Abstimmung WEG-Abrechnung

  • Hallo,


    ich arbeite seit kurzem mit dem WISO-Hausverwalter. Hat mir jemand einen Tipp, wie die Abstimmung (welche Listen) zum Jahresende erfolgen kann? Welche Unterlagen bzw. Auswertungen stelle ich am besten meinen Verwaltungsbeiräten zur Verfügung - möchte keinen riesigen Papierberg produzieren, welcher am Schluss nicht verstanden wird?

    Vielen Dank!

    Grüße

    MR

  • Hallo Marky,


    Zunächst stelle ich meinen Beiräten natürlich die Abrechnung mit Gesamtabrechnung und Wirtschaftsplan und Einzelwirtschaftspläne zur Verfügung. Ich erzeuge Abrechnungen aber grundsätzlich so, dass die Gesamtabrechnung Bestandteil jeder Abrechnung ist, so dass auch jeder Nicht-Beirat die Gesamtposten sehen kann. Allerdings drucken wir die Abrechnungen nicht aus, sondern verschicken sie per PDF als E-Mail.


    Nun ist die Frage, welche Übersichten die Beiräte für die Prüfung noch brauchen. Sehr sinnvoll finde ich z.B. den Abgleich der Umlagevorauszahlungen, denn Fehler an dieser Stelle (z.B. falsche Zuordnung von Vorauszahlungen zu Wohneinheiten) sind sehr peinlich und noch deutlich ärgerlicher als z.B. ein falscher Gesamtbetrag, bei dem sich der Fehler auf alle verteilt.

    Gleichfalls sinnvoll sind sicher noch die Buchungen in die Instandhaltungsrücklage; auch hier gibt es einen Abgleich, der zumindest für Dich als Verwalter sehr sinnvoll ist.

    Weitere Auswertungen, die ich zumindest als Datei zur Verfügung stelle:

    - Die Kontensalden der Bankkonten sind sicher sinnvoll, um sie mit den Auszügen zu vergleichen.

    - Eine Gesamtübersicht der Einnahmen und Ausgaben (ist aber letztlich nochmal eine andere Sicht auf die Abrechnung, daher redundant)

    - Wenn Du willst, sicher alle Einnahmen und Ausgaben mit den Buchungen auf die Umlagekonten. Diese Übersicht ist sehr lang, aber letztlich die Basis der Abrechnung. Meine Prüfer haben die früher nicht gebraucht, aber in elektronischer Form könnte man das ebenfalls zusammenstellen.


    Dazu kommen noch sämtliche Excels, die ich mal gebraucht habe, um Rechnungen aufzuteilen, Zählerschätzungen durchzuführen, etc., also Fälle, die vom Hausverwalter nicht abgedeckt werden, in denen man Nebenrechnungen benötigt.


    Hilft das?

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir weiter.

    Die Abstimmung der Abrechnung bereitet mir noch etwas "Kopfzerbrechen" - habe mir die Einnahmeüberschussabrechnung zur Hand genommen; Umsatzübersichten abgehakt usw.. Da erhalte ich aktuell noch eine "Unterdeckung"?


    Grüße & Danke!

  • Die Unterdeckung hängt damit zusammen, dass die Kosten lt. Bankbuchungen gegenüber den Kostenbestandteilen in der Hausgeldabrechnung abweichen. D.h., dass bei den Ausgaben lt. Bankbuchungen (EÜR) manchmal andere Beträge stehen, als in der Hausgeldabrechnung an die Eigentümer abgerechnet werden. Zur Auflösung muss man die Einzelkonten in der EÜR mit den Einzelkonten der Hausgeldabrechnung miteinander vergleichen; diese Unterschiede ergeben die genannte Deckungslücke. Hier ein paar Beispiele:

    • Bei den Heizkosten ist gem. Bankbuchungn z.B. der Heizölkauf im Jahr 2018 gebucht, in der Hausgeldabrechnung aber ist der Heizverbrauch enthalten. Die Differenz steht in der Unter-/Überdeckung.
    • genauso kann es sich mit der Servicerechnung des Heizkostenabrechners (ista, brunata, techem usw.) verhalten. Diese Rechnung ist in der Hausgeld-(Heizkosten-)abrechnung des abzurechneden Wirtschaftsjahres 2018 enthalten, wird jedoch i.d.R. erst im darauffolgenden Jahr 2019 vom Bankkonto abgebucht.
      Im Gegenzug dafür ist die Servicerechnung für das Vorjahr 2017 zwar in den Kontoauszügen des abzurechnenden Wirtschaftsjahres 2018 enthalten, gehört aber zur Hausgeldabrechnung des Vorjahres 2017. Die Differenz aus beiden steht in Unter-/Überdeckung.
    • Die Hausgeldnachzahlungen zeigen den Saldo zwischen Vorauszahlungen und umgelegten Kosten für das abzurechnende Wirtschaftsjahr 2018, werden aber i.d.R. erst nach der Eigentümerversammlung im nächsten Jahr 2019 bezahlt.
      Im Gegenzug dafür wurden die Hausgeldnachzahlungen 2017 erst in 2018 bezahlt und sind also im abzurechnenden Wirtschaftsjahr 2018 enthalten. Die Differenz daraus schlägt sich ebenfalls in der Unter-/Überdeckung nieder.
    • Im Centbereich können auch Rundungsdifferenzen enthalten sein.

