Ausbildung Kind - Einkünfte unter Grundfreibetrag, wie ist die genaue steuerliche Vorgehensweise...?

  • Hallo an Euch Experten,


    bin neu hier und hab schon einige Stunden mit suchen verbracht und zahlreiche nützliche Infos gefunden, jedoch hat sich mir die genaue Vorgehensweise was ich steuerlich machen sollten noch nicht richtig erschlossen. Vlt kann mir jemand aufs Pferd helfen :thumbup:


    Meine Tochter hat am 01.10.2018 eine Ausbildung begonnen und Ausbildungsvergütung erhalten, welcher über dem monatlichen Grundfreibetrag liegt und dadurch hat der Arbeitgeber etwas Lohnsteuer usw. abgeführt! Die gesamte Ausbildungsvergütung liegt demnach deutlich unter dem Grundfreibetrag von 2018!


    Vernommen habe ich, dass Werbungskosten geltend gemacht werden können, aber bei 35€ Steuer macht das gar keine Sinn...Die Werbungskosten sind viel höher als die abgef. Steuer...

    Die Beiträge zur Krankenversicherung habe ich in meine Steuererklärung übernommen, das war ein guter Hinweis!


    Nun meine Fragen wie ich weiter vorgehen sollte:

    Sollte meine Tochter überhaupt eine Erklärung abgeben und wenn ja kann sie einen Verlustvortrag beantragen...? Glaube nein.

    Sollte ich besser eine Nichtveranlangungsbescheinigung für 2018 beantragen, für sie keine Erklärung abgeben und dafür einen Verlustvortrag beantragen...?


    Wäre Euch sehr dankbar zu erfahren wie ich genau vorgehen sollte,

    bis dahin Beste Grüße :)

    • Offizieller Beitrag

    Nun meine Fragen wie ich weiter vorgehen sollte:

    Sollte meine Tochter überhaupt eine Erklärung abgeben und wenn ja kann sie einen Verlustvortrag beantragen...? Glaube nein.

    Sollte ich besser eine Nichtveranlangungsbescheinigung für 2018 beantragen, für sie keine Erklärung abgeben und dafür einen Verlustvortrag beantragen...?

    Vor allem solltest Du nicht solche Sammelthreads erstellen. Bitte insoweit die Forenregeln achten. Wir möchten die erweiterte Forumssuche auch künftig noch sinnvoll nutzen können. Und eine Steuerberatung darf das Forum auf Grund des Steuerberatungsgesetzes auch nicht leisten. Deshalb schließe ich den Thread.


    Gib doch einfach einmal die Daten der Lohnsteuerbescheinigung in ein Steuerprogramm Deiner Wahl, gleich welchen Anbieters, ein. Und dabei die Bereinigung um die ja bereits Euch zugerechneten Vorsorgeaufwendungen nicht vergessen. Das Ergebnis sollte Dich schon klarer sehen lassen.