten Nutzung eines Kfz die Rede und die gehört nicht in die Abschreibungen!.

    hmmm...

    AfA-Betrag 35,97 ist, obwohl richtig berechnet, mit minus vorzeichen...dargestellt

    Unten steht auch als Fehlermeldung "Schuldzinsen zur Finanzierung des WG...."

    Ich nehme an, dass auf eine mögl. Überentnahme und damit auf "nicht als Betriebsausgabe abziehbare Schuldzinsen" hingewiesen wird. § 4 EStG Abs. 4a

  • Danke für die Tipps, ich gehe halt mal von einem Programmfehler aus, nachdem ich einen ähnlichen Sachverhalt bei meiner Frau eingegeben hab und dort keine Fehlermeldung kam.

    Schönen Sonntag noch,

    der einzige Trost für den Zeitaufwand ist hier ein Blick aus dem Fenster ;)

  • ich gehe halt mal von einem Programmfehler aus, nachdem ich einen ähnlichen Sachverhalt bei meiner Frau eingegeben hab und dort keine Fehlermeldung kam.

    Entschuldigung, aber das ist unlogisch! Wenn es bei deiner Frau richtig gerechnet wird, kann es gerade kein Programmfehler sein, denn dann müsste sich der Fehler auch bei deiner Frau zeigen. Ich gehe hier von einem Eingabefehler aus - gerade weil die Finanzierungszinsen hier markiert werden.