Nachzahlungen vom 1. Arbeitgeber Steuerklasse 6 mit Fehlermeldung

  • Erst einmal ein freundliches Hallo an alle und schon einmal ein großes Dankeschön für hilfreiche Antworten.

    Ich hoffe das ich hier richtig bin. Einen passenden Forenbeitrag habe ich leider nicht gefunden.

    Software WISO Steuer-Sparbuch 2019



    Das Problem:


    Meine Tochter hat in 2018 den Arbeitgeber gewechselt und vom 1. Arbeitgeber 2 Nachzahlungen (Boni) erhalten.



    1. Arbeitgeber Bescheinigungszeitraum 01.01. - 31.03. Steuerkasse 1 alle Abgaben eingetragen


    2. Arbeitgeber Bescheinigungszeitraum 01.04. - 31.12. Steuerkasse 1 alle Abgaben eingetragen


    1. Arbeitgeber Bescheinigungszeitraum 01.04. - 30.04. Steuerkasse 6 alle Abgaben eingetragen


    1. Arbeitgeber Bescheinigungszeitraum 01.11. - 30.11. Steuerkasse 6 OHNE 25 + 26 Abgaben zur gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung



    Genau der letzte Punkt wird jetzt in der Plausibilitätsprüfung als Fehler (Rot) angegeben.


    Hat der 1. Arbeitgeber mit den fehlenden Abgaben einen Fehler begangen? Sind die Bescheinigungszeiträume für die Nachzahlungen rechtens? Schließlich befand sie sich längst beim 2. Arbeitgeber.

    Ich bin mir nicht sicher ob ich die ausgewiesenen Fehler "als korrekt" kennzeichnen kann. Da fehlt mir wirklich die Fachkenntnis.

    Auch die Steuerklasse 6 für beide Nachzahlungen erscheinen mir fraglich, resultieren sie doch aus dem ersten Arbeitsverhältnis.



    Ich weiß, jede Menge Fragen aber im Moment fehlt mir eine Idee wo man ansetzen kann bzw. muss.

    Durch das oben geschilderte Szenario ergibt sich derzeit eine dicke Nachzahlung.



    Wie gesagt, Tipps bzw. Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Einen passenden Forenbeitrag habe ich leider nicht gefunden.

    Mag ja sein, daß Du jetzt nicht direkt diese Konstellation der Bescheinigungen gefunden hast, aber von der Sache her ist es immer dasselbe wie schon oft diskutiert.

    Durch das oben geschilderte Szenario ergibt sich derzeit eine dicke Nachzahlung.

    Das ist durchaus denkbar und normal. Wenn Du die Bescheinigungen 1:1 übernommen hast, dann kannst Du die Meldung quittieren und fertig.

  • Tja wenn es Deiner Meinung so ist dann wird Sie die Nachzahlung wohl schlucken müssen. Ich war der Annahme das an der ganzen Sache etwas nicht stimmig ist. Aber gut. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • Moin,


    die Steuerklasse 6 ist hier zutreffend, da ja kein Beschäftigungsverhältnis ( mehr) bestand. Auch der Zeitraum ist m. E. okay, da in diesen Monaten die Zahlungen geleistet wurden (und nicht nur einzelne Tage, an denen die Überweisungen erfolgten)


    Eine Nachzahlung ist, wie schon geschrieben, aufgrund der Progression, durchaus möglich :)


    Viele Grüße

    Maulwurf


    Edit: Da war ich wohl zu langsam :sleeping:

    • Offizieller Beitrag

    Tja wenn es Deiner Meinung so ist dann wird Sie die Nachzahlung wohl schlucken müssen.

    Sofern da alles an absetzbaren Kosten ausgeschöpft (Werbungskosten etc.) wurde, ja.

    Es geht halt wie immer um das Jahreseinkommen, die Steuerlast ist dieselbe. Soll heißen, die Steuern muß sie so oder so zahlen.

  • Gut - besser gesagt nicht gut :wacko: aber dann ist der Drops wohl gelutscht. Zumindest bin ich jetzt etwas beruhigt und werde die Meldungen quittieren.

    Auch Dir noch einmal vielen Dank für Deine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Sie zahlt ja nicht mehr und auch nicht weniger Steuern als andere Steuerbürger mit demselben Jahreseinkommen. Man kann es auch als Liquiditätsvorteil oder zinsloses Darlehen des Staates (bzw. der Allgemeinheit) sehen.

  • Sie zahlt ja nicht mehr und auch nicht weniger Steuern als andere Steuerbürger mit demselben Jahreseinkommen. Man kann es auch als Liquiditätsvorteil oder zinsloses Darlehen des Staates (bzw. der Allgemeinheit) sehen.

    Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt, aber es geht mir in erster Linie um die Frage, ob die Steuerklasse 6 richtig ist, da die erbrachte Leistung im 1. Quartal beim 1. Arbeitgeber durchgeführt wurde.

    Darüber hinaus bin ich stutzig geworden, das bei Punkt 4 die Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung fehlen. Das ist dem Programm aufgefallen und ich habe einen entsprechenden Hinweis erhalten mit der Bitte um Klärung erhalten.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt, aber es geht mir in erster Linie um die Frage, ob die Steuerklasse 6 richtig ist, da die erbrachte Leistung im 1. Quartal beim 1. Arbeitgeber durchgeführt wurde.

    Das spielt im Nachhinein sowieso keine Rolle mehr, denn egal welche SK nun im Laufe des Jahre eingetragen war, auf die Jahressteuer hat das keinen Einfluß. Nur darauf, ob im Laufe des Jahres vom Gehalt zu viel oder zu wenig einbehalten wurde und sich daraus dann am Ende des Jahres eine Erstattung oder eine Steuerschuld ergibt.

  • egal welche SK nun im Laufe des Jahre eingetragen war, auf die Jahressteuer hat das keinen Einfluß

    So betrachtet macht es Sinn und ich denke ich hab's jetzt verstanden.


    Also nochmals vielen Dank an alle und einen schönen (Rest) Sonntag.

  • Darüber hinaus bin ich stutzig geworden, das bei Punkt 4 die Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung fehlen.

    Das ist ein Prüfhinweis, kein Fehlerhinweis. Da die Auszahlung erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte, kann der Arbeitgeber die Sozialversicherung nicht mehr berechnen und hat dann auch keine abgeführt.