Kirchensteuer und Kirchgeld

  • Hallo zusammen,

    ich mache meine Steuer das erstmal alleine mit diesem Programm und bin schon auf das eine oder andere Verständnisproblem gestoßen. Ich habe mich hier angemeldet in der Hoffnung, dass mir eventuell jemand weiterhelfen kann. Hier meine Frage:


    Es gibt unter dem Punkt „ Allgemeine Ausgaben“ folgenden Unterpunkt: Kirchensteuer / Kirchengeld aus dem Vorjahres-Bescheid. Hier wird gefragt, ob die Kirchensteuer / das Kirchengeld aus dem Vorjahres-Bescheides programmunterstütz ermittelt werden soll. Ich habe mich gefragt, warum der Betrag programmunterstütz ermittelt werden soll, weil die Angabe was ich bezahlt habe steht doch unter Punkt 6 auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Es kommen bei mir verschiedene Beträge für Ja oder Nein raus. Welcher ist der richtige?


    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus


    KUK2019

    Steuersoftware: WISO steuer Start



    Gruß


    KUK2019

  • Es geht aber um das Vorjahr! Wenn du die Erklärung für 2018 machst, geht es hier um Beträge aus 2017, die 2018 im Bescheid 2017 als Nach- oder Rückzahlung aufgetaucht sind. Wenn du keinen Bescheid hast (und auch von der Kirchenverwaltung keiner kam), kannst du verneinen und "0,00" einsetzen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Genau. Ich mache die Steuererklärung für 2018.


    Ich habe bei der Steuererklärung für 2017 ein "Nein" angekreuzt, aber aus dem Aspekt raus, weil ich da noch keine vorher hatte. Ich habe 2018 lediglich für 2017 einen Bescheid bekommen, wo ganz normal drinnen steht was ich zurück bekomme.


    Wenn ich eine Nach- oder Rückzahlung für 2017 vornehmen müsste, dann hätte dies in dem Bescheid gestanden und ich müsste die jetzt in der Steuererklärung für 2018 mit Ja bestätigen?


    Ich hoffe ich habe das richtig verstanden


    Gruß


    KUK2019

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    Gruß


    KUK2019

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nehme Dir doch einfach mal die Zeit und nutze die erweiterte Forumssuche oder die Programmhilfe/-suche. Damit lassen sich wirklich viele Deiner Fragen in den diversen Threads schon beantworten. Und wenn dann wirklich noch etwas offen ist, bleibt immer noch Zeit nachzufragen. Aber Zeit muss man sich schon nehmen.


    Vor allem solltest Du aber auch mal die von Dir genutzte Software namentlich genau benennen. Es gibt nämliche diverse von Buhl und nicht umsonst gibt es hier im Userforum verschiedene Unterforen.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…rogrammunterst%C3%BCtzung

    https://www.buhl.de/wiso-softw…&q=kirchensteuer+programm

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Ich habe den ersten Link von die bereits durchgelesen gehabt, aber ich bin daraus leider nicht schlau geworden um ehrlich zu sein.

    Zitat

    Aus diesem Grund habe ich ein neues Thema geöffnet. Ich wollte hier nichts doppelt machen. Ich habe nur leider keine Lösung/Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht verstehe ich das auch nur nicht.


    Mit der Software hast du recht. Sorry.


    Ich benutze folgende: WISO steuer:Start 2019 (für Steuerjahr 2018)

    Ich hoffe es war das richtige Unterforum.


    Sorry nochmal für Unannehmlichkeiten.


    Gruß


    KUK2019

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    Gruß


    KUK2019

  • Wenn du keine Erklärung abgegeben hast, geht ja auch eine automatisierte Berechnung nicht. Dann musst du notfalls manuell Beträge die im Jahr 2018 für das 2017 nach- oder zurückgezahlt wurden, eintragen.

  • Hallo nesciens,

    auch die vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ich bin wirklich etwas überfordert mit der Steuererklärung, obwohl ich glaube das es kein Hexenwerk ist.


