Wir haben einen Aufzug mit Wartungsvertrag. Bisher waren alle in diesem Vertrag enthaltenen Kosten umlagefähig, da notwendige Instandhaltung nicht Bestandteil des Vertrags waren (sog. Basiswartungsvertrag).
Nun hat sich das geändert: Da wir einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen haben, sind über den Vertrag etwaige Reparaturen mit abgedeckt. Diese sind aber lt. Betriebskostenverordnung keine umlagefähigen Kosten mehr.
Welchen Anteil der Kosten kann ich dennoch auf die Mieter umlegen, oder wie ermittle ich diesen?