Übernahme EÜR aus Mein Büro -> AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter leer

  • Hallo,


    aufgrund von Problemen mit der Abgabe der EÜR mit Mein Büro (Siehe hier: EüR 2018: 4 Formularfehler nach Jahresupdate 2019) habe ich gerade versucht die EÜR in das Steuersparbuch zu übertragen und dort alle Fehler auszubessern. Dabei ist mir ein weiterer Fehler aufgefallen:


    Wenn man die EÜR aus Mein Büro übernimmt, bleibt das Feld "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen, Kfz)" leer. Und das obwohl das entsprechende Anlagenverzeichnis aus Mein Büro übernommen wurde UND das Feld in Mein Büro auch bebucht wurde (EÜR Feld 30)


    Mir ist außerdem aufgefallen, dass Mein Büro in der AVEÜR alle Anlagen konsolidiert als ein einziges Anlagengut je Kategorie (immateriell, beweglich unbeweglich) übermittelt. Nach der Übernahme in das Steuersparbuch sind aber alle Anlagegüter einzeln aufgelistet. Gibt man die EÜR im einen Jahr mit Mein Büro ab und im nächsten mit dem Steuersparbuch kommt es hier zu einer inkonsistenz die das FA u.U. beanstandet!


    Ich habe dazu ein Ticket bei Buhl erstellt (Ticket ID GVV-243-25439)


    LG,

    Frostball

  • dass Mein Büro in der AVEÜR alle Anlagen konsolidiert als ein einziges Anlagengut je Kategorie (immateriell, beweglich unbeweglich) übermittelt.

    das ist normal und nicht BH-Softwareabhängig

    Nach der Übernahme in das Steuersparbuch sind aber alle Anlagegüter einzeln aufgelistet.

    aber nicht in der AVEÜR

    bleibt das Feld "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen, Kfz)" leer.

    Ich denke dass das dem Umstand geschuldet ist, dass eine (fertige) EÜR übernommen/importiert wurde

    (nicht wie diese importierte EÜR entstanden ist)

    Da ich nicht mit MB arbeite, also diese Situation nicht nachstellen kann, ist das nur eine Vermutung.

  • Das bestärkt mich in meinem Vorgehen - ich habe Mein Büro nur noch aus Aufbewahrungspflichten. Meine EÜR mache ich anderweitig, nämlich über das Steuersparbuch. Rechnungen habe ich mir eine Wordvorlage gemacht, die wunderbar verwendet werden kann. Alle Rechnungen werden ausgedruckt und aufbewahrt, nichts elektronisch (also GoBD-gerecht). Im Steuersparbuch habe ich solche "Fehler" noch nicht entdeckt. In Mein Büro ist deutlich "der Wurm drin" und das nicht erst in diesem Jahr.

  • aber nicht in der AVEÜR

    Doch, leider ist genau das der Fall. Im Elsterausdruck der AVEÜR Überragung (Vorschau) sind alle Anlagen einzeln aufgelistet. In den Protokollen der letzten Jahre aus Mein Büro sind dagegen nur die konsolidierten Posten der einzelnen Kategorien.


    Sparbuch nach Übernahme:


    Mein Büro 2016 nur ein Posten, dabei beziehen sich die Zugänge (1299€ auf drei verschiedene AG):



    Was ist denn nun korrekt? Wie erwartet es das FA? Reicht eine konsolidierte Fassung der einzelnen Kategorien oder muss jedes Anlagengut einzeln erfasst und übermittelt werden?


    Ich denke dass das dem Umstand geschuldet ist, dass eine (fertige) EÜR übernommen/importiert wurde

    Kann ich nicht beurteilen. Seltsam ist jedoch, dass ALLE anderen Felder korrekt übernommen wurden. Beispielsweise auch die AfA auf immaterielle Güter.



    Das bestärkt mich in meinem Vorgehen - ich habe Mein Büro nur noch aus Aufbewahrungspflichten. Meine EÜR mache ich anderweitig, nämlich über das Steuersparbuch. Rechnungen habe ich mir eine Wordvorlage gemacht, die wunderbar verwendet werden kann. Alle Rechnungen werden ausgedruckt und aufbewahrt, nichts elektronisch (also GoBD-gerecht). Im Steuersparbuch habe ich solche "Fehler" noch nicht entdeckt. I


    Bei mir ist 2019 zum Glück das letzte Jahr. 2020 steige ich auf c-entron um und die Buchhaltung erledigt der SB.

