Für deutsche Kunden funktioniert die EÜR mit IST-Versteuerung, bei EU und Reverse Charge Drittland eben leider nicht. Es geht alles sofort auf Erlös und Umsatzsteuer sobald die Rechnung erstellt wird.
Und das ist das einzig Richtige - der Gesetzgeber hat hier keine Ausnahme von der EU-Regelung gemacht (ist wohl auch nicht vorgesehen in der Richtlinie). Für EU-Umsätze gibt es keine Istversteuerung - hier gilt immer die Sollversteuerung.