Kredit Berufsbedingter Umzug aus dem Ausland und Fortbildungen

  • Guten Tag,

    ich versuche momentan für meine Freundin herauszufinden wie und wo ich einen Kredit in WISO Steuer eintragen muss, den Sie bei dem mittlerweile beendeten Ärzte Austausch Programm GDE aufgenommen hat.

    Mit dem Kredit sollen sowohl Umzugskosten, Lebenshaltungskosten, wie auch Fortbildungen bezahlt werden die man benötigt um in Deutschland als Arzt zu praktizieren.

    Eine Bescheinigung vom GDE Programm liegt vor und ein jährlicher Auszug der Zinsen und Tilgung.


    Bin ich in der Maske "Fortbildungskosten" überhaupt richtig? Und welchen Betrag kann ich dann ansetzen? Nur die Zinsen oder Zinsen+Tilgung im Vorjahr 2018.

    Weiterhin müsste ich ja auch angeben in welchem Zeitraum die Fortbildung stattgefunden hat, da habe ich aber nur das Jahr. Im Prinzip handelt es sich ja um einen Bildungskredit oder liege ich da komplett falsch?

    • Offizieller Beitrag

    ich versuche momentan für meine Freundin herauszufinden wie und wo ich einen Kredit in WISO Steuer eintragen muss

    Dir ist bekannt, dass Du auch Deiner Freundin keine steuerliche Hilfe leisten darfst? Ausnahme: Verlobte


    Bin ich in der Maske "Fortbildungskosten" überhaupt richtig?

    Wie soll jemand das beantworten, wenn er das ganze Konstrukt nicht kennt?


    Und welchen Betrag kann ich dann ansetzen? Nur die Zinsen oder Zinsen+Tilgung im Vorjahr 2018.

    Wenn es denn tatsächliche Fortbildungs- und Umzugskosten etc. gibt, dann sind diese nach Maßgabe des EStG im Rahmen der Werbungskosten zu berücksichtigen. Tilgungsleistungen sind sowieso nie abziehbar. Bei den Zinsen wären diese im Jahr der Zahlung anzusetzen, sofern nachweislich der Kredit nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Von daher hätte ich grundsätzliche Bedenken, soweit der Kredit Kosten der Lebensführung betrifft, da man diesen m.E. keinesfalls mit einem BaFöG-Kredit vergleichen kann, bei dem die Kreditverwendung ohne Bedeutung ist.


    Weiterhin müsste ich ja auch angeben in welchem Zeitraum die Fortbildung stattgefunden hat, da habe ich aber nur das Jahr.

    Was spricht gegen 01.01.-31.12., wenn es denn tatsächlich eine Fortbildung ist?


    Im Prinzip handelt es sich ja um einen Bildungskredit oder liege ich da komplett falsch?

    Wie gesagt, m.E. nicht vergleichbar mit BaFöG-Kredit. Aber meine persönliche Meinung ohne Kenntnis der Vertragsdetails zu dem Konstrukt GdE insgesamt.

  • OK schon mal großen Dank für die Hinweise und ich habe mittlerweile alle Infos zusammen wie so ein Fall zu behandeln ist. Der alte Steuerberater ist leider in Rente und auf dem Land gibt es nicht viel Hilfe. War ein harter Kampf ;)


    Sie hat ihre Unterlagen gefunden und der Kredit ist schon mal angerechnet worden für das Steuerjahr 2017 als Fortbildungskosten(!), wobei als erstes der Lebenshaltungskosten Anteil vom kompletten Kreditbetrag abgezogen wurde. Jahr ist zwar angegeben, aber ohne genauen Termin. Ort ist einfach nur der Ort der Arbeit angegeben. Wirklich wichtig war, dass im Anhang nochmal die Berechnung für die fachlichen bezogenen Anteile, sowie detaillierte Belege beiliegen.


    Das Finanzamt hat daraufhin einen Verlustvortrag erstellt, den sie jetzt auch unter der Maske "Verlustvortrag" unter "Sonstiges" eingetragen hat.


    Hoffe das hilft auch Anderen weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Dann hat das FA da aus den Vertragsunterlagen ja offensichtlich einen Aufteilungsmaßstab ableiten können, was nach Deiner Schilderung nicht zwingend zu erwarten war. Dafür muss man sich immer die Unterlagen genau anschauen.


    Vielen Dank für die Rückmeldung. :thumbsup: