Fahrkosten in der Ausbildung bei großer Entfernung zum Betrieb/Labor/Schule

  • Hallo liebes Forum!


    Ich hab mal eine Frage, wie ich in meinem steuer:start Programm die Kosten für die langen Arbeitswege meiner Freundin geltend machen kann.


    Sie macht eine Ausbildung in einem Betrieb an Ort A, wobei allerdings ein Lehrlabor und die Berufsschule in einem ganz anderen Ort B und C sind. (5km auseinander, hat besondere Gründe, betrifft aber alle Azubis des Betriebes). Es sind ca. 170 km zwischen A und B/C

    Im Vertrag steht der Betrieb als erste Arbeitsstätte.


    Da ich in an Ort D arbeite und sie öfter zur Schule/Labor muss, sind wir in die Mitte von B/C und D gezogen.


    Von dort sind es ca. 90 Km zum Betrieb und 60 km zum Lehrlabor, welches Sie meistens mit der Bahn erreicht. (Ich selber pendle 55 km.):S


    Nun ist die Frage, wie sie die Fahrtkosten zum Betrieb (wahrscheinlich normale Fahrkostenpausch) bzw. die Kosten für das Labor und die Schule (verschiedene Orte) angeben kann. Leider geht das aus dem Programm nicht so richtig vor. Ich habe gehört, dass das als Werbungskosten gilt, bzw. als Dienstreise. Beides sind aber verschiedene Punkte im Programm, da wissen wir nicht so recht, wie wir das eintragen sollen.

    Sie hat die Aubsildung letztes Jahr angefangen und is zu etwa 1/4 der Zeit im Betrieb, 3/4 der Zeit muss sie in die Berufsschule und zum Lehrlabor.


    Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen :)


    Liebe Grüße
    J4nnis

  • Die Reisekostenrichtlinie ist doch eindeutig: Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale angesetzt (einfache Entfernung, Hinfahrt), übrige berufliche/Dienstliche Fahrten mit den tatsächlichen Kosten oder 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Die gefahrenen Kilometer werden auch bei Unplausibilitäten vom Finanzamt überprüft.

    Entsprechend werden die Felder gefüllt - für die Entfernungspauschale getrennt von den übrigen (Dienst-)reisen.

  • Aber wo genau im Steuerprogramm wird das eingetragen?

    Unter Werbungskosten, oder unter dem Punkt Dienstreisen?
    Bei Dienstreisen gibt es dann doch ein Limit, oder?
    Bei 91 bzw. 60 km täglich kommt da einiges zusammen.


    LG Jannis

    • Offizieller Beitrag

    Unter Werbungskosten, oder unter dem Punkt Dienstreisen?

    Dir ist aber klar, dass alles in Frage kommende Werbungskosten sind, oder. Nur eben halt unterschiedlich behandelt.


    Vielleicht einfach einmal die erweiterte Forumssuche mit Entfernungspauschale und auch Dienstreise, Reisekosten etc. als Stichworte nutzen. Ähnliche Sachverhalte haben wir nämlich schon dutzendfach beantwortet.