Kapitalertragsteuer trotz minus Ertrag

  • Guten Tag,


    ich möchte hier einmal eine Frage zwecks Steuerbescheid (Einkommensteuer) stellen. Um diese Frage einfach zu stellen, habe ich ganze Zahlen genommen.

    Ich soll Kapitalertragssteuer zahlen, obwohl ich ein Negatives einkommen habe.

    Festgesetzt werden 375,-€ Kapitalertragssteuer zu zahlen.

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb - 5.000,-€ (Ein Minus durch Investitionen)

    Nach Abzug von Freibeträgen und sonstiges - Summe der Einkünfte -4.000,-€

    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen -7.000,-€


    Nun soll ich aber dennoch 375,-€ Kapitalertragssteuer und Soli an das Finanzamt überweisen, ist das so richtig, auch bei einen Minus meiner Gesamteinnahmen und den minus Betrag unter -zu versteuerndes Einkommen)


    Für eure Hilfe danke ich schon im voraus.

  • Ja - wenn du keinen Antrag auf Günstigerprüfung gestellt hast. Einspruch sollte hier genügen (Haken übersehen).


    Es ist leider so, dass die 25% eine Abgeltungsteuer sind ohne Rücksicht auf die übrigen Einkünfte, daher solltest du hier das Häkchen für die Günstigerprüfung nicht vergessen!

  • Hallo babuschka,

    Danke für die schnelle Antwort. Kann ich jetzt noch irgend etwas machen, obwohl ich die Steuermeldung schon bekommen habe?

    Wo finde ich das Kästchen für den Haken in "WISO STEUER"?

    Ach so, die Kapitalerträge kommen von ausländischen Banken.


    Gruß Horst

    • Offizieller Beitrag

    Wo finde ich das Kästchen für den Haken in "WISO STEUER"?

    Du solltest Dein Programm genau benennen. Nach Deinen früheren Threads kann man nur raten, dass es sich um WISO steuer:Mac 2019 handelt. Und da geht man dann in den Masken zur Anlage KAP Zeile für Zeile durch. Ganz vorne solltest Du diverse Möglichkeiten für "Kreuzchen" sehen. Du wirst aber nicht umhin kommen, dann alle im Veranlagungszeitraum erzielten Kapitalerträge zu erklären. Solche mit ZASt und eben auch alle ohne ZASt. Dazu rät übrigens auch immer das Programm. Manchmal sollte man diesem auch Vertrauen und den Hinweisen folgen.


    Danke für die schnelle Antwort. Kann ich jetzt noch irgend etwas machen, obwohl ich die Steuermeldung schon bekommen habe?

    Was meinst Du mit "Steuermeldung", den Einkommensteuerbescheid? Dann solltest Du das weitere Vorgehen vorab mit dem FA abklären.


    Wenn ich mir deine Posts im Forum so insgesamt anschaue, solltest Du vielleicht überdenken, doch einmal den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu suchen, der sich Deine Steuerangelegenheiten einmal in der Übersicht anschaut.