Häusliches Arbeitszimmer, Miteigentum

  • Hallo,


    meine Frau nutzt ein häusliches Arbeitszimmer zu 100 %. Ist vom FInanzamt auch anerkannt.

    Seit wir in einer eigenen Eigentumswohnung leben, kann meine Frau die anteilige Gebäudeabschreibung (AfA) bezogen auf das Arbeitszimmer geltend machen.

    Da das Eigentumsverhältnis jeweils 50 % ist, wird auch nur 50 % der AfA, bezogen auf das Arbeitszimmer, ausgewiesen.

    Allerdings konnte ich im Netz folgendes finden s. u.: Wenn dem so ist wie unten beschrieben, wie trage ich das im Wiso Steuerprogramm korrekt ein. 100 % Eigentum der Wohnung (meiner Frau) wäre ja nicht richtig.


    "Besonderheiten bei häuslichen Arbeitszimmern

    Handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer, dass sich in einer Immobilie befindet, die im Miteigentum beider Eheleute steht, ist es in der Regel nicht zwingend notwendig, das halbe Arbeitszimmer an den das Arbeitszimmer nutzenden Ehegatten zu vermieten. Denn der BFH geht davon aus, dass der das Arbeitszimmer nutzende Ehegatten zunächst mit seinen anteiligen Anschaffungs- und Finanzierungskosten dieses Arbeitszimmer finanziert hat und daher dafür die volle AfA und in vollem Umfang die Finanzierungskosten als Werbungskosten geltend machen kann.


    Beispiel: Die Eheleute A und B erwerben gemeinsam zu gleichen Teilen ein Einfamilienhaus mit 100 qm. A, die selbständig als Journalistin arbeitet, nutzt dafür ein 15 qm großen Raum im Obergeschoss. Sie kann für die 15 qm in vollem Umfang die anteilige AfA sowie die anderen grundstücksbezogenen Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, da unterstellt wird, dass sie bei der Anschaffung und Finanzierung ihres Miteigentumsanteils zunächst „ihr“ Arbeitszimmer finanziert hat."


    gefunden hier: Artikel vom April 2018

    https://www.stb-web.de/news/article.php/id/16501


    Viele Grüße

    trangilo

  • war hier noch ein Frage dazu?


    Bei Selbständigkeit wird das anteilige AZ + Grundstücksanteil notwendiges Betriebsvermögen der Ehefrau - mit allen Vor- und Nachteilen. M.E. überwiegen die Nachteile - bei Beendigung der Selbständigkeit!


    Lia

  • vielleicht ist die Frage untergegangen...

    lt dem Artikel kann man trotz 50 % Miteigentum den vollen AfA (bezogen anteilig auf das Arbeitszimmer) geltend machen.

    Nur das WISO Programm bildet dies nicht ab. Es werden vom Programm nur 50 % berechnet, da der Miteigentumsanteil 50% ist

    oder gibt es im Programm eine Alternativmöglichkeit, die ich nicht kenne?


    Gruß

    trangilo

  • lt dem Artikel kann man trotz 50 % Miteigentum den vollen AfA (bezogen anteilig auf das Arbeitszimmer) geltend machen.

    Und woraus schließt du das?

    ie im Miteigentum beider Eheleute steht, ist es in der Regel nicht zwingend notwendig, das halbe Arbeitszimmer an den das Arbeitszimmer nutzenden Ehegatten zu vermieten. Denn der BFH geht davon aus, dass der das Arbeitszimmer nutzende Ehegatten zunächst mit seinen anteiligen Anschaffungs- und Finanzierungskosten dieses Arbeitszimmer finanziert hat und daher dafür die volle AfA und in vollem Umfang die Finanzierungskosten als Werbungskosten geltend machen kann.

    Hier steht doch etwas von anteiligen Anschaffungs- und Finanzierungskosten, nicht von den vollen AHK. Richtig lesen hilft manchmal, nicht Wunschdenken. Auch dieses Urteil BFH, Urteile vom 15. Dezember 2016, Az. VI R 53/12 und Az. VI R 86/13 besagt nichts anderes - jeder kann die von ihm getragenen Kosten ansetzen, Du solltest eine zur Steuerberatung befugte Person konsulieren.


