Hallo zusammen,
kann vielleicht jemand sagen, wie eine bereits bezahlte Eingangsrechnung aus dem Vormonat korrekt storniert werden kann?
Besten Dank vorab
Hallo zusammen,
kann vielleicht jemand sagen, wie eine bereits bezahlte Eingangsrechnung aus dem Vormonat korrekt storniert werden kann?
Besten Dank vorab
Moin,
aus welchem Grund soll storniert werden ? Wenn z. B. retourniert wurde, wird die Gutschrift auf das ursprünglich gewählte Konto als Ausgabe mit negativem Vorzeichen ("Rückzahlung Ausgabe"oder so in der Art) gebucht ...
Viele Grüße
Maulwurf
Hallo Maulwurf,
vielen Dank.
Ja die Ware (Büroausstattung) ging zurück und der Betrag wurde wieder überwiesen.
VG
Uwe1
bereits bezahlte Eingangsrechnung aus dem Vormonat korrekt storniert werden kann?
Ist die Frage technisch oder buchhalterisch gemeint? Technisch macht WISO Mein Büro doch da keinen Unterschied, ob bezahlt oder nicht bezahlt, Vormonat oder aktueller Monat ... Oder sehe ich gerade das Problem nur nicht?
Immer gerne
Hallo Samm,
was ist bitte ER??
ER = Eingangsrechnung
EingangsRechnung
bereits bezahlte Eingangsrechnung aus dem Vormonat korrekt storniert werden kann?
Ist die Frage technisch oder buchhalterisch gemeint? Technisch macht WISO Mein Büro doch da keinen Unterschied, ob bezahlt oder nicht bezahlt, Vormonat oder aktueller Monat ... Oder sehe ich gerade das Problem nur nicht?
Im gleichen Monat hätte man vielleicht noch die Rechnung löschen können, aber im Folgemonat ist die Umsatzsteuer schon gelaufen.
Das war nur ein Nichtbuchhaltergedanke
ER = Eingangsrechnung
EingangsRechnung
ok, aber
Samm schreibt dann noch: Den Erstattungsbetrag ordnest Du dieser ER zu. Fertig!
und wie das nun?
Aber nein- dokumentierte Geschäftsvorfälle, also gebucht und bezahlt - bitte niemals nie nicht einfach löschen hier muss wie oben beschrieben verfahren werden
Noch einmal von vorne, weil ich eben versucht habe es gerade zu ziehen.
1.Ich habe mir Ware bestellt, bezahlt und gebucht.
2. Die Ware ging zurück und ich habe das Geld erstattet bekommen.
Jetzt schreibt Ihr, ich soll die Eingangsrechnung kopieren und ihr ein Minus voran setzten?
Dann hätte ich doch die Ausgabe doppelt gebucht, eher sollte doch jetzt das schon
vorhandene Minus in der Kopie durch ein Plus ersetzt werden, ODER?
Wenn die Ware zurückging bekommst Du eine Stornorechnung/Gutschrift des Lieferanten.
Diese wird dann ganz normal gebucht.
Wenn Du keinen Storno/Gutschrift des Lieferanten bekommst, bestehe darauf !
Die erste ER hat einen positiven Betrag, die kopierte ER braucht den gleichen aber negativen Betrag: hebt sich beides auf.
Die erste ER hat einen positiven Betrag, die kopierte ER braucht den gleichen aber negativen Betrag: hebt sich beides auf.
Hallo Samm,
anbei meine gebuchte Rechnung, warum soll dort ein positiver Betrag stehen??
Hallo Uwe1, du musst nichts stornieren. Du hast GWG gekauft, Eingangsrechnung bezahlt, so wie es in deinem Bild sichtbar ist zugeordnet. Du schreibst, dass die Ware zurück ging und du hast das Geld zurück bekommen. Von dem Verkäufer hast du eine Gutschrift oder Stornorechnung erhalten. Also musst du nur diesen Geldeingang buchen auf das gleiche Konto, also GWG, in diesem Fall ist natürlich positiv.
Ware gekauft -599,51
Ware zurück 599,51
Hallo Natia,
endlich jemand der mich versteht und dessen Lösungsansatz ich auch nachvollziehen kann.
Aber brauche ich unbedingt diese Stornorechnung, reicht nicht der Schriftverkehr und der
Zahlungseingang auf dem Konto?
Vielen Dank
Für die Buchhaltung wäre es zu empfehlen. Für Verkäufer soll es eigentlich kein Problem sein diese dir zu Verfügung zu stellen. Wenn doch nicht, solltest du ein eigenes Beleg ausstellen , mit Schriftverkehr und Zahlungseingang ergänzt. Nicht ohne Beleg buchen.
Hallo Natia,
endlich jemand der mich versteht und dessen Lösungsansatz ich auch nachvollziehen kann.
Du hättest vielleicht anfangs dazuschreiben sollen dass es auf GWG gebucht wurde und im minus steht, oder gleich ein Bild dazu.
Der Lösungsansatz ist sehr einfach und bei allen immer der selbe...
bereits bezahlte Eingangsrechnung aus dem Vormonat korrekt storniert werden kann?
Ist die Frage technisch oder buchhalterisch gemeint? Technisch macht WISO Mein Büro doch da keinen Unterschied, ob bezahlt oder nicht bezahlt, Vormonat oder aktueller Monat ... Oder sehe ich gerade das Problem nur nicht?
Im gleichen Monat hätte man vielleicht noch die Rechnung löschen können, aber im Folgemonat ist die Umsatzsteuer schon gelaufen.
Das war nur ein Nichtbuchhaltergedanke
Auch im gleichen Monat darf man nicht mehr löschen! Es handelt sich um einen empfangenen Handelsbrief, der eins zu eins in die Buchhaltung zu übernehmen ist. Von den Aufbewahrungsvorschriften einmal ganz abgesehen!
Es ist vom Lieferanten eine Rechnungskorrektur anzufordern (sofern nicht schon vorliegend) und diese entsprechend zu buchen. Dass dies in MB scheinbar nicht vorgesehen ist, ist ein (weiteres) Manko dieses Programms. Rechnungskorrekturen (umgangssprachlich leider immer noch falsch als "Gutschriften" bezeichnet), sind auch für die korrekte Vorsteuer notwendig.