Mehrere Erste Tätigkeitsstätten, wie angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich habe für meine Freundin eben ihre Steuererklärung für das Jahr 2018 gemacht (bin nicht vom Fach, habe mir das Ganze soweit selbst beigebracht). Ich bin mir bei ihr jetzt in einem Thema unsicher. Sie arbeitet in einem handwerklichen Betrieb, der zwei Standorte hat, die nur wenige Km voneinander entfernt sind. Hierbei ist sie einen Tag pro Woche in Standort B, die restlichen 4 Tage in Standort A. Das war im Jahr 2018 dauerhaft so. Nun möchte ich die Entfernungspauschale erfassen und weiß nicht so recht wie ich das Angeben soll. Ich habe es jetzt so eingegeben, dass ich für einen zusammenhängenden Zeitraum A (ca. Januar bis mitte Februar) die Entfernung zu Standort A nehme und für das restliche Jahr die Entfernung zu Standort B. Das Programm nimmt das ganze so an, aber hat für die Besonderheit, dass es zwei erste Tätigkeitsstätten gibt schon einen Vermerk erstellt der mitgesendet werden soll.


    Kann man das so machen oder wird das abgelehnt?


    Danke für euer Hilfe

  • Nur so nebenbei: wenn Ihr nicht velobt seid, machst du verbotene Steuerberatung!


    Es gibt nur eine 1. Tätigkeitsstätte. Mit etwas Suche hier findest du haufenweise Beiträge, die dieses Thema von allen Seiten beleuchten. Aber wie gesagt: du darfst nur für Angehörige im Sinne des § 15 AO Steuererklärungen anfertigen.

  • Nur so nebenbei: wenn Ihr nicht velobt seid, machst du verbotene Steuerberatung!


    Es gibt nur eine 1. Tätigkeitsstätte. Mit etwas Suche hier findest du haufenweise Beiträge, die dieses Thema von allen Seiten beleuchten. Aber wie gesagt: du darfst nur für Angehörige im Sinne des § 15 AO Steuererklärungen anfertigen.

    Danke für die Information. Ich kann aber (hoffentlich) beruhigt sein. Wir sind verlobt und heiraten noch dieses Jahr. Termin beim Standesamt ist bereits vorhanden.


    Ich habe auch ein bisschen gesucht aber zunächst leider nichts passendes gefunden (bei den meisten Themen geht es um Fälle, bei denen Leute z.B. täglich auf eine andere Baustelle fahren). Ich hab jetzt nochmal mit deinen Suchvorschlägen genauer geschaut (danke für die Links) und bin doch über etwas gestolpert:


    https://www.buhl.de/wiso-software/forum/EntfernungspauschaleUnterschiedlicheStrecken


    Wenn ich das richtig verstehe handelt es sich ja um regelmäßige Arbeitsstellen. Dementsprechend kann ich das für mein Verständnis so wie ich es beschrieben habe angeben. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das im Widerspruch zur Aussage von @babuschka steht. Eine kurze Rückmeldung wäre super.


    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch ein bisschen gesucht aber zunächst leider nichts passendes gefunden (bei den meisten Themen geht es um Fälle, bei denen Leute z.B. täglich auf eine andere Baustelle fahren). Ich hab jetzt nochmal mit deinen Suchvorschlägen genauer geschaut (danke für die Links) und bin doch über etwas gestolpert:


    https://www.buhl.de/wiso-software/forum/EntfernungspauschaleUnterschiedlicheStrecken


    Wenn ich das richtig verstehe handelt es sich ja um regelmäßige Arbeitsstellen. Dementsprechend kann ich das für mein Verständnis so wie ich es beschrieben habe angeben. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das im Widerspruch zur Aussage von babuschka steht. Eine kurze Rückmeldung wäre super.

