Wie berechne ich Wasser?

  • Hallo, ich versuche mich gerade in der ersten Abrechnung für unsere Dreiparteien-EG. Die Heizkosten haben soweit geklappt (auch wenn ich nach wie vor nciht kapiere, warum das Zahlungsdatum im Gültigkeitszeitraum liegen muss ...)

    Mit dem Wasser komme ich allerdings gerade gar nicht klar:

    - Ich habe einen Hauptzähler für Wasser. Für diesen Zähler habe ich eine Rechnung vom lokalen Versorger, die ich unter 4150/Wasserversorgung gebucht habe.

    - Jede Wohnung hat Kalt- und Warmwasserzähler, die ich als '"normale" Zähler' zugeordnet zum Hauptzähler eingerichtet habe.


    Wie stelle ich jetzt die Umlagen so ein, dass der Anteil, der über die Warm- und Kaltwasserzähler gelaufen ist, nach Verbrauch abgerechnet wird und alles andere nach Quadratmeterzahl?

  • Wie stelle ich jetzt die Umlagen so ein, dass der Anteil, der über die Warm- und Kaltwasserzähler gelaufen ist, nach Verbrauch abgerechnet wird und alles andere nach Quadratmeterzahl?

    Hallo, dann mal einige Punkte:

    Hast du die Kalt- udn Warmwasserzähler korrekt angelegt heißt als erster Umlageschlüssel Kaltwasser oder Warmwasser und als zweiter Umlageschlüssel Wasser? Wenn ja, dann ist das korrekt, wenn nein, dann bitte ändern.


    Dann unter Gebäude und Umlageschlüssel die Konten für Wasser und Abwasser aufrufen uns sehen, wie du dort den Umlageschlüssel stehen hast. In der Gruindausstattung steht dort PxT, das musst du auf Wasser umstellen.


    Jetzt bitte prüfen und geb uns eine Rückmeldung.

  • Danke, damit bin ich schonmal einen ganzen Schritt weiter.

    Allerdings passt die Differenz noch nicht. Wegen Gartenwasser, Wasser vom Waschbecken im gemeinsamen Waschraum und so wird der Gesamtzähler einen höheren Stand haben als die Summe der Kalt- und Warmwasserzähler.
    Aktuell scheint das Programm diese Differenz nicht nach Wohnfläche aufzuteilen, sondern mit den verbrauchsdaten hochzurechnen. Wegen Leerstands der beiden anderen Wohnungen landet das damit quasi vollständig bei uns. Was mache ich falsch?

  • Was mache ich falsch?

    Gar nichts! Das Programm muss ja erstmal davon ausgehen, dass die Differenzen durch Messwertfehler zustande kommen. Und diese werden folglich auf die einzelnen Parteien verteilt. Das ist so weit in Ordnung, sofern die Differenzen nicht mehr als 20% betragen. Sollte der Wasserbedarf für den Garten oder gemeinsamen Waschraum so hoch sein, dass ein eigener Zähler wirtschaftlich ist (das ist zumindest aus meiner Sicht dann der Fall, wenn die zusätzlichen Kosten durch den Zähler pro Jahr gemittelt nicht höher sind als der umgelegte Wasseranteil), sollte auch ein separater Zähler angebracht werden. Dieser ist dann als Allgemeinzähler anzulegen und die Wasserverbräuche nach dem entsprechenden Schlüssel (meist MEA oder Wohnfläche) zu verteilen.

    auch wenn ich nach wie vor nciht kapiere, warum das Zahlungsdatum im Gültigkeitszeitraum liegen muss ...

    Das ist auch nicht richtig. Das Zahlungsdatum ist das Zahlungsdatum und der Gültigkeitszeiraum kann z.B. auch das Vorjahr sein. Für Heizkosten bitte immer einen entsprechenden Umlageschlüssel für Heizkosten (4500 aufwärts) verwenden, denn Heizkosten werden nach dem Leistungsprinzip berechnet. Würdest Du nun für etwaige Abschläge einen falschen Schlüssel verwenden, dann müsstest Du Dir tatsächlich behelfen, indem Du das Buchungsdatum falsch einträgst. Das führt dann jedoch zu Folgefehlern!

