Nicht-geschäftliche Kontobewegungen behandeln

  • Hallo Zusammen,


    auf meinen Bankkonto/Kreditkarte habe ich immer wieder private Buchungen, welche nichts mit dem Betrieb zu tun haben. Diese habe ich bislang der Kategorie "Privateinlagen bzw. Privatentnahmen (nicht betriebsrelevant)" zugeordnet, damit diese "wegsortiert" sind.


    Nun sehe ich, dass die alle auf dem Konto 1800 landen und dann bei der offiziellen EÜR ans Finanzamt auftauchen unter

    3. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

    Entnahmen und Einlagen i.S.d. §4 Abs. 4a EStG


    Aber eigentlich möchte ich gar nicht, dass diese nicht-betriebsrelevanten Vorgänge irgendwo in der Steuererklärung aufscheinen.


    - Welche Vorgehensweise empfiehlt sich hier, nachdem die Kategorie "nicht betriebsrelevant" wohl 2018 abgeschafft worden ist? Einfach als "nicht zugeordnet" belassen? Dann wird es unübersichtlich.

    - Hat dieses Konto 1800 für das Finanzamt irgendeine Bedeutung? (ich nehme an ja, sonst wäre es wohl nicht angeführt)


    Vielen Dank!

  • Moin,


    wenn vom betrieblichen Konto private Zahlungen erfolgen, muss die Buchung so wie beschrieben erfolgen, denn Du entnimmst ja Geld...


    Die gute Nachricht :) : für das FA sind die sind die Einlagen/Entnahmen nur dann von Interesse, wenn der Saldo von Betriebsgewinn und den privaten Buchungen "in' s Minus rutscht" - die Firma also einen Kredit aufnehmen muss und so im Grunde Zinsen für private Schulden in "betriebliche" ...sagen wir.. umgewandelt werden...8)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Danke Maulwurf,


    ich hatte 2018 noch ein gemeinsames Bankkonto für beruflich und privat. Insofern übersteigen die "privaten Entnahmen" sehr deutlich den Jahresgewinn.


    - Dann hätte ich in diesem Fall diese privaten Buchungen von Bankkonto und Kreditkarte besser "nicht zugeordnet"?

    - Was macht das FA wenn diese fiktiven "privaten Entnahmen" den Gewinn deutlich übersteigen?

    - Macht es in dem Fall Sinn, die bereits abgegebene EÜR zu korrigieren und nochmal einzureichen?

  • Hallo ChN3,


    eine Korrektur der EÜR wäre nur notwendig, wenn Du hohe betriebliche Schuldzinsen hast. Ist dies nicht der Fall, würde ich es so laufen lassen, aber:

    • trenne in jedem Fall betrieblich von privat mit 2 verschiedenen Bankkonten
    • wenn Du dann Überweisungen vom betrieblichen Konto auf Dein Privatkonto tätigst (um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren) oder aus Versehen private Ausgaben von diesem Konto zahlst, buchst Du es als Privatentnahmen (Kto. 1800)
    • wenn Du - aus welchen Gründen auch immer - eine Überweisung vom Privat- auf das betriebliche Konto machst, buchst Du es als Privateinlage auf Kto. 1890

    Du hast wahrscheinlich Dein vorhandenes (Privat-)Konto auch betrieblich genutzt. Dann wären alle nichtbetrieblichen Zahlungen z.B. auf ein Transferkonto zu buchen. Mein STB hat dafür Kto. 1362 genommen.

    Viele Grüße,

    MB665


    Ingenieur- und Sachverständigenbüro, weltweit tätig

    Unternehmer Mittelstand mit 3 Einzelarbeitsplätzen ist Geschichte

    WISO Mein Geld Professional

    ELSTER

    WISO Steuer-Sparbuch sehr begrenzt verwendbar, da nicht kompatibel mit WISO mein Geld (Sachkonten werden nicht übernommen)

  • Hallo MB665,

    Danke Dir vielmals. Ja seit ich mit MB arbeite, habe ich die Konten besser getrennt.


    Dann sollte ich also besser für diese Privat-Transfers ein Konto 1362 anlegen? Das scheint in der Steuererklärung dann nirgens auf?

    Hallo ChN3,


    eine Korrektur der EÜR wäre nur notwendig, wenn Du hohe betriebliche Schuldzinsen hast. Ist dies nicht der Fall, würde ich es so laufen lassen, aber:

    • trenne in jedem Fall betrieblich von privat mit 2 verschiedenen Bankkonten
    • wenn Du dann Überweisungen vom betrieblichen Konto auf Dein Privatkonto tätigst (um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren) oder aus Versehen private Ausgaben von diesem Konto zahlst, buchst Du es als Privatentnahmen (Kto. 1800)
    • wenn Du - aus welchen Gründen auch immer - eine Überweisung vom Privat- auf das betriebliche Konto machst, buchst Du es als Privateinlage auf Kto. 1890

    Du hast wahrscheinlich Dein vorhandenes (Privat-)Konto auch betrieblich genutzt. Dann wären alle nichtbetrieblichen Zahlungen z.B. auf ein Transferkonto zu buchen. Mein STB hat dafür Kto. 1362 genommen.