    Da hast Du es nun wirklich geschafft, aus allen Threads mit einen der ältesten Threads herauszusuchen, der nun durch die aktuelle Rechtsprechung definitiv überholt ist. Man kann die Trefferliste auch nach Datum und Threads sortieren. ;)


    2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf

  • Danke für die Rückmeldungen.

    Da hast Du es nun wirklich geschafft, aus allen Threads mit einen der ältesten Threads herauszusuchen, der nun durch die aktuelle Rechtsprechung definitiv überholt ist. Man kann die Trefferliste auch nach Datum und Threads sortieren.


    2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf


    Okay, nach längerem Schmökern verstehe ich das jetzt folgendermaßen:

    Es gibt nur eine erste Tätigkeitsstätte, die ich in meinem Fall eindeutig identifizieren kann. Die zweite Tätigkeitsstätte (wird regelmäßig an einem Tag pro Woche aufgesucht) muss ich dann als "Auswärtstätigkeit" (sprich unter Reisekosten) ansetzen. Hier bietet mir das Programm noch die Möglichkeit Pauschbeträge für z.B. Verpflegung anzugeben. Diese kann ich wohl nur wahrnehmen, wenn dort Übernachtet oder mehr als die Regelarbeitszeit von 8h gearbeitet wird, also in meinem Fall praktisch nie.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt nur eine erste Tätigkeitsstätte, die ich in meinem Fall eindeutig identifizieren kann. Die zweite Tätigkeitsstätte (wird regelmäßig an einem Tag pro Woche aufgesucht) muss ich dann als "Auswärtstätigkeit" (sprich unter Reisekosten) ansetzen.

    So ist es.


    Hier bietet mir das Programm noch die Möglichkeit Pauschbeträge für z.B. Verpflegung anzugeben. Diese kann ich wohl nur wahrnehmen, wenn dort Übernachtet oder mehr als die Regelarbeitszeit von 8h gearbeitet wird, also in meinem Fall praktisch nie.

    Das stimmt so nun nicht. Da wird sicherlich etwas in der Art stehen, dass die Dauer der Abwesenheit von Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte maßgeblich ist. Bei 8 Stunden Arbeitszeit wird die dann wohl regelmäßig über 8 Stunden beruflich bedingter Abwesenheit liegen.


    Genau das ist der Grund, warum nicht jeder unbedingt anderen bei Steuerangelegenheiten behilflich sein sollte, auch wenn es noch so nett gemeint ist. Mal ganz abgesehen von den Regelungen des Steuerberatungsgesetzes.

  • Hallo, würde mich gerne hier einklinken, da ich eine ähnliche Konstellation wie der TE habe.

    Es gibt zwei Arztpraxen an denen ich tätig bin. Praxis A gebe ich normal unter "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" an und Praxis B unter "Reisekosten, Einzelne Auswärtstätigkeiten" an, soweit alles klar.


    Praxis A wird ca. 40x aufgesucht, Praxis B ca. 130x, Praxis A ist vom Arbeitgeber als Haupttätigkeitsstätte festgesetzt worden.


    Nun fahre ich ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Monatsabo).

    1. Kann ich bei Praxis A die Monatskarte angeben und bei Praxis B die Entfernungspauschale für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug angeben? Oder muss beides gleich sein?

    2. Wenn ich bei Praxis A und bei bei Praxis B jeweils die Kosten für die Monatskarte angebe, wäre das dann nicht doppelt abgerechnet?


    Ich hoffe meine Fragen sind verständlich.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, würde mich gerne hier einklinken, da ich eine ähnliche Konstellation wie der TE habe.

    Eigentlich ungern, da eben nicht derselbe Sachverhalt.


    Aber kurz und knapp:

    Du hast jede Strecke hinsichtlich des Verkehrsmittels wahrheitsgemäß so anzugeben wie der Sachverhalt gegeben ist. Es kommt dann letztlich der insgesamt höhere Betrag zum Ansatz, also die Entefrnungspauschale oder die im Veranlagungszeitraum nachgewiesenen höheren tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.


