Warnmeldung abgeschlossene Periode bei noch nicht gedruckten Rechnungen bei Ist-Versteuerung

  • Guten Tag liebe MB Fans,


    so wie ich es verstanden habe, wird bei der Ist-Versteuerung nur die Umsatzsteuer fällig, die von den Kunden bereits bezahlt wurde.


    Ich habe nun das erste Quartal abgerechnet und die Voranmeldung abgesandt. Nun habe ich aber noch ein paar nicht gedruckte Rechnungen offen, die in dieses Quartal hineinreinreichen. Da ich MB auch zur Erfassung der Arbeitsstunden nutze, drucke ich die Rechnungen nicht immer sofort, sondern bei einigen Kunden erst dann, wenn sich genügend "angesammelt" hat.


    Wenn ich nun eine dieser (noch nicht gedruckten Rechnungen!) editiere, bekomme ich die Warnmeldung "Wichtiger Hinweis: Das Datum der Rechnung befindet sich in einer bereits abgeschlossenen Periode..."


    Nun bin ich verunsichert: Bei Rechnungen ohne Zahlungseingang müssten Änderungen doch unerheblich für die Umsatzsteuer sein? Ich habe etwa noch mal nachgeschaut - der Haken bei "Ist-Versteuerung" ist gesetzt!


    Ich freue mich auf euren Rat, danke.


    Viele Grüße

  • Wie willst du bei dieser Arbeitsweise eine korrekte Rechnung erstellen? Das Rechnungsdatum stimmt doch hinten und vorne dann nicht mit dem "echten" Datum der Rechnung (Absendedatum) und den Leistungsdaten überein! Warum wartest du nicht mit der Abrechnung, bis genügend Stunden vorliegen?

    Im Nachhinein darfst du keine Rechnungen in abgeschlossene Perioden buchen - auch bei Istversteuerung kommst du sonst automatisch in die Korrektur von abgegebenen UStVAen (hier allerdings dann Null).


    Es ist eine Warnung, kein Fehler. Versuche einmal in der Beispielfirma, was passiert. Danach kannst du entscheiden.

  • " Das Rechnungsdatum stimmt doch hinten und vorne dann nicht mit dem "echten" Datum der Rechnung (Absendedatum) und den Leistungsdaten überein!"


    An dem Tag, an dem ich die Rechnung erstelle, setze ich das Rechnungsdatum auf "heute". Wo ist das Problem?


    Natürlich stimmt das Leistungsdatum nicht mit dem Rechnungsdatum überein, wenn die Leistungen in der Vergangenheit erbracht wurden.


    "Warum wartest du nicht mit der Abrechnung, bis genügend Stunden vorliegen?"


    Das mache ich doch gerade! Ich trage meine Leistungen ein, bis genügend zusammen gekommen ist. Dann erst erstelle ich die Rechnung mit dem aktuellen Datum.


    Ansonsten müsste ich die Leistungen erstmal in einem anderen Programm erfassen und dann übertragen. Das würde den Verwaltungsaufwand deutlich aufblähen.


    "Im Nachhinein darfst du keine Rechnungen in abgeschlossene Perioden buchen"


    Das mache ich doch gar nicht, denn das Rechnungsdatum ist ja aktuell. Nur die Leistungsdaten reichen in die bereits abgerechnete Periode hinein.

    • Offizieller Beitrag

    @marianne68

    Bitte nutze die Zitatfunktion der Forumssoftware. Ansonsten blickt hier niemand mehr durch. Zumindest liest es sich so schwer, dass man die Lust am Lesen verliert.


    Ich nutze zwar die Software nicht, aber nachvollziehen kann ich auch nicht, warum man eine Rechnung erstellt, die man erst einmal nicht benötigt. Alles andere danach riecht nach Berichtigung und potentieller Fehlerquelle sowie jede Menge Ärger. Ich denke, da werden Dir einige Forumsmitglieder, die das Programm selber nutzen, auch noch gehörig auf die Finger klopfen.


    Und wenn Du meinst, so verfahren zu müssen, dann hast Du hoffentlich dem FA mitgeteilt, ob Du Istversteuerung oder Sollversteuerung machst.

