Freiberuf und Gewerbe unter demselben Mandanten erfassen

  • Hallo Zusammen,


    spricht irgendwas dagegen, in Mein Büro Freiberuf und Gewerbe unter demselben Mandanten zu erfassen?


    Hintergrund: Der größte Teil meiner Umsätze kommt von der freiberuflichen Tätigkeit. Daneben habe ich einen kleinen Verlag, der nur als Gewerbe möglich ist. Deshalb muss ich zwei verschiedene EÜRs abgeben. Kunden, Anlässe etc. sind aber identisch, weshalb es extrem kompliziert wäre, beides unter verschiedenen Mandanten laufen zu lassen - auch weil ich die UST-Erklärung/Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung etc. immer für beides in einem abgeben muss.


    Plan:

    Sämtliche Abläufe von Freiberuf und Gewerbe sind im selben Mandanten erfasst. Wenn Jahresbilanz fertig ist:

    1. Abgabe UST-Erklärung und ZM (für Freiberuf und Verlag in einem)

    2. In zwei Buchungen an "Verlag" die diesem über Kosten/Erlösarten zugeordneten Kosten und Erlöse gesammelt ausbuchen

    3. Die derart für den Freiberuf bereinigte EÜR über Mein Büro abgeben

    4. Die beiden Buchungen an Verlag in Mein Steuersparbuch eingeben und dort die EÜR Verlag abgeben


    Technisch ist das ja möglich, zumal die Umsätze Verlag über Kosten/Erlösarten sauber getrennt erfasst sind. Gibt es hierfür aber irgendwelchen rechtlichen oder sonstigen Bedenken?


    Vielen Dank!

    ChN3

  • 4. Die beiden Buchungen an Verlag in Mein Steuersparbuch eingeben und dort die EÜR Verlag abgeben

    Verlag ist als Gewerbe angemeldet?

    Und freiberufliche Tätigkeit als solche auch vom Finanzamt anerkannt? ( sogen. Katalogberufe)

    (beides muss im Steuersparbuch getrennt eingegeben werden)

    sonstige Bedenken

    fällt mir immo nichts hinderliches mehr ein.

    • Offizieller Beitrag

    Solltest Du das Prozedere nicht lieber auch vorab mit dem FA abstimmen. Es nützt dir letztlich nichts, wenn ein Bearbeiter oder Prüfer später entscheidet, dass keine ausreichende Trennung vorgenommen worden ist. Dann wäre alles umsonst und die Einkünfte würden ggf. vollständig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG behandelt.

  • Ja klar, angemeldet und anerkannt - beides läuft in der Form schon seit 5 Jahren. Bislang habe ich die Steuererklärungen immer mit "Mein Steuersparbuch" gemacht, jeweils getrennte EÜRs und gemeinsame UST+ZM. Da es aber mittlerweile soviele Buchungen sind, habe ich nun auf Mein Büro umgestellt.


    Also kann ich durchaus über Mein Büro zuerst die gemeinsame USt/ZM-Erklärungen machen und danach mit den zwei Zusatzbuchungen Freiberuf und Verlag für die EÜR trennen?

  • Solltest Du das Prozedere nicht lieber auch vorab mit dem FA abstimmen. Es nützt dir letztlich nichts, wenn ein Bearbeiter oder Prüfer später entscheidet, dass keine ausreichende Trennung vorgenommen worden ist. Dann wäre alles umsonst und die Einkünfte würden ggf. vollständig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG behandelt.

    Die Belege sind nach wie vor in verschiedenen Ordnern abgelegt. Die Einnahmen und Ausgaben sind über eine eigene Kosten/Erlösart "Verlag" klar gekennzeichnet, die Einnahmen zudem über die Artikelkategorien klar getrennt.


    Gäbe es denn einen besseren Weg?

  • Du solltest dann aber zur genauen Trennung schon unterschiedlich buchen, entweder kontenmäßig (also für dein Gewerbe Kopien der Konten für den Freiberuf) oder aber - falls das in deiner Version von Mein Büro geht - mit Kostenstellen. Da bei EÜR keine Bilanz erforderlich ist, wäre damit die erforderliche Trennung der Buchungen auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt erbracht. Alles jeweils in einem Konto kann dazu führen, dass ein Betriebsprüfer die Trennung nachträglich in der EÜR nicht anerkennt und alles gewerblich macht. Damit würdest du dann auch auf deine freiberuflichen Einkünfte Gewerbesteuer zahlen. Also lieber von Anfang an sauber trennen.