Einmalige VG-Ausschüttung Dissertation

  • Hallo!


    Ich habe in 2014 eine Dissertation veröffentlicht und in 2018 eine einmalige (!) Ausschüttung erhalten. Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt. Derzeit in Elternzeit. Ich gebe die Summe bei der Steuer-Software für mac an. Offenbar unter


    selbstständig.


    Aber die Software gibt dann lauter Eingabefelder an.


    Umsatzsteuerpflichtig, ohne Umsatzsteuer etc.

    Dann richtig mit Name des Betriebs etc.


    Ich will doch nur die Summe der Ausschüttung angeben und darstellen, dass das eine einmalige Sache war! Ich hab kein Betrieb, usw.


    Kann mir wer helfen? Wo muss ich was angeben?


    Danke!!!

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir wer helfen? Wo muss ich was angeben?

    Bitte einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen. Das haben wir schon gehabt, fast wortwörtlich. Ist noch gar nicht so lange her.

  • Hallo, danke für die Antwort. Ja, da hab ich geguckt. Da wird ja oft geraten, Anlage S den Betrag einzusetzen. Oder EÜR zu machen. Aber bei wiso verstehe ich nicht, wieso ich nicht einfach den Betrag irgendwo angeben kann, denn da sind ja noch so viele Felder wie Betrieb, Verlust, Umsatzsteuer, Kleinunternehmer, und huuuh, da bin ich verwirrt. Kleinunternehmer ist wohl das richtige, wie ich bereits in einem anderen Thread hier gesehen habe. Aber trotzdem muss ich da noch so vieles eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Weil das EStG nun einmal nach Einkunftsarten organisiert ist. Und wie kann man sich sicher sein, dass die Ausschüttung von der VG-Wort wirklich "einmalig" ist? Weiß man das immer vorher so genau?


    Ansonsten bliebe immer noch der § 22 Nr. 3 EStG. Wobei ich bei VG-Wort eigentlich immer bei § 18 EStG wäre. Eben so wie es auch schon vielfach im Forum beschrieben worden ist.

  • Puuuh. Ja, hach, hach. Ja, würde dann auch sagen, 18.

    Aber dann Kleinunternehmer, oder?

    Und dann gebe ich bei wiso irgendwo den Gewinn ein, nirgends Verlust. 600 Euro bekomme ich dann offenbar an Steuern weniger zurück... das erscheint mir viel.


    Laut vg Wort war das einmalig, ich durfte die Diss auch nur einmal dort so angeben. Also gehe ich mal davon aus, dass das nicht nochmal passiert..

  • P. S. Hab mir mal Anlage S angeguckt.. da müsste ich vermutlich einfach nur Zeile 4 ausfüllen..

    Aber bei der wiso Software werde ich gefühlt tausend Sachen gefragt. Ist das so?

    In Anlage s ist auch nichts kompliziertes mit Kleinunternehmer etc., wie wiso steuersoftware das vorgibt. :(

    Oder bin ich jetzt komplett auf dem falschen Dampfer?

    • Offizieller Beitrag

    In Anlage s ist auch nichts kompliziertes mit Kleinunternehmer etc., wie wiso steuersoftware das vorgibt.

    Da gibt es insoweit für selbständig Einkünfte (Unternehmer) und für gewerbliche Einkünfte (Unternehmer) keinerlei Unterschied. Außer vielleicht, dass es für selbständige Einkünfte nur die EÜR gibt und es bei den gewerblichen Einkünften EÜR und Betriebsvermögensvergleich gibt.

  • Danke für die Antwort! Hm. Ich guck mir das morgen nochmal an. Ich hatte den Eindruck, dass ich bei wiso halt noch zusätzlich zig Sachen angeben muss, die mich verwirren. Hoffentlich hab ich mich geirrt. *seufz

  • Puuuh. Ja, hach, hach. Ja, würde dann auch sagen, 18.

    Aber dann Kleinunternehmer, oder?

    Und dann gebe ich bei wiso irgendwo den Gewinn ein, nirgends Verlust. 600 Euro bekomme ich dann offenbar an Steuern weniger zurück... das erscheint mir viel.


    Laut vg Wort war das einmalig, ich durfte die Diss auch nur einmal dort so angeben. Also gehe ich mal davon aus, dass das nicht nochmal passiert..

    Der Kleinunternehmer hat doch mit der Einkommensteuer nichts zu tun - gilt nur für die Umsatzsteuer.

    Ein Verlust bekommt ein Minus vor die Zahl - aber bei einer EÜR gibst du dann einmal die ganzen Erträge (hier nur ein Betrag) und auf der anderen Seite die Betriebsausgaben (als positive Werte) ein, das Ergebnis wird dann gerechnet. Die Anlage EÜR wird dann erstellt und mit abgesandt.

  • Du bist dir sicher, dass keine Ausgaben für die Dissertation entstanden sind? Druck, Verlag, ....

    • Offizieller Beitrag

    Du bist dir sicher, dass keine Ausgaben für die Dissertation entstanden sind? Druck, Verlag, ....

    Die sind sicherlich schon in den Vorjahren in den Werbungskosten drin. ;)

  • Ich wollte auch nur zum Überlegen anregen - wo nichts (mehr) ist, ist nichts mehr. Aber meistens "übersieht" man das eine oder andere.

  • Genau! 2014 habe ich die Diss abgeschlossen, 2015 im Verlag veröffentlicht, 2016 zuletzt in der Einkommensteuererklärung alles abgerechnet. Nun habe ich die Ausschüttung nachträglich bekommen. Aber trotzdem danke.


    Jedenfalls gebe ich die erhaltene Summe an. Aber dann ohne EÜR, oder? Nur bleibt es dabei, dass wiso es so kompliziert macht. Überlege, Anlage S aus dem Internet auszudrucken und in Zeile 4 die Summe anzugeben. Fertig.

    Was meint ihr?


    Wozu ich dann wiso gekauft hab, frag ich mich... :(