  • Ja, Du kannst auch ein anderes 13..er Konto nehmen. Das taucht nur unter sonstige Konten auf, nicht aber in der EÜR.

    Viele Grüße,

    MB665


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  • Mit dieser Vorgehensweise werden dann aber die Angaben in der Anlage EÜR zu Privateinlagen und -ausgaben falsch! Damit liegt de facto eine bewusst falsche Angabe in einer Steuererklärung vor. Vorsicht daher mit dem Rat zu Verrechnungskonten - dieses muss inzwischen zwingend mindestens am Jahresende über ein Privatkonto aufgelöst werden.

    Dies kann einem in Jahren "auf die Füße fallen", wenn nämlich Kreditzinsen anfallen sollten und man dann bis 1993 rückwirkend alle Privateinlagen und - ausgaben ermitteln und angeben muss. Der BFH hat hier nämlich kürzlich ein Urteil gefällt, das dieses Procedere verlangt und in die Formulare für die EÜR 2018 auch schon eingearbeitet wurde und zwingend befüllt werden muss. Falsche oder fehlende Angaben hier können in vielen Jahren sehr nachteilig werden, da die Erklärungen hierzu nicht abgegeben wurden.

  • Dies kann einem in Jahren "auf die Füße fallen", wenn nämlich Kreditzinsen anfallen sollten

    Hallo babuschka,

    dazu eine Verständnisfrage, da ich mit speziell diesem Thema bisher noch nicht beschäftigt habe. Ich denke mal, es geht nur darum, wenn ChN3 eventuelle Sollzinsen als betriebliche Ausgaben gebucht hat. So lange er/sie auch diese aber als Privatentnahmen gebucht hat, ist doch nichts passiert, oder?

  • Dies kann einem in Jahren "auf die Füße fallen", wenn nämlich Kreditzinsen anfallen sollten

    Hallo babuschka,

    dazu eine Verständnisfrage, da ich mit speziell diesem Thema bisher noch nicht beschäftigt habe. Ich denke mal, es geht nur darum, wenn ChN3 eventuelle Sollzinsen als betriebliche Ausgaben gebucht hat. So lange er/sie auch diese aber als Privatentnahmen gebucht hat, ist doch nichts passiert, oder?

    Du hast Recht, solange keine Sollzinsen ausgewiesen werden, die nicht durch Habenzinsen abgedeckt sind. Aber sobald dies der Fall ist (z. B. weil eine große Investition zu stemmen ist) ist der Saldo der Privateinnahmen und Privatausgaben zu betrachten. Hier hat der BFH geurteilt, dass nicht der Saldo des Jahres, in dem die Zinsen angefallen sind, zählt, sondern der kumulierte Saldo (frühestens wohl seit 1993, da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ich muss das Urteil noch genauer studieren). Wenn du in den Vorjahren einen Überschuss der Einlagen hattest, ist dies nämlich positiv, weil dann die Zinsen anerkannt werden. Bei einem Überschuss der Ausgaben kann es passieren, dass weniger Zinsen anerkannt werden als bei Berücksichtigung des Saldos nur aus dem Geschäftsjahr.

    Deshalb wird ja in der Anlage EÜR inzwischen auch der Saldo aus den Vorjahren abgefragt.


    Klarstellung: es geht nur um betriebliche Zinsen in der EÜR als Betriebsausgabe, nicht um private Zinsen.

  • Hallo,

    Mit dieser Vorgehensweise werden dann aber die Angaben in der Anlage EÜR zu Privateinlagen und -ausgaben falsch! Damit liegt de facto eine bewusst falsche Angabe in einer Steuererklärung vor. Vorsicht daher mit dem Rat zu Verrechnungskonten - dieses muss inzwischen zwingend mindestens am Jahresende über ein Privatkonto aufgelöst werden.

    vielleicht nochmal zur Klarstellung, damit keine Missverständnisse entstehen:

    Gerade zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere dann, wenn sie nicht gerade am 01.01. d.J. beginnt, gibt es durchaus "Mischungen" privater und betrieblicher Ausgaben auf einem Bankkonto. Die Trennung der Privatausgaben von den betrieblichen Ausgaben kann dann nur mit einem solchen Transferkonto funktionieren.

    Ich nutze dies z.B. um die Verteilung der Hauskosten auf die einzelnen Verbraucher (Büro, Privatwohnung und vermietete Wohnung) zu buchen:

    200,- EUR Privatkonto 1210 an Kreditor, z.B. Wasserversorger

    Kreditor an 4240 (Büro), z.b. 20,- EUR inkl. 7%

    Kreditor an 1362 (Privat) 80,- EUR

    Kreditor an 1863 (Mietnebenkosten) 100,- EUR


    Und damit die Verwirrung vollständig ist, dürfen die Privateinlagen und -entnahmen natürlich nicht fehlen:

    Damit das Privatkonto die Kosten tragen kann, sind regelmäßige Entnahmen vom Bürokonto erforderlich, da ich mir ja kein Gehalt bezahle:

    Bank 1200 an 1800 Privatentnahme

    Und jetzt wird der betriebliche Kostenanteil vom Wasser wieder als Privateinlage gebucht:

    20 EUR 1890 an 1362


    Viele Grüße,

    Martina

    Viele Grüße,

    MB665


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