zu hoher Sparerfreibetrag und kein KiSt. berechnet / Wie rechnet WiSo

  • Hallo Leute,


    ich habe folgendes Problem:


    Ein Steuerpflichtiger ist ab 2016 verwitwet gewesen, hatte aber bei den Banken weder die Sparerfreibeträge angepasst, noch den Banken mitgeteilt, dass er Kirchensteuerpflichtig ist. Die einbehaltenen Steuern sind somit zu niedrig gewesen, da ein zu Hoher SparerFB berücksichtigt wurde (KapE > 6000 €).


    Ich kann jetzt aber auf der Steuerberechnung nicht sehen, wie WiSo die Steuernachzahlung berechnet.

    Ich kann das natürlich auch alles von Hand machen, frage mich aber, ob das nicht auch programmseitig geht und ich nur "ein" Haken vergessen habe.


    Vielleicht kann mir ja einer einen Tip geben.


    Vielen Dank und frohe Ostern.


    Gruß Achilleus

  • alles angeben: Zinsen... nach Steuerbescheinigungen - das FA wird dies schon richtig berechnen und Sie auffordern die Freibeträge anzupassen - ggf. sogar für die Jahre ab 2017 Zinsen nachzuweisen - wenn diese bisher nicht angegeben wurden.


    Lia

  • Da je neben den Kapitaleinkünften sicher auch eine Rente (und möglicherweise auch eine Witwerrente) bezogen wird, berechnet sich die Nachzahlung natürlich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht nur aus den Kapitaleinkünften. Du hast bei den Kapitaleinkünften den zu hohen Freibetrag eingetragen? Bei den Renten den Beginn angegeben (wichtig bei der DRV für den zu versteuernden Anteil)?


    Ich bezweifle, dass du die Nachzahlung "von Hand machen" kannst - dazu musst du ja erstens den Gesamtbetrag der Einiünfte ermitteln, dann die Sonderausgaben entsprechend ermitteln, mögliche aussergewöhnliche Aufwendungen abziehen und dann die Grundtabelle richtig "lesen".


    Du solltest schleunigst die Banken über den geringeren Freibetrag informieren, sonst kann das Finanzamt (wenn es dir böse will) den Versuch einer leichtfertigen Steuerverkürzung hierin sehen! Die Kirchensteuerpflicht musst du bei den Banken nicht angeben - dann aber entsprechende Angaben in der Einkommensteuererklärung machen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn, wie eigentlich immer empfohlen, sämtliche Kapitalerträge, also die mit und die Ohne ZASt, eingetragen werden und auch die Freistellungsbeträge in der tatsächlichen (zu hohen) Höhe, dann müsste das Programm doch alles zutreffend berechnen. Auch müsste es aus den Berechnungen und Anlagen einschließlich § 32d EStG etc. doch ersichtlich sein wie das Programm genau rechnet.

  • Da je neben den Kapitaleinkünften sicher auch eine Rente (und möglicherweise auch eine Witwerrente) bezogen wird, berechnet sich die Nachzahlung natürlich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht nur aus den Kapitaleinkünften. Du hast bei den Kapitaleinkünften den zu hohen Freibetrag eingetragen? Bei den Renten den Beginn angegeben (wichtig bei der DRV für den zu versteuernden Anteil)?


    Ich bezweifle, dass du die Nachzahlung "von Hand machen" kannst - dazu musst du ja erstens den Gesamtbetrag der Einiünfte ermitteln, dann die Sonderausgaben entsprechend ermitteln, mögliche aussergewöhnliche Aufwendungen abziehen und dann die Grundtabelle richtig "lesen".


    Du solltest schleunigst die Banken über den geringeren Freibetrag informieren, sonst kann das Finanzamt (wenn es dir böse will) den Versuch einer leichtfertigen Steuerverkürzung hierin sehen! Die Kirchensteuerpflicht musst du bei den Banken nicht angeben - dann aber entsprechende Angaben in der Einkommensteuererklärung machen.

    Das ist auch alles richtig. Ich hatte auch ganz vergessen zu erwähnen, dass die KapE auch voll versteuert werden, es also in der Gesamtberechnung incl. Nachversteuerung enthalten ist. Der Grenzsteuersatz ist über 25%, der Durschnittsteuersatz aber darunter. Daher ist der "Schaden" wohl insgesamt zu vernachlässigen, da bereits berücksichtigt.


    Schöner wäre es aber, wenn es hier eine vollständige Vergleichsberechnung geben würde.


    WiSo rechnet aber wohl richtig und ich hatte die Berechnung nur falsch interpretiert.


    Sorry und frohe Ostern.


    Gruß Achilleus

    • Offizieller Beitrag

    Schöner wäre es aber, wenn es hier eine vollständige Vergleichsberechnung geben würde.

    Dazu müsste man mehr wissen, um etwas dazu sagen zu können. Ich habe die Berechnungen bisher immer sehr übersichtlich gefunden, allerdings immer nur Problemfälle aus dem Forum. Bei den Formularen sind ja auch noch Zusammenstellungen und Berechnungen. Mehr als die verschiedenen Anlagen des Programms bietet der Steuerbescheid doch auch nicht, eher noch wesentlich weniger.