Einkommensteuer, Immobilien, Selbstgenutzte Objekte

  • Guten Morgen Forum,


    In steuer:Sparbuch 2018, Einkommensteuer, gab es im Baum "Daten erfassen -> Immobilien" den Zweig "Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung)".


    In steuer:Sparbuch 2019, Einkommensteuer, kann ich nach der Datenübernahme diesen Zweig nicht mehr finden.


    Wurden dieser Bereich verschoben? Wohin? Oder habe ich bei der Datenübernahme einen Fehler gemacht?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    In steuer:Sparbuch 2019, Einkommensteuer, kann ich nach der Datenübernahme diesen Zweig nicht mehr finden.

    Weil es ihn so nicht mehr gibt. Teilweise vermietete Objekte stehen dort nach Datenübernahme nach wie vor unter Immobilien. Ausschließlich selbstgenutzte Objekte haben eigentlich noch nie etwas mit Vermietung und Verpachtung zu tun gehabt, was das Programm immer auch so sagte, und sind jetzt nicht mehr unter Immobilien einzutragen.


    Kosten in Zusammenhang mit einem Arbeitszimmer gehören nach wie vor unter Verwaltung, war eigentlich auch schon früher so.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Mit dem Zweig "Selbstgenutzte Objekte ..." konnte ich den anteiligen AfA-Betrag für das Arbeitszimmer ermitteln. In der Version 2019 wird zwar der Betrag aus der Vorgängerversion übernommen, die Datengrundlage fehlt aber.


    Sind diese Daten verloren? Die Eingabe war sehr aufwendig. Was mache ich, wenn Rückfragen vom Finanzamt kommen?

    • Offizieller Beitrag

    Sind diese Daten verloren? Die Eingabe war sehr aufwendig. Was mache ich, wenn Rückfragen vom Finanzamt kommen?

    Wirklich wichtig ist das doch nur im Erstjahr der Geltendmachung. Dann hat auch das FA die Daten. Danach gibt man an "wie Vorjahr" bzw. bejaht die Frage, ob der AfA-Betrag bekannt sei. Den eingetragen, fertig.


    Bei nachträglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten öffnest Du die Versionen halt parallel und machst Copy&Paste oder tippst die paar Altzahlen ab.

  • Vielen Dank für die Hilfe.


    Ich wollte einfach sicher gehen, dass die Daten nicht irgendwo übersehen wurden.


    Wahrscheinlich werde ich die Herstellungskosten mit "Copy & Paste" neu erstellen - irgendwann ist die Kompatibilität mit der Version des "Vorjahres" weg und dann weiß ich nicht mehr, wie der anteilige Afa-Betrag ermittelt wurde.


    Trotzdem schade - mit der WISO-Steuersoftware war ich bisher sehr zufrieden. Die Berechnung hätten die Entwickler ja in die Verwaltung verschieben können.

    • Offizieller Beitrag

    Die Berechnung hätten die Entwickler ja in die Verwaltung verschieben können.

    Warum? Ist doch genau richtig so. Es wird die AfA des Vorjahres beigestellt. Genau so wird das im Grundsatz jetzt auch vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung vorgegeben sein. Mehr brauchst Du nur, wenn sich an der AfA-Bemessungsgrundlage etwas ändert. Könnte auch etwas damit zu tun haben, dass die ELSTER-Erklärungen in der Finanzverwaltung computergesteuert für die Weiterbearbeitung vorbereitet werden. Und da sind das eben zwei unterschiedliche Sachverhalte.