Gezahlte und verrechnete UST

  • Hallo in die Runde,

    Wir vermieten die Räume in selbstbewohntem Haus an die Feriengäste und haben eine Photowoltaikanlage auf dem Dach. Die Anlage ist angemeldet und wir bezahlen die Umsatzsteuer .

    Vermietung ist nicht angemeldet, trotzdem bezahlen wir Umsatzsteuer für die Vermietung. Das hat unser Steuerberater so gemacht und meinte, es wäre richtig so. Das bezweifele ich aber.

    Meine Frage daher- müssen wir die Vermietung als Gewerbe doch anmelden, oder reicht die Anmeldung für die Photowolteikanlage?

    Und, als zweites, ich verstehe nicht, was ich in der Maske "an Finanzamt bezahlte und verrechnete Steuer "(Vermietung ) eingeben müsste. Wir haben voriges Jahr USt in Höhe von 600 Euro bezahlen müssen, davon habe ich als Vorsteuer 150 Euro abgezogen. Muss ich die gesamte Summe von 600 Euro einsetzen oder nur 450?

    Vielen Dank in Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Und, als zweites, ich verstehe nicht, was ich in der Maske "an Finanzamt bezahlte und verrechnete Steuer "(Vermietung ) eingeben müsste.

    Vielleicht solltest Du erst einmal sagen, um welches Programm es Dir überhaupt geht. Bereinigte Screens der fraglichen Masken sind da i.d.R. auch hilfreich.


    Wir vermieten die Räume in selbstbewohntem Haus an die Feriengäste und haben eine Photowoltaikanlage auf dem Dach. Die Anlage ist angemeldet und wir bezahlen die Umsatzsteuer .

    Vermietung ist nicht angemeldet, trotzdem bezahlen wir Umsatzsteuer für die Vermietung. Das hat unser Steuerberater so gemacht und meinte, es wäre richtig so. Das bezweifele ich aber.

    Meine Frage daher- müssen wir die Vermietung als Gewerbe doch anmelden, oder reicht die Anmeldung für die Photowolteikanlage?

    Der Berater wird schon einen Grund haben, warum er auch die Vermietung an Feriengäste als ustpflichtig einstuft. Das sollte seine Richtigkeit haben. Wir kennen nicht alle Infos, da Du dich ja insoweit nicht einlässt, aber aufgrund der Option zur USt kommt das wohl mit rein. Ich stimme da insoweit, auch mit Deinen dürftigen Infos, mit dem Steuerberater überein.


    Ansonsten bin ich der Auffassung, dass man solch komplexe Steuerfälle bei mangelnden Kenntnissen des Steuerrechts einem Profi überlassen sollte. Das Forum darf auf Grund des Steuerberatungsgesetzes in jedem Fall keine Steuerberatung leisten. Keine Bertung kann in jedem Fall teurer kommen als eine gute Beratung.

  • Das hat unser Steuerberater so gemacht und meinte, es wäre richtig so. Das bezweifele ich aber.

    Die Aussage eines Steuerberaters zu bezweifeln, das finde ich aber nicht gerade sinnvoll.


    Wenn man an Feriengäste Wohnungen vermietet, dann verdient man doch damit Geld, und das unterliegt der Steuer. Also der Steuerberater hat Recht.

    Ich würde anraten, bei der zuständigen amtlichen Stelle ein Antrag auf eine gewerbliche Tätigkeit zu stellen, denn sonst wird es sich später sichwerlich rächen!!

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde anraten, bei der zuständigen amtlichen Stelle ein Antrag auf eine gewerbliche Tätigkeit zu stellen, denn sonst wird es sich später sichwerlich rächen!!

    Wenn ich mich recht erinnere, so ist es wohl von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, ob die bei Vermietung an Feriengäste nun eine dezidierte Gewerbeanmeldung wollen oder nicht. Das müsste also ggf. auch der damalige Berater ihm gesagt haben. Wobei eine ust-pflichtige Vermietung an Feriengäste nicht zwingend auch als gewerbliche Einkünfte zu behandeln ist. Das kann durchaus auch im Privatvermögen abgewickelt werden. Es kommt halt darauf an. So zumindest meine Erinnerung. Ist allerdings ein paar Jährchen her.

