WIe kriegt man verschiedene Ablesedaten und Pauschalbeträge unter einen Hut?

  • Hallo, so langsam kriege ich unsere Abrechnung in den Griff, was mir aber immer noch Probleme bereitet sind unterschiedliche Ablesedaten.

    Die Heizkostenabrechnung ist ja glücklicherweise separat. Nun kämpfe ich aber mit dem Hausgeld. Gehen wir mal von folgendem teilweise fiktivem Fall aus (um das Prinzip gleich richtig zu verstehen, und nicht nur meine aktuellen Probleme zu fixen):


    1. Allgemeinstrom, mit einem Zähler, Umlage nach Quadratmetern.

    Abgelesen am 20.12. durch den Verwalter.


    2. Wasser, mit Zählern pro Wohnung, Umlage nach Verbrauch

    Abgelesen durch einen Mitarbeiter des Versorgers am 21.12., Verbrauch auf der Rechnung aber ausgewiesen für 1.1.-31.12.


    3. Niederschlagswasser, pauschal, Umlage nach Quadratmetern

    In Rechnung gestellt für 1.1.-31.12.


    Vorjahresablesungen genauso.


    Für welchen Zeitraum wird dann wie die Hausgeldabrechnung erstellt?




    Real ist es für mich gerade etwas einfacher, weil alle Zählerstände vom 20.12. sind und ich erst, mit bekannten Zählerständen, vom 1.11. an abrechne. Ich erstelle also eine Abrechnung vom 1.11.-20.12.

    Den falschen Zeitraum der Wasserabrechnung habe ich ignoriert und stattdessen die Zählerablesungen als Gültigkeitszeitraum für die Buchung angegeben.

    Mein tatsächliches Problem ist, dass das Niederschlagswasser nicht aufgenommen wird, weil es dazu nur eine Ausgabe für den Gültigkeitszeitraum 1.11.-31.12. gibt. Tatsächlich könnte das ja aber einfach 50/61 In die Abrechnung aufgenommen werden. Wie bringe ich das dem Programm bei? Gleiches Problem besteht ja auch bei Versicherungen.

  • Du kannst dir hier nicht einfach einen Zeitraum "ausdenken". Maßgeblich ist die Satzung der WEG oder - wenn nichts hierin gesagt ist - das Gesetz. Und da ist der Zeitraum dann 1.1. bis 31.12.

    Ob hier am 20.12. oder am 31.12. abgelesen wurde, spielt keine Rolle. Diese Ablesungen "gelten" als am 31.12. erfolgt.

    Du musst dir auch die Daten vom vorherigen Verwalter holen, um richtig vom 1.1. bis 31.12. abrechnen zu können.

  • Die WEG existiert erst seit dem 1.11. soweit sollte also alles ok sein.


    Wenn ich als Abrechnungszeitraumende aber den 31.12. eingebe, beschwert sich das Programm aber, dass es dafür keine Zählerstände hat?

    Anderseits dürfte es ja nicht unüblich sein, dass Silvester keiner Zählerstände abließt, oder?

  • Es kommt bei der Ablesung auf den Stichtag an, nicht auf das Ablesedatum. Du liest zum 31.12. ab, z.B. mit Ablesedatum 20.12. Selbiges gibst Du auch so ein. Der Stichtag ist das „logische“ Datum, das Ablesedatum der reale Tag, an dem abgelesen wurde. Dein Abrechnungszeitraum sollte z.B. dem Kalenderjahr entsprechen, was ich empfehle. Allerdings hast Du schlechte Karten, wenn die Eigentümer das Geschäftsjahr anders vereinbart haben. Dann musst Du immer mit mehreren Zeiträumen hantieren, was natürlich eher wieder komplizierter ist.

  • Zitat

    Dann werde ihc im kommenden Jahr mal zusehen, dass ich Zählerwerte näher am Stichtag bekomme.

    Ablesedienste kommen ja auch nicht alle zu Silvester. Von daher ist eine Verschiebung um wenige Wochen auch noch im normalen Bereich.