    Ich habe eine Erklärung abgegeben, aber ich habe die nicht selbst gemacht.


    Ich habe auf dem Bescheid von 2017 keine Bemerkung entdeckt, die eine Nach- oder Zurückzahlung rechtfertigt. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich auch nicht weiß, wo ich so etwas in dem Bescheid finden würde.


    Gruß


    KUK2019

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    Gruß


    KUK2019

  • Es gibt Bundesländer (z. B. Bayern), da wird der Abrechnungsbescheid von der Kirchenbehörde versandt. Da steht nichts auf dem Einkommensteuerbescheid.

  • Hallo miwe4,

    Hallo babuschka,


    vielen Dank für eure Mühe.


    Ich habe nichts auf dem Bescheid von 2017 gefunden. Ich habe mal im Internet ein Bild gefunden wie eine Nachzahlung auf dem Bescheid zu erkennen wäre (Bild im Anhang). Da es bei meinem Bescheid an der Stelle "mithin sind zu viel entrichtet" zu Ende war und ich keine Nachricht von der Kirchenbehörde bekommen habe, gehe ich davon aus das keine Nachzahlung vorhanden war. Bei mir steht lediglich " Das Guthaben von XXXX wird erstattet.



    Das würde für mich bedeuten, dass wenn ich von meiner ersten Nachricht ausgehe ich diese getrost mit Nein beantworten kann.


    Wenn ich allerdings mal Kirchensteuer Nachzahlen muss, dann muss ich diese Frage mit Ja beantworten.


    Wünsche einen schönen Sonntag

  • Da wurde die Kirchensteuer auch nicht erwähnt! Steht am Schluss der Berechnung ein Passus zur Kirchensteuer?


    Es wäre seltsam, wenn im Steuerbescheid die Kirchensteuer nicht erwähnt wird, aber vom Kirchenamt kein Bescheid kommt. Eines von beiden muss vorliegen - es sei denn, du bist nicht Mitglied einer der kirchensteuerpflichtigen Kirchen.

  • Hallo babuschka,

    vielen Dank für die Antwort.


    Das Bild war nur ein Beispiel wie eine Nachzahlung auf dem Bescheid zu erkennen wäre. Natürlich fehlt dort die Kirchensteuer. Ich habe mal ein Bild im Internet gefunden, wie es bei mir aussieht.



    Also habe ich keine Nachzahlungen in allen Bereichen gehabt, sonst wäre es an dieser Stelle zu erkennen nehme ich mal an oder?


    Das würde für mich bedeuten, dass wenn ich von meiner ersten Nachricht ausgehe ich diese getrost mit Nein beantworten kann.


    Wenn ich allerdings mal Kirchensteuer Nachzahlen muss, dann muss ich diese Frage mit Ja beantworten.


    Sehe ich das richtig?



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    Gruß


    KUK2019

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich das richtig?

    Was? Ich verstehe überhaupt nicht, wo da jetzt noch Dein Problem ist. Du siehst da in Deinem letzten Beispielsbild doch eindeutig, dass dort 94,69€ KiSt zuviel gezahlt sind und somit als Erstattung in die ESt-Erklärung sind. Im Falle einer Nachzahlung würde das als noch zu zahlen bezeichnet und wäre dann als KiSt-Nachzahlung in die ESt-Erklärung einzutragen

  • miwe4 hat Recht - die Erstattung ist ebenfalls einzutragen, denn sie mindert ja deine Zahlungen im Jahr.

  • miwe4: Am Anfang war meine Frage folgendes:

    Es gibt unter dem Punkt „ Allgemeine Ausgaben“ folgenden Unterpunkt: Kirchensteuer / Kirchengeldaus dem Vorjahres-Bescheid. Hier wird gefragt, ob die Kirchensteuer / das Kirchengeld aus dem Vorjahres-Bescheides programmunterstützt ermittelt werden soll. Ich habe mich gefragt, warum der Betrag programmunterstützt ermittelt werden soll, weil die Angabe was ich bezahlt habe steht doch unter Punkt 6 auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Es kommen bei mir verschiedene Beträge für Ja oder Nein raus. Welcher ist der richtige?


