Noch nicht festgelegte Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Zusammenhang mit Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade etwas verwirrt und auch nach langem Googeln und Suchen auch nicht wirklich schlauer geworden.

    Folgende Situation:


    Mal angenommen jemand ist nebenberuflich selbstständig und hat im Jahr 2018 Aufträge erledigt und dafür Einnahmen erhalten. Es läuft (bis heute) ein Clearing-Verfahren mit der dt. Rentenversicherung bzgl. Sozialversicherungspflicht und es ist bis jetzt nicht festgestellt worden, ob Beiträge an Renten- und Krankenversicherung zu zahlen sind.


    Die Beiträge kann man ja in der Steuererklärung unter den Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

    Jetzt würde ich gerne die Steuererklärung für 2018 fertig machen. Da hakt es aber noch wegen folgender Fragen:


    - Wenn Beiträge fällig werden sollten, wurden die ja nicht wie beim Arbeitslohn für Arbeitnehmer abgezogen, sondern werden nachträglich bezahlt. Ist das dann überhaupt in der Steuererklärung für 2018 oder erst für 2019 zu berücksichtigen?

    - Ich kann aktuell noch gar keine Beiträge in der Steuererklärung eintragen, da diese ja weder feststehen, noch bezahlt worden. Um die Beiträge festzulegen, müsste die Rentenversicherung auch erstmal die Einnahmen kennen (z.B. von einem Einkommenssteuerbescheid aus 2018). Irgendwie beißt sich da die Katze in den Schwanz. Muss das vorab für die Sozialversicherung geschätzt werden? Eine Schätzung wollte bis jetzt nur das Finanzamt.

    - Was ist, wenn das Clearing-Verfahren bis Ende Juli noch nicht geklärt ist, das aber in die Steuererklärung für 2018 mit rein muss?


    Ich hoffe, mir kann hierbei jemand helfen :)


    VG

    TwinT