Wie kann ich die vom WISO Hausverwalter erstellte Hausgeldabrechnung/ Heizkostenabrechnung prüfen

  • Hallo zusammen,


    ich bin Anfänger im Bereich der Hausverwaltung. Habt deshalb ein wenig Verständnis für meine Frage :)


    Ich habe erstmalig die Hausgeldabrechnung/Heizkostenabrechnung für unsere WEG (3 Parteien) erstellt und nun folgendes beobachtet:


    Mein Fall mit Beispielwerten:

    Es entstehen für alle 3 Parteien Erstattungen von jeweils 200€, also gesamt 600€

    Der Kontostand des Bankkontos zum Ende des Abrechnungszeitraums beträgt: 400€

    Der in der Heizkostenabrechnung ausgewiesene Wert des Restbestands der Pellets beträgt: 200€


    Nun ist die Summe der Erstattungen (600€) gleich der Summe des Bankkontos (400€) plus Wert des Restbestands (200€)


    Ist dieser Sachverhalt so korrekt, sprich ist meine Abrechnung so richtig?


    Danke und viele Grüße

  • Hm. Was plausibel aussieht, ist aber in Wirklichkeit komplizierter, d.h. wenn Du dieses Ergebnis hast, dann wäre das ein ziemlicher Zufall:


    1. Heizkosten werden schließlich nach Leistungsprinzip abgerechnet. Irgendwelche Rechnungen für das abzurechnende Jahr, die jedoch erst im Folgejahr kommen, haben Einfluss auf den Abrechnungswert. Das gilt beispielsweise für den Strom, der zum Betrieb der Heizung notwendig ist. Diese Differenz zwischen Abfluss- und Leistungsprinzip müsstest Du beim Kontostand ebenfalls berücksichtigen.

    2. Der Kontostand kann grundsätzlich Hausgeldnachzahlungen vom Vorjahr beinhalten, die mit dem Abrechnungsjahr erstmal rein gar nichts zu tun haben. Diese müsstest Du bei einer solchen Betrachtung immer erstmal subtrahieren.


    Ich würde ehrlich gesagt weniger auf Kontostände schauen, denn das wird wirklich kompliziert. Entscheidend ist, dass die Kosten richtig umgelegt also abgerechnet werden. Und zum Zeitpunkt der Abrechnung ist ja auch der Kontostand nicht mehr der, der er am Ende des vorangegangenen Jahres war.

  • Vielen Dank erstmal für Deine schnelle Antwort.


    So ganz ist es mir aber noch nicht klar geworden.

    In meinem momentanen Fall wäre es ja nun so, dass ich die Erstattungen gar nicht an die Eigentümer auszahlen könnte.


    Bedeutet das, dass ich einen Fehler in meiner Abrechnung habe?

  • Es geht um die Deckung des Kontos: Mit dem Restbestand bei Heizkosten kenne ich mich nicht aus; die Abrechnung klingt aber zumindest plausibel.

    Normalerweise hast Du doch Heizkostenvorauszahlungen, und die Abtechnung erstellst Du nicht genau am 31.12.. Wenn es eng wird, muss man halt laufende Kosten per Sonderumlage begleichen. Es kann immer mal Liquidität fehlen, und da die Heizkosten nach Leistungsprinzip abgerechnet werden, kann es passieren, dass dann am Ende das Minus auf dem Konto nicht ausgeglichen wird.