Gewerbesteuererklärung - Verlust? Wohin damit?

  • Hallo,


    ich bin Kleingewerbetreibender und muss für meine 2 Gewerbe nun das erste Mal die Gewerbesteuererklärung/en für 2018 machen (Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung sind schon durch).

    Von der Gewerbesteuer bin ich natürlich befreit, da ich den Freibetrag bei weitem unterschreite.


    Frage A:

    Da ich für die jeweiligen Gewerbe 2 Steuernummern habe, muss ich bestimmt auch 2 Gewerbesteuererklärungen machen?


    Frage B:

    Wo trägt man den Verlust ein?

    Gleich bei dem ersten "Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des §7 Satz 4 GewStG" den Minusbetrag eintragen und das wars?

    Schließlich heißt es ja in der original Maske (nicht bei WISO): negative Beträge mit Minuszeichen.

    Oder lasse ich bei dem Reiter Gewinn einfach alles auf 0?


    Die Verluste will ich nicht mit kommenden Jahren verrechnen.


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    Was ich abgeben will ist ja quasi eine Nullmeldung.



    Falls es bei der Beantwortung der Fragen hilft:

    Einzelunternehmer, bzw. Einzelgewerbetreibender -> 1. Gewerbe: Onlinehandel, 2. Gewerbe: Internet Dienstleistungen

    Verlust unter 5.000,00 EUR.


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    Leider kann man die Daten aus der Einkommensteuer (hier vorallem die EÜR) nicht für die Gewerbesteuererklärung nutzen, das würde vieles vereinfachen.




    Besten Dank und viele Grüße

    Tachelor

    • Offizieller Beitrag

    Da ich für die jeweiligen Gewerbe 2 Steuernummern habe, muss ich bestimmt auch 2 Gewerbesteuererklärungen machen?

    ja


    Gleich bei dem ersten "Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des §7 Satz 4 GewStG" den Minusbetrag eintragen und das wars?


    Schließlich heißt es ja in der original Maske (nicht bei WISO): negative Beträge mit Minuszeichen.

    Der Verlust ist auch unter "Gewinn" einzutragen und selbstverständlich lässt WISO steuer:Sparbuch 2019 da auch ein negatives Vorzeichen für einen dementsprechenden Verlust zu.


    Leider kann man die Daten aus der Einkommensteuer (hier vorallem die EÜR) nicht für die Gewerbesteuererklärung nutzen, das würde vieles vereinfachen.

    Deshalb gibt es ja das gesonderte EÜR-Modul, unter dem man vernünftig buchen kann. Und aus diesem heraus kann man dann auch die USt- und GewSt-Erklärungen erstellen.


    Die jeweiligen Ergebnisse des einen Unternehmens haben nichts in der Gewerbesteuererklärung des anderen Unternehmens zu suchen. Eine Saldierung zwischen den Unternehmen gibt es bei der Gewerbesteuer nicht.

  • Hallo,


    vielen lieben Dank für deine Antwort.


    Das gesonderte EÜR-Modul werde ich mir demnächst mal angucken.


    Bisher hatte ich meine eigenen Tabelle benutzt und es dann quasi in der Einkommensteuererklärung "EÜR - soll mittel programmunterstützer Eingabe erfolgen" übertragen.




    Viele Grüße und ein entspanntes Wochenende

    Tachelor

    • Offizieller Beitrag

    Bisher hatte ich meine eigenen Tabelle benutzt und es dann quasi in der Einkommensteuererklärung "EÜR - soll mittel programmunterstützer Eingabe erfolgen" übertragen.

    Das geht spätestens im Falle einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung komplett in die Hose. Sorry, wenn ich es so formuliere, aber mir viel gerade nichts anderes ein.

    • Offizieller Beitrag

    Deine Buchführung muss aber mit der Prüfersoftware kompatibel sein. Sie muss also damit geprüft werden können. Und dann gibt es auch ein Paar Regelungen zu Festschreibungen etc.. Gerade wenn auch USt-Pflicht besteht, wäre ich da recht penibel. Schau Dir mal die erweiterte Forumssuche an. Im Bereich Mein Büro müsstest Du da einiges zum Thema der Erforderlichkeiten nachlesen können.

  • Es besteht keine USt-Pflicht, bin Kleinunternehmer ohne USt-ID.

    Die Umsatzsteuererklärung ist ja Gott sei Dank immer schnell erledigt.


    Das einzige was ich vom Prinzip her machen muss ist halt eine recht einfach EÜR für die Einkommensteuererklärung.

    Da kommt mein selbst erstelltes schon nah an WISO ran und der Übertrag ist wie gesagt relativ übersichtlich für mich zu erledigen.

    Ansonsten habe ich natürlich alle erforderlichen Dokumente auch digital da.


    Werde bald mal den Bereich "Mein Büro" durchforsten, lernen kann man immer.

  • Die GoBD sind auch bei einer EÜR (im notwendigen Umfang) zu beachten und da gehört die Pflicht zur Festschreibung dazu. Excel ist veränderbar und du kannst nicht nachweisen, ob und wann geändert wurde!

    Belege sind im Original vorzulegen, d.h. wenn du Papierbelege digital speichern willst, sind entsprechende Vorgaben der Finanzverwaltung zu beachten. Digitale Belege sind Originale und als solche unveränderbar zu speichern.


    Du benötigst nicht Mein Büro - das EÜR-Modul aus dem WISO steuer:sparbuch reicht vollkommen aus.