Hallo, hab in mehrere Beiträgen gefunden, das die Abbuchung des FAs nach Abgabe der USt-Erklärung auf 1780 (Umsatzsteuervorauszahlungen) gebucht werden soll, aber die Abbuchung des FAs nach Abgabe der Erklärung ist doch keine Vorauszahlung, oder? In meinem Fall hab ich keine Umsatzsteuervorauszahlungen, weil meine Einkünfte hauptsächlich aus den USA oder via Reverse-charge reinkommen, ergo muss ich nur einmal im Jahr die Umsatzsteuererklärung machen und keine Vorauszahlungen leisten.
Müsste jetzt wissen, auf welches Konto diese Abbuchung dann gebucht werden muss.
Wenn ich diesen Betrag auf 1780 buchen würde, würde dieser Betrag in der Umsatzsteuererklärung für's nächste Jahr unter Vorauszahlungssoll aufgeführt werden, und das stimmt doch nicht, oder?
Grüße