Reisekosten abgelehnt, weil Kosten mit private Bahncard 100 angeblich abgegolten

  • Hallo an alle,


    ich habe eine Bahncard 100 privat bezahlt, weil ich in Köln wohne und in Frankfurt am Main arbeite.

    Hin und wieder fahre ich mit dem Zug auf eine Dienstreise und kaufe mir keinen TIcket über das Firmenportal, weil ich es doof finde Kosten zu produzieren, wenn ich wegen meiner Bahncard 100 gar kein Ticker brauche.


    Nun wie jedes Jahr mache ich folgende Werbungskosten geltend:

    1) Fahrt Wohnung zur 1. Arbeitsstätte mit ÖVM mit KM Pauschalsatz, also 190KM mal 0,30 € mal Tage minus Dienstreisen Tage

    2) Dienstreisen mit Flexpreis hin und zurück, lege immer eine Übersicht allen Fahrten mit dem Preis bei, den ich zahlen müsste, macht etwa 4.000 € im Jahr.


    Nun wurden mir dieses Jahr diese Dienstreisen komplet genullt, mit folgende Begründung;


    Zitat FA;

    "Die von Ihnen geltend gemachte Reisekostenkonnten keine Berücksichtigung finden, da nach §9 EStG i.v.m.R 9.5 Abs. 1 Satz 2 EStR die tatsächliche Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel anzusetzen sind. Lt. dem Nachweis Ihres Arbeitgebers wurden die Dienstreisen ausschließlich mit ÖVM bestritten. Die pauschallen Kilometersätze können gem. § 9 Abs. 1EStG nur angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer sein Fahrzeug benutzt."


    Paradoxeweise hatte ich die Bahncard 100 mit 4.270 in der Steuererklärung drin, wurde aber ignioriert da die tatsächliche Kosten greifen nur wenn höher als Pauschal (bei mir ca 8.000€), das ist deshalb nicht der Fall.


    Meine Frage ist, können solche Bahnkosten für die Dienstreisen angesetzt werden, wenn sie tatsächlich nicht entstanden sind, da über die Bahncard 100 keine Mehrkosten entstanden sind?


    Kann FA sich auf die Deckelung durch die Bahncard100 berufen (hatte vorhin einen Brief von FA bekommen, dass die beabsichtigen diese Kosten zur streichen, da bereits die Kosten für die Bahncard 100 geltend gemacht wurden) , wenn sie es nur wissen, aber in der Steuererklärung nicht geltend gemacht haben, also hätte ich sie gar nicht?


    Wäre dankbar für jeden Hinweis insb. aus der Praxis von anderen Bahncard 100 Fahrer.


    Vielen Dank im Voraus.


    gruß

    Karel

  • Lies hierzu den Reisekostenerlass des Finanzministeriums von 2015, der sollte einige Fragen klären. Im Übrigen müsstest du eine zu Steuerberatung befugte Person befragen (Lohnsteuerhilfeverein z.B.), denn deine Frage hat nichts mit Programmbedienung zu tun, sondern ist eine steuerliche Auslegungsfrage.

    • Offizieller Beitrag

    2) Dienstreisen mit Flexpreis hin und zurück, lege immer eine Übersicht allen Fahrten mit dem Preis bei, den ich zahlen müsste, macht etwa 4.000 € im Jahr.

    Das Einkommensteuerrecht kennt kein "müsste", also auch keine geschätzten Fahrtkosten.


    Kann FA sich auf die Deckelung durch die Bahncard100 berufen (hatte vorhin einen Brief von FA bekommen, dass die beabsichtigen diese Kosten zur streichen, da bereits die Kosten für die Bahncard 100 geltend gemacht wurden) , wenn sie es nur wissen, aber in der Steuererklärung nicht geltend gemacht haben, also hätte ich sie gar nicht?

    Muss man den letzten Teil jetzt verstehen? Spielt aber letztlich auch keine Rolle. Du hast in Deiner Erklärung wahrheitsgemäße Angaben zu machen, was Du mit Abgabe Deiner Erklärung ausdrücklich bestätigst. Alles andere könnte man, milde formuliert, als versuchte Steuerverkürzung auslegen.


    Nun wie jedes Jahr mache ich folgende Werbungskosten geltend:

    Und da solltest Du hoffen, dass nicht jemand auf die Idee kommt, sich auch diese Jahre hinsichtlich der von Dir erklärten Angaben noch einmal genauer anzuschauen. Also mal ganz kleine Brötchen backen.

  • Meine Frage ist, können solche Bahnkosten für die Dienstreisen angesetzt werden, wenn sie tatsächlich nicht entstanden sind, da über die Bahncard 100 keine Mehrkosten entstanden sind?

    Ohne entstandene Kosten kann es keinen Kostenansatz geben, ist ja keine Pauschale wie die für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.

  • Dem Arbeitgeber Geld schenken (er müsste zahlen und kann es dann absetzen), aber die Allgemeinheit belasten?

    Was du da machst, ist doch das gleiche als wenn du eine vom AG bezahlte Reise noch einmal absetzen würdest. Also Betrug.