Bezahlte Eingangsrechnung stornieren

  • Hallo zusammen,


    kann vielleicht jemand sagen, wie eine bereits bezahlte Eingangsrechnung aus dem Vormonat korrekt storniert werden kann?

    Besten Dank vorab

  • Moin,


    aus welchem Grund soll storniert werden ? Wenn z. B. retourniert wurde, wird die Gutschrift auf das ursprünglich gewählte Konto als Ausgabe mit negativem Vorzeichen ("Rückzahlung Ausgabe"oder so in der Art) gebucht ...:)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • bereits bezahlte Eingangsrechnung aus dem Vormonat korrekt storniert werden kann?

    Ist die Frage technisch oder buchhalterisch gemeint? Technisch macht WISO Mein Büro doch da keinen Unterschied, ob bezahlt oder nicht bezahlt, Vormonat oder aktueller Monat ... Oder sehe ich gerade das Problem nur nicht?

    Im gleichen Monat hätte man vielleicht noch die Rechnung löschen können, aber im Folgemonat ist die Umsatzsteuer schon gelaufen.

    Das war nur ein Nichtbuchhaltergedanke :wacko:

  • Noch einmal von vorne, weil ich eben versucht habe es gerade zu ziehen.

    1.Ich habe mir Ware bestellt, bezahlt und gebucht.

    2. Die Ware ging zurück und ich habe das Geld erstattet bekommen.

    Jetzt schreibt Ihr, ich soll die Eingangsrechnung kopieren und ihr ein Minus voran setzten?

    Dann hätte ich doch die Ausgabe doppelt gebucht, eher sollte doch jetzt das schon

    vorhandene Minus in der Kopie durch ein Plus ersetzt werden, ODER?

  • Wenn die Ware zurückging bekommst Du eine Stornorechnung/Gutschrift des Lieferanten.

    Diese wird dann ganz normal gebucht.


    Wenn Du keinen Storno/Gutschrift des Lieferanten bekommst, bestehe darauf !

  • Hallo Uwe1, du musst nichts stornieren. Du hast GWG gekauft, Eingangsrechnung bezahlt, so wie es in deinem Bild sichtbar ist zugeordnet. Du schreibst, dass die Ware zurück ging und du hast das Geld zurück bekommen. Von dem Verkäufer hast du eine Gutschrift oder Stornorechnung erhalten. Also musst du nur diesen Geldeingang buchen auf das gleiche Konto, also GWG, in diesem Fall ist natürlich positiv.

    Ware gekauft -599,51

    Ware zurück 599,51

  • Hallo Natia,

    endlich jemand der mich versteht und dessen Lösungsansatz ich auch nachvollziehen kann.:)

    Aber brauche ich unbedingt diese Stornorechnung, reicht nicht der Schriftverkehr und der

    Zahlungseingang auf dem Konto?

    Vielen Dank

  • Für die Buchhaltung wäre es zu empfehlen. Für Verkäufer soll es eigentlich kein Problem sein diese dir zu Verfügung zu stellen. Wenn doch nicht, solltest du ein eigenes Beleg ausstellen , mit Schriftverkehr und Zahlungseingang ergänzt. Nicht ohne Beleg buchen.

  • Hallo Natia,

    endlich jemand der mich versteht und dessen Lösungsansatz ich auch nachvollziehen kann.:)


    Du hättest vielleicht anfangs dazuschreiben sollen dass es auf GWG gebucht wurde und im minus steht, oder gleich ein Bild dazu.

    Der Lösungsansatz ist sehr einfach und bei allen immer der selbe...


    https://tty1.net/smart-questions_de.html

  • bereits bezahlte Eingangsrechnung aus dem Vormonat korrekt storniert werden kann?

    Ist die Frage technisch oder buchhalterisch gemeint? Technisch macht WISO Mein Büro doch da keinen Unterschied, ob bezahlt oder nicht bezahlt, Vormonat oder aktueller Monat ... Oder sehe ich gerade das Problem nur nicht?

    Im gleichen Monat hätte man vielleicht noch die Rechnung löschen können, aber im Folgemonat ist die Umsatzsteuer schon gelaufen.

    Das war nur ein Nichtbuchhaltergedanke :wacko:

    Auch im gleichen Monat darf man nicht mehr löschen! Es handelt sich um einen empfangenen Handelsbrief, der eins zu eins in die Buchhaltung zu übernehmen ist. Von den Aufbewahrungsvorschriften einmal ganz abgesehen!


    Es ist vom Lieferanten eine Rechnungskorrektur anzufordern (sofern nicht schon vorliegend) und diese entsprechend zu buchen. Dass dies in MB scheinbar nicht vorgesehen ist, ist ein (weiteres) Manko dieses Programms. Rechnungskorrekturen (umgangssprachlich leider immer noch falsch als "Gutschriften" bezeichnet), sind auch für die korrekte Vorsteuer notwendig.