    Auch hier sehe ich nichts anderes:

    Im Urteil mit dem Aktenzeichen VI R 53/12 waren die verheirateten Lehrer zu gleichen Teilen Eigentümer eines Einfamilienhauses. Hier stellte der BFH klar, dass sich in solchen Fällen beide Miteigentümer die Kosten für das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer jeweils zur Hälfte teilen.

    • Offizieller Beitrag

    wie trage ich das im Wiso Steuerprogramm korrekt ein.

    Wenn schon so fragt, dann sollte man das genutzte Programm und dessen Version auch genau benennen, denn Buhl hat erstaunlicher Weise eine Vielzahl an Steuerprogrammen im Angebot. ;)


    lt dem Artikel kann man trotz 50 % Miteigentum den vollen AfA (bezogen anteilig auf das Arbeitszimmer) geltend machen.

    Eben nicht. Das sagt doch sogar das oben von Dir zitierte Beispiel aus dem Artikel:

    Beispiel: Die Eheleute A und B erwerben gemeinsam zu gleichen Teilen ein Einfamilienhaus mit 100 qm. A, die selbständig als Journalistin arbeitet, nutzt dafür ein 15 qm großen Raum im Obergeschoss. Sie kann für die 15 qm in vollem Umfang die anteilige AfA sowie die anderen grundstücksbezogenen Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, da unterstellt wird, dass sie bei der Anschaffung und Finanzierung ihres Miteigentumsanteils zunächst „ihr“ Arbeitszimmer finanziert hat."

    Man sollte also durchaus genau lesen. ;)


    Nicht umsonst lautet die Einleitung des von Dir zitierten Artikels:

    Zitat

    Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des BFH zeigt eindrücklich, welche Risiken bestehen, wenn eine Immobilie von beiden Eheleuten angeschafft und auch gemeinsam finanziert wird, jedoch nur von einem der Eheleute beruflich bzw. betrieblich genutzt wird.

    Und weiter im Artikel dann ganz deutlich und zweifelsfrei:

    Zitat

    Finanzgericht und BFH kamen zu dem Ergebnis, dass es sich bei der kleineren Wohnung um ein außerhäusliches Arbeitszimmer der Ehefrau handelt, dessen Kosten ohne die für das häusliche Arbeitszimmer geltenden Einschränkungen in voller Höhe abziehbar sind. Das war die positive Nachricht. Allerdings – weniger erfreulich für die Eheleute – wurden als Werbungskosten lediglich 50 Prozent der AfA und der Finanzierungskosten anerkannt. Nach Auffassung des BFH können nämlich als Werbungskosten im Zusammenhang mit den Arbeitseinkünften der Ehefrau nur die Kosten abgezogen werden, die von ihr getragen werden (Urteil vom 6.12.2017, Az. VI R 41/15).

  • Hallo miw4,

    wie würdest Du dann den unten stehenden Artikel interpretieren. Ich kann ja nicht genau lesen ;)


    Der BFH hat es somit ausdrücklich abgelehnt, dass ein Ehegatte Kosten, die der andere Ehegatte für seinen Miteigentumsanteil getragen hat, als eigenen Erwerbsaufwand geltend machen kann. Etwas anderes gilt jedoch für ein „klassisches“ häusliches Arbeitszimmer: Hier können Miteigentümer, die innerhalb der Wohnung jeweils einen Raum allein zur Einkünfteerzielung nutzen, die AfA für die gesamten auf dieses Zimmer entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Denn es ist davon auszugehen, dass sie die auf sie entfallenden Aufwendungen getragen haben, um diesen Raum insgesamt zu nutzen.


    aus:

    https://www.steuerseminare-gra…eitszimmer-bei-ehegatten/

    • Offizieller Beitrag

    Aufgrund der gewöhnungsbedürftigen Schreibweise in der Überschrift mit "ß", was ich korrigiert habe, ist mir das häusliche Arbeitszimmer und die wohl nichtselbständige Tätigkeit leider durchgegangen, sorry.


    Dann musst Du natürlich dem Programm sagen, dass es nur von einem der Ehegatten genutzt wird. Das machst Du mit einem Klick, den Du offensichtlich bisher übersehen hast, da es insoweit etwas verwirrend formuliert ist:



  • Hallo miwe4,


    ok dann mal vielen Dank. Das mit dem "ß" kommt daher, dass ich vor dem Schreiben mit meinem Kollegen Herrn Häußler zu tun hatte.... :)

    Ich dachte diese Angabe würde genügen.



    aber dann ist ja alles geklärt