Einzelveranlagung günstiger als Zusammenveranlagung

  • Hallo,

    gerade schau ich mir meine fast fertige Steuererklärung durch und sehe bei der Steuerberechnung unter "Vergleich zwischen den Veranlagungsarten", dass eine Einzelveranlagung gegenüber einer Zusammenveranlagung um über 200 € günstiger wäre.:/ Dabei haben wir hier eine klassische Ehepaar Beziehung. Zwei Kinder, meine Frau arbeitet 60 % und verdient entsprechend weniger. Hier müsste doch der Splittingtarif seinen vollen Vorteil ausschöpfen, oder? Die letzten Jahre war die Zusammenveranlagung auch immer die günstigere. Ich wüsste nicht was sich 2018 geändert hat

    Einnahmen sind ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit.

    Auc wenn ich im Netz recherchiere kommt das in den aller meisten Fällen die Zusammenveranlagung günstiger ist. Die Ausnahmen, die da aufgeführt werden treffen nicht zu (wie Elterngeld oder sonstige Lohnersatzleistungen).

    Hat jemand noch eine Idee?

    Danke und Gruß

    Thilo

    • Offizieller Beitrag

    Dabei haben wir hier eine klassische Ehepaar Beziehung. Zwei Kinder, meine Frau arbeitet 60 % und verdient entsprechend weniger. Hier müsste doch der Splittingtarif seinen vollen Vorteil ausschöpfen, oder?

    Das hängt doch immer von den konkreten Zahlen ab. Im Einzelfall kann es immer anders aussehen.

    Hat jemand noch eine Idee?

    Wenn Deine Daten, die Du im Programm eingegeben hast, 100% korrekt sind, dann kannst Du davon ausgehen, daß die Programmberechnung schon stimmt. Schau Dir doch die Berechnung des Programms an, daraus müßte doch zu ersehen sein, was das Programm bei wem ansetzt.

  • Das kann ein Effekt aus dem für das vergangene Jahr gegenüber 2017 höheren Grundfreibetrag und der damit verschobenen Steuerkurve sein!

    • Offizieller Beitrag

    Wie oben schon gesagt wurde, steht und fällt die Vergleichsberechnung mit der zutreffenden Zuordnung aller Eingaben in den Masken. Das haben wir übrigens schon öfter so beantwortet, da ähnliche Fragen schon gestellt worden sind. Bitte künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.


    Ansonsten wäre es ganz nett, wenn Du uns das genutzte Programm und dessen Version auch verraten würdest, damit wir den Thread in das zutreffende Unterforum verschieben können. ;)

  • Hallo,

    meine Frau und ich haben - gem. WISOsteuer: Buhl Start 2019- die Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung gewählt.

    Von der Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen wurde in meiner Steuererklärung genau die Hälfte, als abziehbarer Anteil auf Grund der hälftigen Aufteilung, berücksichtigt. Das bedeutet abgezogen.

    Dazu wurde dann der hälftige Anteil von den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen meiner Frau abgezogen. Also ein hälftiger Austausch oder eben eine hälftige Aufteilung fand laut Steuersoftware statt.

    Das selbe passierte in der Einzelveranlagung meiner Ehefrau, aber nur mit meinen Beträgen.

    Uns wurde damit abschließend eine Erstattung in Aussicht gestellt.


    Das Finanzamt war anderer Meinung.


    Der hälftige Anteil des Ehepartners wurde nicht berücksichtigt.

    Das zu versteuernde Einkommen erhöhte sich bei mir und meiner Ehefrau damit rapide. Aus einer Erstattung wurde somit eine Zahlung.

    Die Differenz dazwischen beträgt ca. 1600 €.


    Wer kennt sich dort genau aus und kann mir Hilfestellung geben?

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt war anderer Meinung.


    Der hälftige Anteil des Ehepartners wurde nicht berücksichtigt.

    Das zu versteuernde Einkommen erhöhte sich bei mir und meiner Ehefrau damit rapide. Aus einer Erstattung wurde somit eine Zahlung.

    Die Differenz dazwischen beträgt ca. 1600 €.


    Wer kennt sich dort genau aus und kann mir Hilfestellung geben?

    Schon mal die erweiterte Forumssuche insoweit noch weiter durchforstet? Da sollte dann aufgefallen sein, dass das FA den hälftigen Anteil gerne einmal übersieht. Da arbeiten eben auch nur Menschen und da ist das schnell einmal passiert. Also mal zum Telefon greifen und kurz nachfragen. Dann bitte gerne das Ergebnis des Telefonats hier posten.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…veranlagung+h%C3%A4lftige

    Einzelveranlagung Ehepaar hälftige Aufteilung der Vorsorgeaufwendungen

    Differenz zwischen Programmberechnung und elektronischem Bescheid bei Einzelveranlagung von Eheleuten