    Das sind nur einige Beispiele, ich hoffe das hilft weiter!

  • Hi Franx,


    diese Punkte sind alle schonmal im Forum adressiert worden. Bitte ein bischen suchen.

    * Hausgeldnachzahlungen oder Erstattungen werden auf 8810 gebucht, sind nicht ergebniswirksam

    * ISTA und Co. Rechnungen werden abgegrenzt, da enstehen über den Jahreswechsel Forderungen/Guthaben (Ausnahme von der Regel, da Heizkostenabrechnung)

    *Rdungungsdifferenzen gibts nen langen Thread


    In Summe: es darf keine Über/Unterdeckung geben in der Abrechnung. Das Jahr muss "Null auf Null" aufgehen, sonst ist die Abrechung nicht korrekt.


    Aber warum frägst Du anstelle von marky ? Seid ihr ein und diesselbe Person ??

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hallo zusammen,

    danke für die umfangreichen Antworten (@ Datawizz: wir sind unterschiedliche Personen).


    Es klingt beides schlüssig, dass z.B. übers Jahr noch Beträge aus den Vor- bzw. Folgejahren auftauchen - und auch das es keine "Über-/Unterdeckung" geben sollte.


    Dennoch weiß ich nicht so genau, was ich nun tun kann. Könnte es sein, dass meine Abgrenzungsbuchungen falsch sind? Ich habe nur die der Gas-/Stromversorger übers Verrechnungskonto abgegrenzt. Die Wasserabrechnung und die des Abrechnungsunternehmens nicht, ebenso die Hausgeldnachzahlungen bzw. -Gutschriften (wobei letztere anhand des Kontos ja automatisch abgegrenzt werden sollten)


    Sorry, ich bin noch nicht so firm i.d. Software (und stelle mich vielleicht auch manchmal etwas "blöd" an)

  • Nochmals ich - wenn ich die Nachzahlungsbeträge des aktuellen Jahres und die Beträge aus dem vorherigen Wirtschaftsjahr addiere, ist es genau der Betrag der Unterdeckung. Dann wäre das ganze ja auch logisch? Oder, wie seht ihr dies?

  • Hi Franx,

    diese Punkte sind alle schonmal im Forum adressiert worden. Bitte ein bischen suchen.

    In Summe: es darf keine Über/Unterdeckung geben in der Abrechnung. Das Jahr muss "Null auf Null" aufgehen, sonst ist die Abrechung nicht korrekt.

    ...

    Aber warum frägst Du anstelle von marky ? Seid ihr ein und diesselbe Person ??

    @ Datawizz: "... warum frägst Du anstelle von marky? ...": wie kommst Du darauf, dass ich eine Frage gestellt hätte? Wenn Du meinen Thread liest, wirst Du keine finden, daher verstehe ich Deine Einlassung nicht ganz ;) ...!

    Auch nicht den Grund für "... diese Punkte sind alle schonmal im Forum adressiert worden. Bitte ein bischen suchen ..." - was meinst Du damit, warum schreibst Du das? :wacko:

    Übrigens: beim letzten Thread über Rundungsdifferenzen war ich mit dabei.


    Dass das Jahr so oder so "Null zu Null" aufgehen muss, ist doch klar, aber marky hat nun mal eine Unterdeckung aus der EÜR, wie er schreibt, und seine Frage nach den Gründen habe ich versucht zu beantworten bzw. Anregungen für eigene Recherchen zu geben, woher Deckungslücken herrühren können, um ggfs. auch Abgrenzungsbuchungen nachzuholen oder zu korrigieren.


