Wo trage ich eine Umsatzsteuer Sondervorauszahlung ein? (nicht in der Dauerfristverlängerung)

  • Ich habe bisher jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und habe eine Fristverlängerung dafür. Wie ich im Februar vom Finanzamt erfahren habe, muss ich jetzt jeden Monat Umsatzsteuer zahlen. Da ich das aber erst im Februar erfahren habe, durfte ich die ersten drei Monate 2019 noch als Quartal abrechnen, ich muss erst ab April monatlich die Umsatzsteuer voranmelden.


    Jetzt soll ich aber eine (ja übliche) Sondervorauszahlung leisten (§48 Abs.2), für die Fristverlängerung.


    Nur weiß ich nicht, wo ich das bei Wiso:Steuer Mac machen kann. Die Dauerfristverlängerung habe ich ja schon, also fällt der Punkt schon mal weg. Und auch sonst finde ich keine Möglichkeit, die einmalig fällig Sondervorauszahlung einzutragen. Hat jemand eine Idee?

  • Danke für die schnelle Antwort! Aber aus dem Link werde ich nicht schlau, ich weiß ja, was es mit der Sonderzahlung auf sich hat, ich weiß auch welche Summe ich angeben muss, nur nicht, wo ich das in WISO genau mache.


    Soll ich das bei dem letzten Punkt in deinem Screenshot machen, den ich hier rot markiert habe i? Das hieße aber, dass ich die Summe, die mir das Finanzamt vorgegeben hat gar nicht selbst eintippen kann, sondern nur die Umsatzsteuer 2018 und WISO berechnet das dann selbst?

  • Die Dauerfristverlängerung ist doch schon beantragt und genehmigt! Es geht doch jetzt um das Buchen der Zahlung! Die "normalen" Vorauszahlungen gehen ja auf 1780 (in SKR 03), die Dauerfristverlängerung auf 1781.


    Die Dauerfristverlängerung wird ja auch nur einmal im Jahr beantragt und das ist in der Regel mit der UStVA Dezember/4. Quartal Vj. Dann werden diese Felder auch gefüllt (es liegen ja die Vorauszahlungen des Jahres dann alle vor).

  • Die Dauerfristverlängerung ist doch schon beantragt und genehmigt! Es geht doch jetzt um das Buchen der Zahlung! Die "normalen" Vorauszahlungen gehen ja auf 1780 (in SKR 03), die Dauerfristverlängerung auf 1781.

    Genau, ich weiß einfach nicht, wohin diese ungewöhnliche Sonderauszahlung mitten im Jahr geht. Naja, werde ich wohl morgen mal das Finanzamt anrufen, vielleicht können die mir ja was sagen. Vielleicht reicht ja auch ein formloses Schreiben ausnahmsweise.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bisher jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und habe eine Fristverlängerung dafür. Wie ich im Februar vom Finanzamt erfahren habe, muss ich jetzt jeden Monat Umsatzsteuer zahlen. Da ich das aber erst im Februar erfahren habe, durfte ich die ersten drei Monate 2019 noch als Quartal abrechnen, ich muss erst ab April monatlich die Umsatzsteuer voranmelden.


    Jetzt soll ich aber eine (ja übliche) Sondervorauszahlung leisten (§48 Abs.2), für die Fristverlängerung.

    Dann hast Du die Sondervorauszahlung aber doch der Höhe nach schon angemeldet mit entsprechender Genehmigung durch das FA und musst einfach nur noch bezahlen. ?(

  • Und am Jahresende bei der letzten Umsatzsteuervoranmeldung mit verrechnen! Dazu wird das Ganze auf 1781 gebucht - damit die Zahlung getrennt von den übrigen Vorauszahlungen ausgewiesen wird und richtig in die EÜR übernommen werden kann.

  • ich weiß einfach nicht, wohin diese ungewöhnliche Sonderauszahlung mitten im Jahr geht.

    wozu gibt es "Hilfehinweise"?

    da steht u.a. "hier können sie Daten für den Antrag auf....sowie für die Anmeldung der Sondervorauszahlungen eingeben.


    sowie für...ähnlich oder gleich....sowohl als auch? ?(:rolleyes:


    ich weiß einfach nicht, wohin diese ungewöhnliche Sonderauszahlung mitten im Jahr geht.

    Nachtrag:

    wohin gehen Steuerzahlungen?

    egal ob mitten oder am ende des Jahres?

    Und sind Steuerzahlungen (außer lästig) etwas ungewöhnliches?

  • Ich habe bisher jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und habe eine Fristverlängerung dafür. Wie ich im Februar vom Finanzamt erfahren habe, muss ich jetzt jeden Monat Umsatzsteuer zahlen. Da ich das aber erst im Februar erfahren habe, durfte ich die ersten drei Monate 2019 noch als Quartal abrechnen, ich muss erst ab April monatlich die Umsatzsteuer voranmelden.