  • Aktuell scheint das Programm diese Differenz nicht nach Wohnfläche aufzuteilen, sondern mit den verbrauchsdaten hochzurechnen. Wegen Leerstands der beiden anderen Wohnungen landet das damit quasi vollständig bei uns. Was mache ich falsch?

    Wenn du die Zähler so angelegt hast wie es einmal von mir angegeben wurde sowie es in der Arbeitsanleitung steht, dann kann nicht nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Nur wenn ein seprater Gartenwasserzähler vorhanden ist, wird dieser über die Wohnfläche umgelegt. Alle anderen Zähler halt nach Verbrauch.

    Und wenn Leerstand ist, wird dort doch regulär kein Wasser verbraucht, wie soll das denn dann über Fläche gehen. Dann verbrauchst du doch das Wasser selbst, oder ich kappiere nicht, wie bei dir die Konstellation ist.

  • Zitat

    Und wenn Leerstand ist, wird dort doch regulär kein Wasser verbraucht, wie soll das denn dann über Fläche gehen. Dann verbrauchst du doch das Wasser selbst, oder ich kappiere nicht, wie bei dir die Konstellation ist.

    Vermutlich ging‘s um den allgemeinen Verbrauchsanteil, der ja im Fall des Leerstands dann an ihm hängenbleibt, während die Eigentümer mit Leerstand sich gar nicht an den Kosten beteiligen. Das ist eine besondere Situation. Da die Umlageschlüssel so vereinbart sind, sehe ich kurzfristig keine Abhilfe, es sei denn, man könnte beweisen, dass eine gewisse Mindestmenge an reinem Allgemeinverbrauch vorliegt. Aber dafür fehlt ja ein separater Zähler. Was das Gartenwasser angeht: Da ist der Verbrauch ganz unterschiedlich, denn es gibt Sommer, in denen etwas neu gepflanzt wird oder neuer Rasen gesät. Dann ist der Verbrauch sehr hoch, und es wäre unfair, damit nur einen zu belasten.

    Ich würde versuchen, das an Hand von Erfahrungswerten zu schätzen und mit den anderen Eigentümern reden. Es hat ja niemand ein Interesse daran, ungerecht behandelt zu werden, insofern sollten die anderen da auch kompromissbereit sein. Kennt man die typischen Messwertdifferenzen, dann kann man den Allgemeinverbrauch ggf. darüber schätzen. Dabei muss man aber immer berücksichtigen, dass der Gesamtzähler mehr Verbrauch anzeigt, weil seine Ansprechschwelle niedriger ist. Wenn im betrachteten Zeitraum der Gesamtzähler und die einzelnen Zähler für die Wohneinheiten nicht gewechselt wurden und keine Defekte bekannt waren, wäre also eine ungefähre Schätzung denkbar.

  • Hallo, danke allen zusammen. Nein, ein wirkliches Problem ist das nicht. SInd nur ein paar Euro. Ich dachte nur, dass man einfach die Differenz zwischen Unterzählern und Hauptzählern mit Wohnflächen umlegen könnte.

    Wenn das nicht geht, dann rechne ich einfach so ab.


    Danke allen!

  • Zitat

    Ich dachte nur, dass man einfach die Differenz zwischen Unterzählern und Hauptzählern mit Wohnflächen umlegen könnte.

    Definitiv nicht! Es ist ein Thema, welches immer wieder gerne diskutiert wird, nicht nur in diesem Forum. Auch bei uns in der WEG muss ich immer mal wieder erklären, warum trotz guter Zählerabdeckung noch Differenzen von bis zu 6-7% entstehen. Und wird einmal der Hauptzähler gewechselt, dann gehe ich davon aus, dass danach die Differenzen wieder größer sind, weil der Zähler dann sehr empfindlich ist. Da steckt man eben auch nicht drin: Als Verwalter nimmt man an, dass das alles normal ist und rechnet danach ab.