Sollzuführung Rücklagen

  • Guten Morgen,


    die Sollzuführung der Rücklagen berücksichtigt den Zeitpunkt von Besitzübergängen (Eigentümerwechsel) lt. Notarvertrag nicht.

    Wir hatten eine Sonderumlage und eine Rücklagenerhöhungen, beide im September, im April des selben Jahres hatten wir Besitzübergänge.

    Das Programm addiert alle Rücklagen und verteilt diese über den Schlüssel unabhängig ob diese zum Beschlusszeitpunkt der Erhöhung und der Sonderumlage Eigentümer waren oder nicht.

    Da der Besitzübergang rechtlich entscheidend ist, ist die Abrechnung so falsch. Hat jemand eine Idee wie die Sollzuführung unter Berücksichtigung des Abgrenzungszeitraums eingegeben werden kann?

    Vielen Dank vorab für die Mühe

  • Warum? Laut Gesetz übernimmt der Erwerber die Stellung des Verkäufers und damit auch die Rücklagen vor dem Erwerb! Wie sich die beiden im Vertrag einigen, ist nicht Sache der Hausverwaltung. Du hast die gesamten Rücklagenzahlungen dem neuen Eigentümer gegenüber abzurechnen, alles andere ist contra legem. Es gibt für dich keine Abrechnung alten Eigentümern gegenüber.