Hallo zusammen!
Ich hatte 2018 meinen festen Wohnsitz in Leipzig und arbeitete in einem Angestelltenverhältnis in Hildesheim (Ort der ersten Tätigkeitsstätte). Ich bin einmal pro Woche nach Hildesheim und wieder zurück gefahren. Eine Nacht pro Woche habe ich in einer Pension verbracht. Diese Übernachtungskosten möchte ich nun gerne steuerlich geltend machen. Ist dies unter doppelter Haushaltsführung möglich oder muss ich die Kosten an einer anderen Stelle eintragen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!