Liebe Foren-Teilnehmer,
im letzten Jahr 2018 musste meine Ehefrau aufgrund einer Kündigung durch ihren vorherigen Arbeitgeber nach der Elternzeit einen neue Arbeitsstelle suchen. Im selben Jahr konnte glücklicherweise mit einem neuen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis geschlossen werden. Aufgrund des Arbeitgeberwechsels kam ein Wohnungsumzug (von 2 zur 3-Zimmerwohnung wg Kleinkind und Fahrzeitverkürzung von 40 min) innerhalb einer Grosstadt zu Stande. In die Steuererklärung für 2018 wurden mir die Anerkennung der beruflichen Umzugskosten durch das Finanzamt verweigert, u.a. Vergrößerung der Wohnfläche und weniger als 1h Fahrzeitverkürzung.
Laut Buhl Steuersoftware 2018 gibt es bei dem Umzugskosten das Kriterium "Arbeitgeberwechsel". Meine Frage zielt nun darauf ab, ob es ausschließlich notwendig ist, um die Umzugskosten beruflich geltend zu machen, dass ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat oder ob eine Kausalität mit dem Arbeitgeberwechsel und der 1h Fahrzeitverkürzung besteht?
Herzlichen Dank für Ihre Beiträge.
Blaudi