  • Wobei eine ust-pflichtige Vermietung an Feriengäste nicht zwingend auch als gewerbliche Einkünfte zu behandeln ist.

    Ich denke, dass es eine Vermietung ohne Steuer ist, denn alles andere würde im privaten Umfeld keinen Sinn machen. Wie die Behörde das einstuft, da muss wirklich nachgefragt werden.

    Nur irgendeine Anmeldung muss sein, und wie steht es mit dem Fremdenverkehrsbeitrag, der wird sicherlich erhoben, zumindest ist es bei uns in RLP so.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass es eine Vermietung ohne Steuer ist, denn alles andere würde im privaten Umfeld keinen Sinn machen.

    Nein, die Einkunftsart bei der ESt hat da mit der USt nichts zu tun. Das sind zwei paar Schuhe. Es ist eben ggf. eine kurzfristige Vermietung an Feriengäste etc. .


    Wie die Behörde das einstuft, da muss wirklich nachgefragt werden.

    Für die steuerliche Behandlung (hier USt) ist nur das FA zuständig.


    Nur irgendeine Anmeldung muss sein, und wie steht es mit dem Fremdenverkehrsbeitrag, der wird sicherlich erhoben, zumindest ist es bei uns in RLP so.

    Das hat ja wieder mit dem Steuerrecht nichts zu tun. Bei dem Punkt bin ich raus.

  • Vielen Dank für Eure Antworten!

    Ich entschuldige mich für mein Deutsch, ich bin russische Abstammung.

    Eigentlich als wir mit Vermietung angefangen haben, war mit dem Steuerberater abgesprochen dass wie es privat machen, und die Mieteinnahmen in Einnahmen-Überschuss Rechnung anzeigen. Nach 2 Jahren erfahren wir überraschend dass der Berater Ust doch abgeführt hat. Ich habe nichts dagegen die Ust zu bezahlen, nur ich dachte für jede Gewerbliche Tätigkeit musste man doch eine Gewerbeanmeldung machen, oder? Bei uns läuft Gewerbeanmeldung nur für die Photovoltaikanlage, trotzdem machen wir die Umastzsteuererklärung für die Vermietung auch. Das erscheint mir als mindesten komisch. Steuerberater nachgefragt - alles Ok.

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich als wir mit Vermietung angefangen haben, war mit dem Steuerberater abgesprochen dass wie es privat machen, und die Mieteinnahmen in Einnahmen-Überschuss Rechnung anzeigen. Nach 2 Jahren erfahren wir überraschend dass der Berater Ust doch abgeführt hat. Ich habe nichts dagegen die Ust zu bezahlen, nur ich dachte für jede Gewerbliche Tätigkeit musste man doch eine Gewerbeanmeldung machen, oder?

    Du liest nicht, was man Dir schreibt:

    Der Berater wird schon einen Grund haben, warum er auch die Vermietung an Feriengäste als ustpflichtig einstuft. Das sollte seine Richtigkeit haben. Wir kennen nicht alle Infos, da Du dich ja insoweit nicht einlässt, aber aufgrund der Option zur USt kommt das wohl mit rein. Ich stimme da insoweit, auch mit Deinen dürftigen Infos, mit dem Steuerberater überein.

    Wobei eine ust-pflichtige Vermietung an Feriengäste nicht zwingend auch als gewerbliche Einkünfte zu behandeln ist. Das kann durchaus auch im Privatvermögen abgewickelt werden.

    Nein, die Einkunftsart bei der ESt hat da mit der USt nichts zu tun. Das sind zwei paar Schuhe. Es ist eben ggf. eine kurzfristige Vermietung an Feriengäste etc. .


    § 4 Nr. 12 a Satz 2 UStG

    Zitat

    12.

    a)die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen,
    b)die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung auf Grund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrags oder Vorvertrags,
    c)die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken.

    Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind;

    § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Besteuerung der Kleinunternehmer
    Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden - Quelle: haufe.de

    Du solltest definitiv überlegen, wieder die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.