Hallo,
meine Frau nutzt ein häusliches Arbeitszimmer zu 100 %. Ist vom FInanzamt auch anerkannt.
Seit wir in einer eigenen Eigentumswohnung leben, kann meine Frau die anteilige Gebäudeabschreibung (AfA) bezogen auf das Arbeitszimmer geltend machen.
Da das Eigentumsverhältnis jeweils 50 % ist, wird auch nur 50 % der AfA, bezogen auf das Arbeitszimmer, ausgewiesen.
Allerdings konnte ich im Netz folgendes finden s. u.: Wenn dem so ist wie unten beschrieben, wie trage ich das im Wiso Steuerprogramm korrekt ein. 100 % Eigentum der Wohnung (meiner Frau) wäre ja nicht richtig.
"Besonderheiten bei häuslichen Arbeitszimmern
Handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer, dass sich in einer Immobilie befindet, die im Miteigentum beider Eheleute steht, ist es in der Regel nicht zwingend notwendig, das halbe Arbeitszimmer an den das Arbeitszimmer nutzenden Ehegatten zu vermieten. Denn der BFH geht davon aus, dass der das Arbeitszimmer nutzende Ehegatten zunächst mit seinen anteiligen Anschaffungs- und Finanzierungskosten dieses Arbeitszimmer finanziert hat und daher dafür die volle AfA und in vollem Umfang die Finanzierungskosten als Werbungskosten geltend machen kann.
Beispiel: Die Eheleute A und B erwerben gemeinsam zu gleichen Teilen ein Einfamilienhaus mit 100 qm. A, die selbständig als Journalistin arbeitet, nutzt dafür ein 15 qm großen Raum im Obergeschoss. Sie kann für die 15 qm in vollem Umfang die anteilige AfA sowie die anderen grundstücksbezogenen Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, da unterstellt wird, dass sie bei der Anschaffung und Finanzierung ihres Miteigentumsanteils zunächst „ihr“ Arbeitszimmer finanziert hat."
gefunden hier: Artikel vom April 2018
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/16501
Viele Grüße
trangilo