    Da kannst Du bei der Gelegenheit gleich noch informieren: Streng nach dem Abflussprinzip abgerechnet gibt es im Gegensatz zur Abrechnung nach dem Leistungsprinzip m.E. keine Abgrenzungsbuchungen, so dass vorhandene Deckungslücken in diesem Fall erläutert werden können bzw. müssen (so kenne ich es auch von einer befreundeten Profi-Hausverwaltung). :/8)

    Wie ist Dein Rat?

  • Ich war irgendwie irritiert. Hat sich aber nach 5maligem Lesen nun geklärt, sorry.


    Streng genommen hast Du bzw. der Profi zwar Recht. In der Praxis grenzt aber so gut wie jede Profiverwaltung ab.

    Egal ob die Abschlussrechnung des Gaslieferanten, des Wärmedienstes oder der Winterdienst, der am 28.12. seine Rechnung

    schickt und die erst am 2.1. des Folgejahres beglichen werden kann.

    Ich hab das lange versucht rein nach der reinen Lehre zu machen, es wird einfach nicht logischer für die Eigentümer.

    Und dann ists letzten Endes wichtiger, das alle mit der Abrechnung klar kommen als das man ewige Erklärrunden fliegt.

    Heizkosten muss und darf man ja abgrenzen, da durchbricht man ohnehin das Abflussprinzip.

    Wenn dann also gleich richtig... :D

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Zitat

    Heizkosten muss und darf man ja abgrenzen, da durchbricht man ohnehin das Abflussprinzip.

    Wenn dann also gleich richtig... :D

    Mit der Meinung bist Du nicht allein. Eigentlich müsste man ja alle verbrauchsabhängigen Kosten abgrenzen, und das ist neben der Wärme vor allem Wasser. Vermutlich dürften da auch die Rechtsausleger gnädig sein, sofern man beschließen würde, auch Wasserkosten abzugrenzen, denn wir hatten jetzt z.B. eine recht hohe Preissteigerung. Voraussetzung wäre sicher, dass die Eigentümer über dieses Verfahren beschließen, ansonsten gilt der Standard.

    Dabei muss man sich immer klarmachen, dass die WEG-Gesetze ja keinerlei Detailvorgaben machen, auch gibt es hierzu keine Verordnung (lediglich Betriebskostenverordnung, aber die klärt ja nur, was Betriebskosten sind).

    Umgekehrt lässt die Rechtsprechung m.E. auch offen, inwiefern es rechtens ist, wenn man seinen Mietern eine Abrechnung der Nebenkosten nach dem Abflussprinzip erstellt, sofern es sich um längere Mietverträge über mehrere Jahre handelt. Das ist auch gut so, denn sonst könnte ein Wohnungseigentümer, dessen Einzelwohnung vermietet ist, die Nebenkosten nicht einfach an die Mietparteien weiterreichen, indem er die umlagefähigen Kosten der Hausgeldabrechnung einfach weiterberechnet (was in der Praxis oft funktioniert, sofern der Verwalter umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten sauber separiert).

  • Hi Datawizz, ich mag Deine manchmal auch emotionalen Beiträge hier im Forum, weil sie in ihrer Deutlichkeit einfach erfrischend sind - und ich ihnen meist und gerne zustimme (hast auch schon Likes von mir bekommen)!


    Beim flüchtigen Lesen meines Beitrags ist Dir wahrscheinlich aus einem mir unbekannten Grund einfach nur "der Gaul durchgegangen" und hast dann entsprechend undifferenziert reagiert, ist auch nicht weiter schlimm, das kann jedem mal passieren.


    Du hast ihn zum Ausgleich dafür hinterher gleich 5x gelesen, alles ist gut :) ! Manchmal holen einen tatsächlich seine eigenen Beiträge ein, wie Dein Zitat aus dem Forumsbeitrag "Hausverwalter Start 2019 - Rücklagen werden nicht automatisch übernommen" v. 20.1.2019 an den Fragesteller zeigt: " ... Du stellst so viele Fragen hier die sich durchs Lesen erübrigen würden."

    Auch dem stimme ich gerne zu, auch wenn Du in diesem Fall keine Fragen gestellt hast, sondern Deine Meinung zur allein seligmachenden erhoben hast.


    Im Übrigen freue ich mich auf viele weitere interessante Beiträge hier im Forum, aber statt erhobenen Zeigefinger bitte mit erhobenen Daumen:thumbup:! Wir wollen uns ja gegenseitig unterstützen und helfen, wenn Buhl es schon nicht tut! Und wir sollten alle nachsichtig mit dem Anderen sein; leider trifft man selber manchmal den Nagel nicht auf den Kopf!


    In diesem Sinne "Nix für ungut!"

  • Wieso ? Gibts etwa noch andere ??? ;););)


    :thumbup:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P