    Dann habe ich das von euch so verstanden, dass ich Ja ankreuzen soll, wenn ich eine Nachzahlung an die Kirche machen soll. Und Nein ankreuzen wenn ich eine Erstattung habe, was bei mir der Fall ist. Aber anscheinend habe ich das alles falsch verstanden.


    So wie ich es verstehe muss ich so oder so Ja ankreuzen. Dann berücksichtigt das Programm meine Erstattung vom letzten Jahr und verrechnet das oder?



    Sorry aber ich tue mir wirklich sehr schwer mit manchen Punkten in der ESt-Erklärung.

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    Gruß


    KUK2019

    • Offizieller Beitrag

    Dann habe ich das von euch so verstanden, dass ich Ja ankreuzen soll, wenn ich eine Nachzahlung an die Kirche machen soll. Und Nein ankreuzen wenn ich eine Erstattung habe, was bei mir der Fall ist. Aber anscheinend habe ich das alles falsch verstanden.

    Das hat doch mit Nachzahlung oder Erstattung rein gar nichts zu tun. Bei richtigen Eintragungen kommen beide Methoden zu demselben Ergebnis. Du musst einfach lesen, was da jeweils steht. Und zwar alles, also bis ganz nach unten durchscrollen.


    Du solltest Dir ganz in Ruhe einmal die Erklärung des Vorjahres nehmen und das in Deiner Programmversion des Vorjahres nachvollziehen. Da ist das FA ja offensichtlich von Deinen erklärten Angaben abgewichen. Also ein prima Lehrbespiel mit Dich mit Lösungshinweis (ESt-Bescheid) durch das FA.

  • Das "Ja" kann dir nur helfen, wenn die Daten des Vorjahres auch dem Programm bekannt sind. Sonst trägst du die Rückerstattung manuell ein.

    • Offizieller Beitrag

    Das "Ja" kann dir nur helfen, wenn die Daten des Vorjahres auch dem Programm bekannt sind.

    Und sind sie regelmäßig nicht, wenn das FA von Vorjahreserklärungen insoweit abgewichen ist.

  • Hallo zusammen,


    ich glaube jetzt ist der Groschen gefallen.


    Wirklich vielen Dank an euch alle.


    Ja ich habe das letztes Jahr auch mit diesem Programm gemacht(machen gelassen) und mir die Datei geben gelassen. Somit könnte ich auch ja drücken. Wenn ich das mache dann füllt, dass Programm automatisch bei „Als Sonderausgaben zu berücksichtigen“ und bei „ Im Jahr 2018 erhaltene Erstattungen für Vorjahre“ automatisch einen Betrag aus. (Siehe Bild_1). Dieser Betrag entspricht genau dem Betrag, den ich als „mithin sind zu viel entrichtet“ auf dem Bescheid für 2017 über die Einkommensteuer wiederfinde. Also Erstattung.


    Müsste ich dann noch bei den anderen Sachen etwas ausfüllen? (Abzüglich Kirchensteuervorauszahlungen, Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalbetrag, Festgesetzte Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer, Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern) siehe Bild_1


    Und wenn ich Nein auswählen würde, dann müsste ich die Erstattung nur bei „Im Jahr 2018 erhaltene Erstattungen für Vorjahre“ selbst eintragen der auf dem Bescheid für 2017 über die Einkommensteuer wiederfinde.


    Habe ich das jetzt verstanden?


    Das heißt für die Zukunft. Immer genau drauf achten und sorgfältig lesen, was in dem Bescheid von dem Vorjahr steht und was ich in die neue Erklärung schreibe.

    Ich weiß das gehört hier nicht rein, aber ich habe auf dem Bescheid von 2017 noch eine Erstattung in der Einkommensteuer und in der Solidaritätszuschlag bekommen. Muss ich die auch irgendwo angeben wie das hier mit der Kirche ist? Wenn ja, dann habe ich das nicht gefunden.

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    Gruß


    KUK2019