  • Zitatfunktion - alles klar, danke.


    Wenn das also falsch ist - wie geht es richtig? Wo erfasse ich die ganzen erbrachten Leistungen im Programm, wenn ich noch keine Rechnung schreiben will? Das sind ja manchmal ganz lange Listen. Dauert lange, das erst irgendwo anders zu erfassen und dann jede Position einzeln in MB zu kopieren.


    PS Istversteuerung wurde bereits genehmigt.












    PS Die Ist-Versteuerung ist vom FA bereits genehmigt

  • Es ist eine Warnung, kein Fehler. Versuche einmal in der Beispielfirma, was passiert. Danach kannst du entscheiden.

    :thumbup:so ist es

    Macht mein Programm (nicht MB o. Unternehmer) auch.

    Drucken ist nicht buchen.

    Doch, bei MB ist drucken = buchen. Die Rechnung kann immer wieder editiert werden und unten steht der Hinweis "Die Rechnung wurde noch nicht ausgegeben". Erst wenn man auf "Drucken" klickt, wird die Rechnung erstellt. Siehe Anhang.


    "Gebucht" wird die Rechnung meines WIssens dann, wenn das Geld eingegangen ist (Istversteuerung).

  • Moin,

    steuerlich relevant wird die Rechnung erst bei Zahlungseingang.

    Solange die Rechnung nicht gedruckt ist, wird sie auch nicht gebucht.

    Insofern stimmt zwar der Hinweis, aber selbst wenn das Datum nicht geändert wird, bleibt bei der geschilderten Einstellung die Umsatzsteuer unberührt.

    Wenn ich recht erinnere, wird aber die Rechnung unmittelbar nach der Erstellung ins Änderungsprotokoll übernommen, was mitunter absolut sinnfrei ist.

    Ich habe das nach dem Jahresupdate aber noch nicht überprüft.

    Es geraten allerdings bei der nachträglichen Datumsänderung die Rechnungsnummern durcheinander oder?

    Wie MB wann was bucht, kann man gut im Buchungsjournal verfolgen.

  • Mausko, vielen Dank. Genauso hatte ich das eingeschätzt. Umso erstaunter war ich über den Programmhinweis, der in diesem Zusammenhang keinen Sinn macht, da die eigentliche Buchung nicht rückwirkend erfolgt.


    Was meinst du mit der Aussage "Wenn ich recht erinnere, wird aber die Rechnung unmittelbar nach der Erstellung ins Änderungsprotokoll übernommen, was mitunter absolut sinnfrei ist."


    Das mit den Rechnungsnummern habe ich im Griff. Ich trage temporär die Kundennummer ein (dann stehen die noch nicht gedruckten Rechnungen ganz oben). Erst wenn ich die Rechnung erstelle (drucke), dann trage ich manuell die Nummer ein, die als nächstes "dran" ist.

  • Geh einfach mal unter Finanzen auf Änderungsprotokoll-Export. Da wird bzw. wurde jede Änderung auch an der noch nicht gedruckten Rechnung protokolliert.

    Bei uns ist es so, dass aufgrund der mangelhaften Möglichkeiten der Webshop Schnittstelle Varianten zu verarbeiten, manche Artikel doppelt in der übernommenen Bestellung erscheinen. Es muss dann z. B. ein Artikel gelöscht werden. Diese Löschung in der ungedruckten Rechnung wurde auch protokolliert. Vermutlich findest Du dort auch die von MB erstellten und von Dir geänderten Rechnungsnummern und auch die Datumsänderung...

    Aber mit der neuen 19er Version habe ich das noch nicht getestet.

  • Ach du meine Güte.


    Im Falle einer Prüfung dürfte das allerdings nicht moniert werden, oder? Solange man nichts "bucht" kann man doch munter herum editieren?


    Solange es aus dem Änderungsprotokoll ersichtlich ist, dass nicht an bereits gebuchten Rechnungen herumgedocktert wurde, ist doch alles paletti?