    • Offizieller Beitrag

    aber doch nicht im "amtlichen Formular" also das was übertragen wird. Siehe auch im "altenThread die Bilder"

    Und das wird laut ELSTER-Vorgaben der Finanzverwaltung genau richtig sein. Denn nur so kann ein Bearbeiter vernünftig Deine Ansätze prüfen und mit den Vorjahren abgleichen. Und noch wichtiger, nur so kann das jetzt oder in Zukunft programmunterstützt im FA abgeglichen werden und ggf. unter Risikogewichtung zur manuellen Prüfung ausgeworfen werden.


    Und das ist nichts anderes, als das gute alte Anlagenverzeichnis zur Buchführung.


    Und was ist an so etwas verkehrt?



  • aber doch nicht im "amtlichen Formular" also das was übertragen wird.

    Doch. Wenn ich die Voransicht öffne sind dort alle Einzelangaben enthalten.



    Und was ist an so etwas verkehrt?

    Grundsätzlich nichts. Ich möchte nur nicht, dass genau das (manuelle Prüfung etc.) passiert, weil die Abgabe plötzlich stark von den Vorjahren abweicht. Geschuldet durch den Umstand, dass Mein Büro in der AVEÜR in den Vorjahren eben nur kumulierte Werte übermittelt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Geschuldet durch den Umstand, dass Mein Büro in der AVEÜR in den Vorjahren eben nur kumulierte Werte übermittelt hat.

    Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass mein Beispiel aus dem gesonderten EÜR-Modul des WISO steuer:Sparbuch 2019 stammt. Da ist es also ebenso, was dafür spricht, dass dies jetzt eben die ELSTER-Vorgaben der Finanzverwaltung sind. So zumindest meine Vermutung.

  • miwe4 Du meinst in dem Modul sind die einzelnen Anlagengüter ebenfalls gesondert aufgelistet?


    Ich denke ich werde die EÜR jetzt einfach ins Steuersparbuch importieren und zsm. mit meiner Est. und Gewerbesteuererklärung abgeben inkl. der Einzelauflistung sämtlicher Anlagengüter. Hab diesbezüglich ja eh nix zu verbergen und mache die Buchhaltung nach bestem Wissen und Gewissen.

  • Wenn ich die Voransicht öffne sind dort alle Einzelangaben enthalten.

    Und was ist an so etwas verkehrt?

    .... dass es nur die Vorschau dessen ist was für Deine Unterlagen zum Ausdruck gespeichert wird. (daher auch der Wasserzeichen-Hinweis ....nicht für das Finanzamt.)

    Was beim Finanzamt ankommt ist das (mit den kommulierten Zahlen versehen) auch Fahrzeuge.


    In der E-Bilanz nennt sich das Anlagenspiegel brutto.

  • Steuer ist jetzt abgegeben mit Steuersparbuch. Sowohl Est. als auch EÜR und AVEÜR. Ich weiß nicht ob ich mich gerade einfach nur zu doof anstelle. Aber wo sehe ich denn was beim Finanzamt aufaucht?


    In dem Ausdruck "Meine Kopie" den ich nach dem Versand erhalten habe (hier wieder das mit dem Wasserzeichen "nicht für das Finanzamt") sind die Einzelaufstellungen noch enthalten. Wenn ich im ElsterOnline Formular EÜR AVEÜR eingebe, muss ich ebenfalls wieder einzelne Anlagengüter eintragen und keine kumulierten zahlen.


    In der Software "Elster Formular" die es zum Download zur Installation am PC gibt (Screenshot von @nesciens ) können die Anlagengüter ebenfalls einzeln eingetragen werden (kleiner Button mit + Zeichen unterhalb jeder Zeile). Und das macht ja auch insofern Sinn die AG aufzuteilen, da nach einem konkreten Anschaffungsdatum gefragt wird (was in dem von Elsamate verlinkten Amtlichen Formular nicht enthalten ist).





    Wie gesagt: Ich hätte kein Problem damit die einzelnen AG aufzulisten (zumal ich das jetzt auch im Steuersparbuch getan habe und die Erklärung abgegeben habe). Die Frage die ICH mir jedoch stelle: Was kommt tatsächlich beim Finanzamt an und was ist NOTWENDIG? Die Abgabe des amtlichen Formulars in Papierform (wo nur kumulierte Werte möglich sind) ist ja für mich als gewerbetreibender gar nicht mehr möglich. Ich MUSS digital per Zertifikat signiert abgeben. Und die digitalen Formulare sehen alle die Angabe der einzelnen AG vor. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass das im FA dann plötzlich nicht mehr auftauchen sollte, zumal ja im Elster Vordruck noch enthalten.


    Vielen Dank auf jeden Fall für eure Rückmeldungen!