    Jetzt soll ich aber eine (ja übliche) Sondervorauszahlung leisten (§48 Abs.2), für die Fristverlängerung.

    Dann hast Du die Sondervorauszahlung aber doch der Höhe nach schon angemeldet mit entsprechender Genehmigung durch das FA und musst einfach nur noch bezahlen. ?(

    Nein, habe ich nicht, wie ich im Eingangsposting erklärt habe. Ich hab ja bisher nur Quartalsweise gezahlt und da braucht man keine Sondervorauszahlung. Dass sich das ändert habe ich erst im Februar erfahren,

  • Ah, danke, das habe ich tatsächlich überlesen (könnte daran liegen, dass der Hilfetext erst auftaucht, wenn man schon im richtigen Feld ist...) Und wieso diese Sondervorauszahlung ungewöhnlich ist, habe ich im Eingangsposting erklärt. Aber manche Leute wollen ja manchmal lieber etwas absichtlich falsch verstehen, um sich künstlich aufregen zu können.

  • Danke für deine doch so "lieben" Worte am Ende - wer sich selber so undeutlich und verworren ausdrückt, sollte Antwortende nicht noch beschimpfen. Du bist in Zukunft für mich persona non grata.

    • Offizieller Beitrag

    Aber manche Leute wollen ja manchmal lieber etwas absichtlich falsch verstehen, um sich künstlich aufregen zu können.

    Manche Sachverhaltsschilderungen sind aber auch leider nicht so richtig zu verstehen, weil sie schlicht und einfach nicht vollständig sind. So eben auch bei Dir.


    Nein, habe ich nicht, wie ich im Eingangsposting erklärt habe. Ich hab ja bisher nur Quartalsweise gezahlt und da braucht man keine Sondervorauszahlung. Dass sich das ändert habe ich erst im Februar erfahren,

    Du schreibst dort wortwörtlich:

    Ich habe bisher jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und habe eine Fristverlängerung dafür.

    Die Dauerfristverlängerung habe ich ja schon, also fällt der Punkt schon mal weg.


    Und verwirrte mögliche Hilfesteller dann als unfähig darzustellen, ist dann vielleicht doch der falsche Weg. Helfen werden Dir künftig dann wohl wenige bis niemand. Ich zumindest bin auch raus hier bei so netten Worten.

  • Danke für eure Hilfe, ernsthaft. Ich habe hier niemanden als unfähig dargestellt, wie könnte ich auch? Aber ich habe das Gefühl, einige legen es darauf an, den anderen zu zeigen, wie dumm sie sind. Das habe ich in anderen Foren nie so erlebt wie hier. Wenn ich etwa schreibe: "ich weiß einfach nicht, wohin diese ungewöhnliche Sonderauszahlung mitten im Jahr geht." Was einfach nur eine Feststellung ist und keine Frage und jemand interpretiert das als: "Und sind Steuerzahlungen (außer lästig) etwas ungewöhnliches?" Dann scheint man da absichtlich etwas Missverstehen zu wollen. Oder überzieht andere gerne mit Sarkasmus, kann dann aber selbst nichts einstecken.

  • Aber ich habe das Gefühl, einige legen es darauf an, den anderen zu zeigen, wie dumm sie sind.

    Das ist der Grund, warum ich Foren versuche zu meiden, dieses hier ganz besonders. ;) Danke, dass du die Frage gestellt hast; ich musste mich da gerade auch erst durchwühlen. So richtig logisch erscheint es mir nicht, dass die Anmeldung einer Sondervorauszahlung im Antrag auf Dauerfristverlängerung "versteckt" ist. Dieser Fall tritt, wenn ich es richtig verstehe, doch nur ein, wenn monatliche Veranlagung und Dauerfristverlängerung auf das selbe Jahr fallen. Das tritt nur in Jahr 1 ein. Wenn ich mal quartalsweise und mal monatlich veranlagt werde UND bereits eine Dauerfristverlängerung habe, komme ich da auch über die Hilfe nicht drauf. Feature-Request: "Anmeldung Sondervorauszahlung" einfach direkt ins Menü aufnehmen. Das FA schreibt sowieso vorher einen Brief.

  • MAPR

    auch du hast nicht richtig verstanden.

    Die Sondervorauszahlung ist das Entgelt für die Dauerfristverlängerung! Deshalb findet man es auch dort.

    Und die Dauerfristverlängerung kann man - außer in eurem Sonderfall des Wechsels - ganz bequem jedes Jahr mit der UStVA Januar im Februar beantragen. Da muss nichts ins Menü aufgenommen werden!

    Die dann tatsächlich gezahlte Sondervorauszahlung wird wie von @babuschka geschrieben, auf Konto 1781 gebucht.