Steuerklassenwahl - Welcher Bruttowert / ohne Zusammenveranlagung

  • Hallo

    derzeit haben meine Frau und Ich die Steuerklasse IV. Wir erwägen in 3/5 zu wechseln. Jetzt gibt es eine ganze Menge an "Steuerklassenrechner" im Internet.

    Welcher Jahresbruttowert sollte da verwendet werden, der des Gesamtbrutto oder der des steuerpflichtigen Brutto?


    Da wir keine Zusammenveranlagung nutzen (wg. Kirchersatzgeld) sind wir in Zukunft verpflichtet beide eine Steuererklärung zu machen, was wir auch jetzt schon machen.

    Gibt es sonst noch Nachteile bei der Kombi 3/5 ohne Zusammenveranlagung?


    Danke im Voraus, Vine

  • Ich weiß ja nicht, wie groß die Unterschiede zwischen dem Gesamt- und dem steuerpflichtigen Brutto sind und worauf diese beruhen, aber für die Erwägung sollte das Steuerbrutto ausreichen.

    Zur Abgabe der Steuererklärung seid ihr mit 3/5 dann natürlich verpflichtet (Einzelveranlagung wegen des besonderen Kirchgeldes?), hier könnte es dann natürlich eine erhebliche Nachzahlung für den Partner mit Steuerklasse 3 geben. Auswirkungen hat die Wahl der Steuerklasse natürlich auch immer auf Ersatzleistungen wie Eltern-, Kranken-, Verletzten, Arbeitslosengeld.

    Am besten das Ganze im Planspielmodus (z. B. Steuer:Sparbuch) oder mehreren Steuerfällen durchrechnen.

  • Nur ein kleiner Hinweis: zieht in Eure Überlegungen auch das Faktorverfahren mit ein! Ist leider in weiten Kreisen nicht bekannt, führt aber auch zu Pflichtveranlagung wie die Kombi 3 und 5

    • Offizieller Beitrag

    Da wir keine Zusammenveranlagung nutzen (wg. Kirchersatzgeld) sind wir in Zukunft verpflichtet beide eine Steuererklärung zu machen, was wir auch jetzt schon machen.


    Gibt es sonst noch Nachteile bei der Kombi 3/5 ohne Zusammenveranlagung?

    Dann ist doch die Steuerklassenwahl eh Pott wie Deckel. Die Lohnsteuer wird im Rahmen der ESt-Veranlagungen an-/abgerechnet und da interessiert bei der Einzelveranlagung von Eheleuten einzig und allein jeweils die Grundtabelle.

  • Nur ein kleiner Hinweis: zieht in Eure Überlegungen auch das Faktorverfahren mit ein!

    Nach Aussage des TE scheidet das aber aus:


    Da wir keine Zusammenveranlagung nutzen (wg. Kirchersatzgeld)



    Dann ist doch die Steuerklassenwahl eh Pott wie Deckel. Die Lohnsteuer wird im Rahmen der ESt-Veranlagungen an-/abgerechnet und da interessiert bei der Einzelveranlagung von Eheleuten einzig und allein jeweils die Grundtabelle.

    Aber in der monatlichen Bilanz ist es halt ein Unterschied. Wir kennen leider die Beweggründe des TE nicht, die zu den Überlegungen des Steuerklassenwechels führen.

  • Warum scheidet das Faktorverfahren aus? Es ist wie die Wahl 3/5 eine Entscheidung über die Höhe der Lohnsteuer.

  • Danke für die vielen Tipps.


    Wie miwe4 geschrieben hat, wird es wahrscheinlich egal sein, so lange wir uns für getrennte Veranlagung entscheiden. Einmal gibt es monatlich mehr, dafür aber Rückzahlung oder halt Erstattung bei der Steuererklärung. Wahrscheinlich bleiben wir in der 4/4 Kombi und schauen uns das Faktorverfahren nochmal an. Letztendlich ist die Familienplanung nicht abgeschlossen, daher ist der Hinweis mit dem Elterngeld auch nochmal super!