  • Und die digitalen Formulare sehen alle die Angabe der einzelnen AG vor.

    und das Elster-Modul prüft die Plausibilität der Daten im Anlageverzeichnis ob der Buchwert zum Jahresende stimmt. (ansonsten wird nichts versendet, und daher auch die vermehrten Fehlermeldungen hier im Forum)

    Der FA-Sachbearbeiter bekommt keine Listen mit 10 oder sogar 100 WG zu Gesicht, sondern nur eine Zusammenfassung.

    • Anschaffungs u. Herstellungskosten,
    • Abschreibungen
    • Zusammenfassung
    • Offizieller Beitrag

    Der FA-Sachbearbeiter bekommt keine Listen mit 10 oder sogar 100 WG zu Gesicht, sondern nur eine Zusammenfassung.

    Da wäre ich mir, zumindest langfristig gesehen, nicht so sicher. Und was im Hintergrund programmgesteuert geprüft und verprobt wird, verrät einem sicherlich so niemand so schnell.

  • Da wäre ich mir, zumindest langfristig gesehen, nicht so sicher.

    aber ich, da ich schon unseren vorjährigen Anlagespiegel direkt am Monitor des SB einsehen konnte.

    und über die Werte wird, ähnlich bei der Führerscheinprüfung eine "Schablone gelegt" welche Unstimmigkeiten erkennt und markiert.


    was im Hintergrund programmgesteuert geprüft und verprobt wird, verrät einem sicherlich so niemand so schnell.

    bei meinem Programm eben nicht. Da gibt es sogar erklärende Bsp. wie das abläuft.

    Zitat

    Wenn Kontensalden und Manuelle Werte vorhanden sind, wird der manuelle Wert in die Anlage EÜR übernommen.

    Wenn Sie Abschreibungen gebucht aber nicht als Manuelle Werte in das Anlagenverzeichnis übernommen haben, sind Abschreibungsbeträge in der 'Anlage EÜR' und der 'Anlage AVEÜR' unterschiedlich.

    Das ELSTER-Modul prüft die Plausibilität der Daten im Anlagenverzeichnis. Der Buchwert zum Ende des Wirtschaftsjahres muss rechnerisch richtig sein.....

    u.s.w.


    Aber ich denke das hat jetzt weniger mit Programmbedienung zu tun.


    Von daher....

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich denke das hat jetzt weniger mit Programmbedienung zu tun.

    Nein, aber es geht darum warum etwas seitens des Moduls passiert. Und wo es hinführt, das weißt weder Du noch ich. Die EÜR über ELSTER wurde erst zum 01.01.2017 verbindlich eingeführt. Und das was jetzt passiert, läuft letztendlich, und da bin ich mir sicher, auf ein programmgesteuerte automatische Prüfung der EÜR hin. Und das Ganze schlicht und einfach im Zuge der gewichtenden Bearbeitung der Steuerangelegenheiten aufgrund Personalmangels. Und deshalb schrieb ich auch:

    zumindest langfristig gesehen


    Und ich weiß, was sich in Sachen Prüfersoftware getan hat und wie zu Beginn der Automatisierung die Prüfer noch Ihre eigenen Auswertungsformeln in Excel gedonnert haben, die dann, nach Bewährung, von Hand zu Hand weitergereicht worden sind. Und so wird sich das hier auch entwickeln und mit letztlich einer Selbsterklärung der Steuerbürger enden. Im Prinzip analog USt-VA- Und dann werden die erfolgversprechendsten "Ergebnisse" vom Computer aussortiert, berichtigt und letztlich sanktioniert. Bei den ESt-Erklärungen hat das vor Jahren so angefangen, ging dann bei den betrieblichen Erklärungen mit USt-VA und USt-JE so weiter und setzt sich jetzt mit EÜR etc. fort. So ganz kann die Automatisierung doch nicht an Dir vorbeigegangen sein, oder? Du wirst staunen, zu was der Personalmangel die Finanzverwaltung noch alles treibt.

  • Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass das im FA dann plötzlich nicht mehr auftauchen sollte, zumal ja im Elster Vordruck noch enthalten.

    Ergänzung bzgl. kumulierten Anlage AVEÜR


    Was ist der Unterschied zwischen Anlageverzeichnis und Anlagenverzeichnis





  • Das ändert aber nichts daran, dass ich sowohl im Elster Online als auch im WISO Steuersparbuch die Anlagegüter einzeln erfassen, BETITELN und mit einem Anschaffungsdatum versehen muss. Ich denke miwe4 hat da schon recht, dass sowas zukünftig automatisiert geprüft wird.


    Ich bin mir auch relativ sicher, dass die Eintragungen der einzelnen Anlagen die in meiner AVEÜR in Zeile 11 stehen (Siehe Screenshot #4), an das FA übermittelt wurden. Warum sonst sollten die Sachen noch einzeln in dem Ausdruck der Elster Übermittlung auftauchen!?