  • marianne68 warum nutzt du, wenn du so oft Leistungen ansammelst, nicht die Aufträge? Dort kannst du alles nach und nach reinschreiben und erstellst dann bei Bedarf die entsprechende Rechnung. Über die Tabellensortierung nach Status stehen nicht abgerechnete Aufträge auch immer oben.


    Ich kann jetzt von unterwegs nicht genau sagen, ob du für noch ein extra Modul benötigst, aber die paar Euro sind für die Arbeitserleichterung dann auch nicht zuviel. :)

    • Offizieller Beitrag

    Es geht noch einfacher, Aufträge erfordern ein Modul.

    Nutze "Angebot" zum Sammeln. Erstelle zu gegebener Zeit "Rechnung" daraus.

    Rechnungsnummern und dessen Datum anzupassen wird alles dokumentiert, bringt Dich unnötig in Erklärungsnot.

    Mein Büro dokumentiert so penibel Änderungen im Protokoll, dass es nicht lohnt 1000 Erklärungen nach Jahren schuldig zu bleiben. Auch wenn es nicht sträflich oder finanztechnisch verboten sein mag, aber nach Jahren kann man einfach nicht mehr wissen, wozu die Änderungen gut waren.


    Im Grunde kannst Du bevor gedruckt wird, die Rechnungen mehrfach bearbeiten.

    Aber wenn du mal die Protokolle gelesen hast, wirst Du verrückt für jede Zeile sich zu rechtfertigen zu wollen.

  • marianne68 Ich kann dir ansonsten nur empfehlen mal das Modul Projekte und die damit verbundene Aufwandsverwaltung anzuschauen. Ich habe meine Stunden früher auch so erfasst wie du, bin aber irgendwann auf das Modul Projekte umgestiegen. Hier kannst du ganz einfach die Stunden erfassen (Datum, Zeit, Tätigkeitsbeschreibung etc.) und irgendwann verrechnen.


    Vorteil: Du siehst auch wie viele unverrechnete Stunden du über alle Kunden hast. Das finde ich sehr hilfreich zur Einschätzung der Finanzlage.

  • Solange die Rechnung nicht gedruckt ist, wird sie auch nicht gebucht.

    Einspruch!

    Ich habe zwar Sollversteuerung, aber es wird die Ust gebucht, wenn die Rechnung noch nicht gedruckt wurde. Das Thema hatte ich bereits. Ich würde auf den Lieferschein verwiesen.

  • Ich danke euch ganz herzlich für die zahlreichen Antworten. Mir war einfach nicht klar, dass jedes Editieren von (noch nicht erstellten Rechnungen) einen Eintrag in das Änderungsprotokoll verursacht.


    Auf die Idee, dafür die "Angebote" zu nutzen, bin ich noch gar nicht gekommen.


    Nun wurden mir noch die Module "Projekte" und "Aufträge" empfohlen. Jetzt habe ich ZU viele Ratschläge und kann mich nicht entscheiden :)

    Mögt ihr mir noch einen kurzen Tipp geben, was an diesen Modulen besser wäre als die Angebotsfunktion zu "missbrauchen"?


    Wie gesagt - es geht mir nur darum, die Leistungen wie in einer Art Zeiterfassung zu sammeln: Also Datum, Zeit, Leistungsbeschreibung eintragen und dann möglichst easy in eine Rechnung umwandeln, wenn sich genügend angesammelt hat.


    Ganz herzlichen Dank für eure Hilfe in diesem Forum!
    (Ohne diese Hilfe würde ich ehrlich gesagt mit dem Programm gar nicht klar kommen...)


    EInen schönen Feiertag!

  • Solange die Rechnung nicht gedruckt ist, wird sie auch nicht gebucht.

    Einspruch!

    Ich habe zwar Sollversteuerung, aber es wird die Ust gebucht, wenn die Rechnung noch nicht gedruckt wurde. Das Thema hatte ich bereits. Ich würde auf den Lieferschein verwiesen.

    Bei Ist-Versteuerung ist das anders, Die Umsatzsteuer wird erst gebucht, wenn die Rechnung bezahlt wurde.