Unterschied "Zahlungen Bank/Kasse " und "Eingangsrechnung"

  • Hallo zusammen,


    gleich vorneweg, ich bin absoluter Laie was Buchhaltung angeht.


    Ich habe mir vor ein paar Tagen die Software gekauft, und wollte jetzt die ersten Rechnungen zur Umsatzsteuer Voranmeldung eingeben.


    Zuerst hab ich das über "Eingangsrechnung" erledigen wollen. Dazu benötige ich das Modul "Finanzen+" welches ich jetzt Testweise installiert habe.

    Später habe ich bemerkt dass ich auch über "Zahlungen Bank/Kasse" buchen kann.


    Wo ist denn da der Unterschied?

    Werden Ust.Voranmeldungen und Ust.Erklärungen OHNE "Finanzen+" vom Finanzamt angenommen???


    Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich geschildert, falls ihr Fragen habt, gerne fragen.


    VG


    Toast

    • Offizieller Beitrag

    Du sprichst von Eingangsrechnungen? Dazu brauchst Du das Modul Finanzen +

    Ausgaben können aber auch ohne Modul Finanzen gebucht werden direkt über > Finanzen Bank Kasse Verrechnung.

    USTVA etc werden auch ohne Modul erledigt: Finanzen > Steuern USTVA > ausführen und darin versendet innerhalb der Druckansicht der Formularansicht.


    P.S.: wenn du nicht wirklich Kassenbuch führen mußt, wähle nur Verrechnung, da die dazu geforderten Anforderung erheblich leichter einzuhalten sind. erkundige dich.

    Wenn Du Deine Bank online einrichtest, was ich empfehle, läuft die Zuordnung der Umsätze halbautomatisch vorbereitet ab.

  • Ich habe mehr den Verdacht, dass toast seine Ausgangsrechnungen meint (also seine Kunden und die Einnahmen). Eingangsrechnungen sind ja Ausgaben, da von Lieferanten kommend. Hier sollte der/die TE sagen, was gemeint ist. Bei Ausgangsrechnungen kann man über Bank/Kasse buchen, sofern EÜR, wovon ich ausgehe.

  • Hi,


    wow das ging ja schnell mit den Antworten :) vielen Dank


    Ja, ich bin davon ausgegangen dass alles was ich bezahle eine Eingangsrechnung ist. Es handelt sich hier aber im Konkreten Fall um eine Notebook-Maus, einen Drucker und die Mein-Büro Software Ausgaben die ich verbuchen möchte.


    SAMM

    meinst du das Verrechnungskonto?


    Ich habe diese Software eigentlich nur gekauft dass ich die Ust. Erklärung selber machen kann, weil die in den günstigeren alternativen nicht verfügbar ist.

    Ich meine Kassenbuch führen muss ich nicht bei nem Nebengewerbe, weil über 600tsd Jahresumsatz schaffe ich nicht.


    Und noch was anderes, falls dazu ein neues Thema eröffnet werden sollte bitte bescheid geben.


    Auf was für ein Konto sollte ein AV-Receiver gebucht werden?

    Ich brauche ihn für die Arbeit, ist es dann 3000 (Hilfsmittel) oder 4900 (Sonstige betriebliche Aufwendung)?

    Drucker und die Maus verbuche ich mit 4930 (Bürobedarf) und die Software mit 0072


    VG


    toast

  • Ich habe diese Software eigentlich nur gekauft dass ich die Ust. Erklärung selber machen kann, weil die in den günstigeren alternativen nicht verfügbar ist.

    Findest du WISO mein Büro mit seinen ganzen Extra-Module das richtige für Deine Ansprüche, oder hast Du Dir auch WISO EÜR & Kasse angesehen.

    Damit kannst Du auch USt.VA u. Erklärung etc. machen.

    Wenn ich dann Deine weiteren Fragen sehe, denke ich dass Du mehr/zusätzliche Hilfe benötigst.

    Evtl. einmal bei einem VHS-Kurs vorbeischaun oder geeignete Lektüre zulegen.

  • Ich meine Kassenbuch führen muss ich nicht bei nem Nebengewerbe, weil über 600tsd Jahresumsatz schaffe ich nicht.

    Kassenbuchführung hängt nicht am Umsatz - du verwechselt dies mit der Abgrenzung Einnahmen-Überschussrechnung zu Bilanz. Eine Kassenbuchführung ist immer dann Pflicht, wenn man hauptsächlich mit Barzahlern zu tun hat. Wenn man auf Rechnung und Überweisung geht, ist eine Kasse unnötig. Dann kommt das von SAMM angeführte Verrechnungskonto ins Spiel - ist quasi dein privates Portemonnaie.


    Achtung beim AV-Receiver: dies dürfte dann Anlagevermögen sein (sofern über 250 € Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten und Zubehör).


    PC-Maus und Drucker gehören zum PC, da nicht selbständig nutzbar (ausser du hast einen Multifunktionsdrucker). Wenn der PC privat ist, sind auch Maus und Drücker privat, ausser du legst diese ein (den PC dann mit dem Verkehrswert). Dann musst du aber unter Umständen dem Finanzamt erklären, warum diese bei einem Nebengewerbe voll auf betriebliche Ausgaben gehen sollen - eine Abgrenzung ist hier schwierig, vor allem bei der Maus, da du diese ja auch privat weiterhin nutzt sowie den Drucker. Hier solltest du unter Umständen fachlichen Rat holen - eine Nutzung 50% privat und 50% betrieblich geht häufig.


    Programme (sofern nicht Spezialprogramme für dein Gewerbe), die auch jährlich erneuert werden müssen (wie WISO MB), sind normalerweise Aufwand (Lizenzen).

  • Hi Bautroika,


    ja ich hatte mir EüR und Kasse angeschaut, aber die Software kann kein Ust. Erklärung sondern nur die Voranmeldung. Ich hatte da auch extra bei Buhl angerufen und beraten lassen und der Mitarbeiter meinte Mein Büro wäre das richtige für mich

  • Hi Bautroika,


    das sieht auf jedenfall mal interressant aus. Ich werde es mal Testen. Rechnungen werde ich anfangs nicht viele schreiben, und wenn da mache ich mir eine Vorlage mit Excel. Ich verstehe auch nicht warum mir seitens Buhl die Mein Büro Software empfohlen wurde wenn das Steuer Sparbuch die Umsatzsteuer Erklärung kann. Auf jedenfall Danke für den Hinweis und allen ein schönes Wochenende


    VG


    toast