    Das hättest Du bei weiterer Suche mittels der Forumssuche auch nachlesen können, da schon mehrfach so beantwortet.

  • Genau das ist der Grund, warum nicht jeder unbedingt anderen bei Steuerangelegenheiten behilflich sein sollte, auch wenn es noch so nett gemeint ist. Mal ganz abgesehen von den Regelungen des Steuerberatungsgesetzes.

    Ja sehe ich ein. Ich habe bis vor einem Jahr noch die Steuererklärung immer vom Steuerberater machen lassen. Aber da ich finanziell sonst eigentlich alles andere selbst mache und mich das Thema interessiert, mache ich die Steuererklärung seit zwei Jahren nun auch selbst. Und dass ich meiner zukünftigen Frau helfe bzw. ihre Steuererklärung in Zukunft auch übernehmen möchte, ist denke ich nachvollziehbar. Wie auch immer...


    Das stimmt so nun nicht. Da wird sicherlich etwas in der Art stehen, dass die Dauer der Abwesenheit von Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte maßgeblich ist. Bei 8 Stunden Arbeitszeit wird die dann wohl regelmäßig über 8 Stunden beruflich bedingter Abwesenheit liegen.

    Ja das habe ich gelesen. Habe jetzt nochmal mit ihr gesprochen. Also ihre Regelarbeitszeit an Standort B beträgt immer 8,5h. Die relevante Zeit, wenn ich es richtig verstehe, ist aber die Abwesenheitszeit von der eigenen Hausanschrift, sprich mit eingerechneter Fahrt ist sie 9h von zu Hause weg. Das würde (hingegen meiner ersten Annahme) bedeuten, dass sie an diesen Tagen quasi immer die Voraussetzungen für den Verpflegungs-Pauschbetrag von 12€ erfüllt.


    Zusammenfassung nach der Diskussion hier im Forum:

    Ich habe nun alle Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte A (vier mal pro Woche) mit der Entfernungspauschale angegeben. Die Fahrten zum weiteren Standort B (einmal pro Woche) wurden als Reisekosten angegeben und da die Abwesenheitszeit von Zuhause an diesen Tagen über 8h ist mit zusätzlicher Verpflegungspauschale von 12€ pro Tag.


    Wenn das so in Ordnung ist würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen und bedanke mich schonmal für die Unterstützung.

  • Die relevante Zeit, wenn ich es richtig verstehe, ist aber die Abwesenheitszeit von der eigenen Hausanschrift, sprich mit eingerechneter Fahrt ist sie 9h von zu Hause weg. Das würde (hingegen meiner ersten Annahme) bedeuten, dass sie an diesen Tagen quasi immer die Voraussetzungen für den Verpflegungs-Pauschbetrag von 12€ erfüllt.

    Richtig.

    Zum besseren bzw. klareren Verständnis aber auch nochmal diese Anmerkung:

    Da wird sicherlich etwas in der Art stehen, dass die Dauer der Abwesenheit von Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte maßgeblich ist.

    Wenn man von zuhause wegfährt, dann gilt die Zeit der Abwesenheit von der Wohnung. Wenn man vorher zur 1. Tätigkeitsstätte fährt, gilt die Zeit der Abwesenheit von dieser.


    Falls sie vom Arbeitgeber steuerfreie Erstattungen erhalten hat, sind diese natürlich auch anzugeben (betrifft auch Verpflegungsmehraufwand).

    • Offizieller Beitrag

    Zusammenfassung nach der Diskussion hier im Forum:

    Ich habe nun alle Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte A (vier mal pro Woche) mit der Entfernungspauschale angegeben. Die Fahrten zum weiteren Standort B (einmal pro Woche) wurden als Reisekosten angegeben und da die Abwesenheitszeit von Zuhause an diesen Tagen über 8h ist mit zusätzlicher Verpflegungspauschale von 12€ pro Tag.


    Wenn das so in Ordnung ist würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen und bedanke mich schon mal für die Unterstützung.

    :thumbsup: