erstattete Kirchensteuer

  • Ich bekomme immer eine Zeile "ab erstattete Kirchensteuer" auf Seite 2 meines Bescheides. Hier wird immer die letztjährige Rückerstattung eingetragen. Aber diese Erstattung kommt doch daher das ich zu viel abgezogen bekommen habe. Obwohl der entrichtete Betrag in diesem Jahr genauso hoch war wie im letzten Jahr und ich wieder mit einer Rückerstattung in gleicher Höhe hätte rechnen können wird mir unter Sonderausgaben noch der letztjährige Betrag abgezogen um mein zu versteuererndes Einkommen zu erhöhen. Es ist wahrscheinlich marginal aber ich habe dadurch in den letzen 5 Jahren 1700€ prozentual verloren.

    Vielen Dank für Antworten:(

    • Offizieller Beitrag

    Es ist wahrscheinlich marginal aber ich habe dadurch in den letzen 5 Jahren 1700€ prozentual verloren.

    Eher hast Du mit dem Abzug der Kirchensteuern im Rahmen der Sonderausgaben (zurück)"gewonnen. ;)


    Das Thema Kirchensteuer hattest Du doch schon einmal. ?(


    Es gilt § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip). Es sind die im Kalenderjahr/Veranlagungszeitraum gezahlten Kirchensteuerbeträge als Sonderausgabe abziehbar. Dabei sind neben der Lohnkirchensteuer natürlich auch etwaige Beträge aufgrund von ESt-Vorauszahlungsbescheiden sowie aus Abrechnungen im Rahmen von Einkommensteuerbescheiden zu berücksichtigen. Letzteres können durchaus auch andere Veranlagungen als nur die des Vorjahres sein, da, wie schon gesagt, das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG gilt.

  • Man kann es auch anders erklären:

    in Jahr 1 hast du 500 Euro gezahlt durch Abzug vom Lohn, der wurde auch im Bescheid berücksichtigt. Da aber insgesamt eine zu hohe Steuer gezahlt wurde, hast du im Jahr 2 eine Erstattung von beispielsweise 25 Euro erhalten.

    Im Jahr 2 hast du wieder 500 Euro gezahlt durch Abzug vom Lohn. Jetzt kommt aber das Zahlungsprinzip des § 11 EStG ins Spiel - du hast ja 25 Euro für das Vorjahr zurückerhalten im Jahr 2, also effektiv nur 475 Euro gezahlt. Damit sind auch nur die 475 Euro ansetzbar.