Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel innerhalb Grosstadt

  • Liebe Foren-Teilnehmer,


    im letzten Jahr 2018 musste meine Ehefrau aufgrund einer Kündigung durch ihren vorherigen Arbeitgeber nach der Elternzeit einen neue Arbeitsstelle suchen. Im selben Jahr konnte glücklicherweise mit einem neuen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis geschlossen werden. Aufgrund des Arbeitgeberwechsels kam ein Wohnungsumzug (von 2 zur 3-Zimmerwohnung wg Kleinkind und Fahrzeitverkürzung von 40 min) innerhalb einer Grosstadt zu Stande. In die Steuererklärung für 2018 wurden mir die Anerkennung der beruflichen Umzugskosten durch das Finanzamt verweigert, u.a. Vergrößerung der Wohnfläche und weniger als 1h Fahrzeitverkürzung.


    Laut Buhl Steuersoftware 2018 gibt es bei dem Umzugskosten das Kriterium "Arbeitgeberwechsel". Meine Frage zielt nun darauf ab, ob es ausschließlich notwendig ist, um die Umzugskosten beruflich geltend zu machen, dass ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat oder ob eine Kausalität mit dem Arbeitgeberwechsel und der 1h Fahrzeitverkürzung besteht?


    Herzlichen Dank für Ihre Beiträge.

    Blaudi

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitgeberwechsel ist ja nur ein Indiz für einen nahezu ausschließlich beruflich veranlassten Umzug. Dazu kommen dann eben noch die anderen Voraussetzungen, die einen überwiegend beruflich veranlassten Umzug von einem überwiegend privat veranlassten Umzug abgrenzen sollen. Und da werden insbesondere eben auch die vom FA genannten und beanstandeten Tatbestandsmerkmale abgeprüft. Insbesondere bei einem Umzug innerhalb einer Stadt und bei anderen mutmaßlich privaten Gründen.