Hallo,
gerade schau ich mir meine fast fertige Steuererklärung durch und sehe bei der Steuerberechnung unter "Vergleich zwischen den Veranlagungsarten", dass eine Einzelveranlagung gegenüber einer Zusammenveranlagung um über 200 € günstiger wäre. Dabei haben wir hier eine klassische Ehepaar Beziehung. Zwei Kinder, meine Frau arbeitet 60 % und verdient entsprechend weniger. Hier müsste doch der Splittingtarif seinen vollen Vorteil ausschöpfen, oder? Die letzten Jahre war die Zusammenveranlagung auch immer die günstigere. Ich wüsste nicht was sich 2018 geändert hat
Einnahmen sind ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit.
Auc wenn ich im Netz recherchiere kommt das in den aller meisten Fällen die Zusammenveranlagung günstiger ist. Die Ausnahmen, die da aufgeführt werden treffen nicht zu (wie Elterngeld oder sonstige Lohnersatzleistungen).
Hat jemand noch eine Idee?
Danke und Gruß
Thilo