Ausländische Einkünfte als Wochenaufenthalter in der Schweiz eingeben

  • Liebes Forum,


    Ich war bis Juli 2018 bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt und bin im August zu einem schweizer Arbeitgeber gewechselt. Ich habe noch immer meinen Lebensmittelpunkt in Berlin und habe in der Schweiz ein Zimmer. Mein Aufenthaltsstatus ist Internationaler Wochenaufenthalter.


    Ich muss mein Schweizer Einkommen nun in der deutschen Steuererklärung 2018 angeben, wegen des Progressionsvorbehalts und da ich die Tage, die ich von Deutschland aus gearbeitet habe (Homeoffice) und an denen ich auf Dienstreise war, in Deutschland versteuern muss. Wo gebe ich dies im Wiso Steuer Sparbuch korrekt ein? Und wo die dazugehörigen Werbungskosten?


    Vielen Dank,


    Frank

  • Grenzgänger ist für einen Berliner wohl etwas irreführend - er hat hat ja eine Wohnung in der Schweiz und wohnt nicht im Umfeld, das eine tägliche Rückfahrt nach Deutschland ermöglichen würde.

    Eher ausländische Einkünfte und Schweiz

    • Offizieller Beitrag

    Grenzgänger ist für einen Berliner wohl etwas irreführend - er hat hat ja eine Wohnung in der Schweiz und wohnt nicht im Umfeld, das eine tägliche Rückfahrt nach Deutschland ermöglichen würde.

    Eher ausländische Einkünfte und Schweiz

    Ändert aber doch nichts an Anlage AUS für in der Schweiz zu besteuernde Einkünfte und die in diesem Zusammenhang stehenden Werbungskosten und für die in D steuerpflichtigen weiteren Anteile mit wieder den dazu gehörenden Werbungskosten auf der Anlage N. Und das ergibt sich, wenn man nach diesen Stichworten sucht. Und deshalb habe ich eben diese Stichworte als zielführend genannt.

  • Ich habe auch nur das Stichwort "Grenzgänger" als irreführend bezeichnet. Ich habe nicht die Anlage AUS in irgend einer Weise in Frage gestellt.